Koloskopie

Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung von koloskopischen Leistungen (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Koloskopie)

Richtlinien über die Früherkennung von Krebskrankheiten

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zum ambulanten Operieren

Gebührennummern

04514, 04518 EBM (Schwerpunktorientierte Kinder- und Jugendmedizin)
01741, 13421, 13422 EBM (Innere Medizin)

Hinweise zum Thema

Die Anlage 8 mit den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung flexibler Endoskope und endoskopiscchen Zusatzinstrumentariums finden Sie unter dem Punkt: Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten

Leitlinien Kolorektales Karzinom

Behördliche Überwachung und Begehungen von Arztpraxen

Aufruf: Hygieneinstitute gesucht

Arztpraxen, in denen Koloskopie durchgeführt wird, müssen zweimal im Jahr die Qualität der Aufbereitung durch mikrobiologische Hygieneuntersuchungen überprüfen lassen.

Falls Sie sich als Hygieneinstitut diese Tätigkeit vorstellen können: 

Allgemeine Hinweise

Wenn Sie in ausgelagerten Praxisräumen genehmigungspflichtige Leistungen erbringen möchten (z. B. Radiologie/Ultraschall/ambulantes Operieren), für die Sie eine standort- oder apparatebezogene Genehmigung benötigen, muss diese auf die ausgelagerten Praxisräume bezogen sein.