DMP Diabetes mellitus Typ 1

Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung

Rechtsgrundlagen

Vereinbarung DMP Diabetes mellitus Typ 1 zwischen der KV Baden-Württemberg und der AOK Baden-Württemberg, der See-Krankenkasse, dem BKK Landesverband B.-W., der Knappschaft, der IKK Baden-Württemberg und Hessen und dem VdAK/AEV e.V., Landesvertretung Baden-Württemberg.

Gebührennummern

DMP-Fortbildungen

Die Teilnahme des Arztes am DMP beinhaltet den regelmäßigen Besuch von Fortbildungen, im diabetologisch qualifizierten Bereich auch den des nicht-ärztlichen Personals. Eine Übersicht, z. B. wie oft oder zu welchem Thema eine Fortbildung im DMP zu besuchen ist, finden Sie in unserem Merkblatt.
Tipp: Stimmen Sie in Ihrem Fortbildungskonto der LÄK einer Mitteilung bzw. Datenübermittlung an die KVBW zu und sammeln Sie dort bequem Ihre Fortbildungspunkte! Damit können unsere stichprobenartigen Anforderungen an Fortbildungen größtenteils für Sie entfallen.

Ergänzende Information zu den Teilnahmevoraussetzungen des DMP Diabetes mellitus Typ 1

Anstelle der teilweise geforderten Qualifikation als Diabetologe DDG kann auch die Berechtigung zum Führen der Zusatzweiterbildung Diabetologie der Landesärztekammer (LÄK) Baden-Württemberg (oder anderer LÄK) herangezogen werden. Die sonstigen apparativen und organisatorischen Teilnahmevoraussetzungen sind zusätzlich zu erfüllen. Bitte geben Sie Ihre Qualifikation der Zusatzweiterbildung Diabetologie auf dem Antrag mit an.