Molekulargenetik

Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung

Rechtsgrundlagen

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Erbringung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen (Qualitätssicherungsvereinbarung Molekulargenetik)

Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen

Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG)

Gebührennummern

Kapitel 11.4.2 EBM

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Erstellen einer betriebsstättenbezogenen Jahresstatistik

Alle Untersuchungsergebnisse molekulargenetischer Untersuchungen sind für ein Kalenderjahr in einer Jahresstatistik zusammenzufassen. Sie dokumentieren die molekulargenetischen Leistungen elektronisch über eine Erfassungsoberfläche im Mitgliederportal der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Sie müssen die Daten jeweils bis zum 31. März des Folgejahres einreichen. Auf dieser Basis erhalten Sie eine vergleichende Auswertung.