Akupunktur

Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung

Rechtsgrundlagen

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten gemäß § 135 Abs. 2 SGB V (Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur)

Körperakupunktur mit Nadeln ohne elektrische Stimulation bei chronisch schmerzkranken Patienten nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung, Anlage I, Nr. 12

Gebührennummern

30790, 30791 EBM

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Hinweise zum Thema

Das Mainzer Stadienmodell der Schmerzchronifizierung (Mainz Pain Staging System (MPSS) (nach Prof. H. U. Gerbershagen)