Kapselendoskopie

Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung

Rechtsgrundlagen

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V für die Dünndarm-Kapselendoskopie zur Abklärung obskurer gastrointestinaler Blutungen

Kapselendoskopie bei Erkrankungen des Dünndarms (endoskopische Untersuchung mittels einer den Darm passierenden Kapsel mit einem Bildübertragungssystem) nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung, Anlage I, Nr.1

Gebührennummern

Applikation:
13425, 04528 (Kinder) EBM

Auswertung:
13426, 04529 (Kinder) EBM

Erstellen einer betriebsstätten- und arztbezogenen Jahresstatistik

Alle Untersuchungsergebnisse von Untersuchungen mittels Kapselendoskopie sind für ein Kalenderjahr in einer Jahresstatistik zusammenzufassen. Die Jahresstatistik muss immer vom applizierenden Arzt erstellt werden. Ärzte, die ausschließlich auswerten, dürfen keine Jahresstatistik erstellen. Sie dokumentieren die Leistungen mittels Kapselendoskopie elektronisch über eine Erfassungsoberfläche im Mitgliederportal der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Die müssen die Daten jeweils bis zum 31. März des Folgejahres einreichen. Auf dieser Basis erhalten Sie eine vergleichende Auswertung.