Zytologie bei der Zervix Uteri

Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung

Rechtsgrundlagen

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur zytologischen Untersuchung von Abstrichen der Zervix Uteri (Zytologie-Vereinbarung)

Gebührennummern

01762, 01766, 01826, 19327 EBM
(Genehmigungspflicht ausschließlich bei Ausführung zytologischer Untersuchung eines oder mehrerer Abstriche von Ekto- und/oder Endozervix)

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Allgemeine Hinweise

Wenn Sie in ausgelagerten Praxisräumen genehmigungspflichtige Leistungen erbringen möchten (z. B. Radiologie/Ultraschall/ambulantes Operieren), für die Sie eine standort- oder apparatebezogene Genehmigung benötigen, muss diese auf die ausgelagerten Praxisräume bezogen sein.