Hypertonie

Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung

Rechtsgrundlagen

Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) und der DAK Gesundheit (gilt auch für KKH, ab 01.04.2020 für die TK und ab 01.04.2022 für die BIG direkt gesund) sowie mit der BKK VAG über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen der Hypertonie auf der Grundlage des §140a SGB V.

Gebührennummern

99310 – 99312
99320 – 99323