Kooperationen

Länder- und organisationsübergreifende Einrichtungen, an denen die KVBW beteiligt ist. Lesen Sie, welche Institutionen es gibt und wofür sie da sind.

  • Gemeinsame Prüfungseinrichtung

    Die Verbände der Krankenkassen und die KVBW haben, dem gesetzlichen Auftrag folgend, eine Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftlichkeitsprüfung (ARGE WP) gebildet.

  • Landesausschuss

    Bekanntmachungen der Beschlüsse des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg (Anordnung und Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen)

  • Erweiterter Landesausschuss

    Der erweiterte Landes­ausschuss der Ärzte, Krankenkassen und der Landes­kranken­haus­­gesellschaft für Baden-Württemberg (erweiterter Landes­ausschuss) entscheidet über Verfahren zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) gemäß § 116b SGB V.

  • Zulassungsausschüsse

    Zentrale Informationen zum Gremium, das unter anderem über eine Zulassung als Vertragsarzt oder Vertrags­psycho­therapeut, Ermächtigung als Krankenhaus­arzt, Verlegung des Praxis­sitzes, Anstellungen oder Berufs­ausübungs­gemein­schaften entscheidet.

  • Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin

    Wer sich in Baden-Württemberg zum Facharzt für Allgemeinmedizin weiterbilden möchte, kann sich mit Fragen an die Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin wenden. Auch für diejenigen, die einen Arzt in Weiterbildung anstellen möchten, ist die KoSta da.

  • Kompetenzzentrum Hygiene

    Das Kompetenz­zentrum (CoC) Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundes­vereinigung (KBV) ist bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) angesiedelt.

  • Freie Allianz der Länder-KVen

    Ziel der länderübergreifenden Kooperation Freie Allianz der Länder-KVen (FALK)ist, die Kräfte zu bündeln und damit eine effektive Vertretung der Interessen der Länder-KVen auf Bundesebene zu entfalten.