Bei allgemeinen Fragen hilft Ihnen gern unser Praxisservice weiter. Die Mitarbeiter haben einen Überblick über die Themen der KVBW. Und können Sie gegebenenfalls an die richtigen Fachberater weiterleiten.
Um am Ende des Quartals eine korrekte und rechtlich einwandfreie Honorarabrechnung zu erstellen, müssen Ärzte, Psychotherapeuten und Medizinische Fachangestellte einiges beachten: HVM und EBM ändern sich regelmäßig, die Materie ist kompliziert, und schnell schleichen sich Fehler ein. Was tun? Einfach unsere Abrechnungsberatung anrufen und sich direkt am Telefon beraten lassen, oder einen Termin für eine persönliche Beratung an einem der KVBW-Standorte (Stuttgart, Reutlingen, Karlsruhe und Freiburg) vereinbaren.
Wir vermitteln auf Ihre Fachrichtung zugeschnitten die wichtigsten Informationen für einen guten Start. Inhalt der Beratung ist die Abrechnung ärztlicher Leistungen, die Zusammensetzung des Honorars und alles Wissenswerte rund um die Abrechnung. Wir empfehlen, ein Abrechnungsberatungsgespräch zeitnah vor der Tätigkeitsaufnahme wahrzunehmen.
Hilfe bei den ersten Schritten im KV-Alltag: Unsere individuelle Betreuung für neu niedergelassene Vertragsärzte/Psychotherapeuten zu allen Themen rund um die Abrechnung und das Honorar, bis zum Erhalt der ersten Honorarunterlagen.
Bei allen Fragen zur Abrechnung oder Ihren Honorarunterlagen stehen Ihnen die Abrechnungsberater persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Wir erklären Ihnen die Grundlagen und Rahmenbedingungen sowie deren Auswirkungen auf Ihre individuelle Abrechnung und erläutern die Honorarunterlagen.
Bei abrechnungsübergreifenden Themen – wie beispielsweise bei einem Konstellationswechsel – bieten wir auch gemeinsame Beratungen mit Kollegen aus weiteren Fachbereichen an.
Ihren innerärztlichen Austausch im Qualitätszirkel oder Arztstammtisch unterstützen wir vor Ort, beispielsweise durch Vorträge zur Abrechnung und den Honorarunterlagen.
Unsere Abrechnungsberatung vermittelt das Rüstzeug, um den EBM korrekt und vorgabenkonform anzuwenden, die Zusammenhänge der Honorarabrechnung zu verstehen und die individuellen Abrechnungsunterlagen lesen und interpretieren zu können.
Wenn Sie also nach Terminabsprache persönlich vorbeikommen, können Sie sich die eigene Abrechnung erklären lassen und erhalten Informationen zur Honorarverteilung sowie zu vertraglichen Regelungen, die für die individuelle Abrechnung maßgeblich sind. Die Berater weisen auf Abrechnungsfehler hin und zeigen Antragsmöglichkeiten auf.
Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen einer streng begrenzten Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) bedeuten Mengenausweitungen bei Einzelnen immer Einschnitte bei allen anderen. Daher kann die KV in diesem Sinn nicht abrechnungsoptimierend beraten. Auch können die Mitarbeiter der Abrechnungsberatung nicht vorhersehen, wie sich das Honorar zukünftig entwickelt – dazu ändern sich die Rahmenbedingungen zu häufig.
Bei geplanten Konstellationsänderungen stellen wir die einschlägigen Regelungen und deren Wirkung dar, erstellen jedoch keine Hochrechnungen zu möglichen Honorarauswirkungen. Die Honoraraufteilung innerhalb einer Kooperation ist ebenfalls ein Feld, bei dem andere rechtliche Regelungen (Gesellschaftervertrag) zum Tragen kommen, weshalb die KVBW nur grundsätzliche Aussagen treffen kann.
Haben Sie Fragen oder Anregungen zu unseren Online-Börsen?
Sie nehmen an der Hausarztzentrierten Versorgung teil und haben im diesem Zusammenhang Fragen zu Ihrer monatlichen Abschlagszahlung? Sie beginnen Ihre Tätigkeit als Vertragsarzt und möchten zur Aufrechterhaltung Ihrer Liquidität schnellstmöglich in den Genuss regelmäßiger Abschlagszahlungen kommen?
Dann sind Sie bei den Ansprechpartnern der Ärztebuchhaltung an der richtigen Adresse – und deren Auskünfte können Sie für bare Münze nehmen!
Damit das Unternehmen Praxis erfolgreich ist, gewinnen neben der fachlichen Qualifikation zunehmend die betriebswirtschaftlichen Aspekte an Bedeutung.
Voraussetzung für unsere Analysen und Berechnungen ist, dass die notwendigen Daten und Informationen von Ihnen bzw. Ihrem Steuerberater vorgelegt werden. Informationen über einzureichende Unterlagen sowie Fragebögen finden Sie auf unserer Seite Betriebswirtschaft & Businessplan.
Gemäß § 81a SGB V hat die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg eine Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen in ihrem Rechtsbereich eingerichtet. Diese hat Sachverhalten nachzugehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigung hindeuten.
Falls Sie einen konkreten Verdacht oder glaubhafte Hinweise auf Fehlverhalten haben, wenden Sie sich bitte dorthin.
Wir helfen dabei, die Abläufe in Ihrer Praxis in Bezug auf Hygiene und Medizinprodukte zu optimieren. Die Rechtsvorschriften zu diesem Thema sind umfangreich, ändern sich häufig und lassen sich oftmals nicht leicht umsetzen.
Wir beantworten Ihre Fragen zur Praxishygiene und der Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Medizinprodukten. Unsere Berater geben beispielsweise Hilfestellung, wenn Sie einen Hygieneplan erstellen oder wenn eine Praxisbegehung seitens des Gesundheitsamtes oder des Regierungspräsidiums ansteht.
Wir beraten und unterstützen Sie in allen Fragen rund um den Einsatz von IT in Ihrer Praxis. Insbesondere informieren wir Sie ausführlich zur Telematikinfrastruktur (TI) und den E-Health-Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte (Versichertenstammdatenmanagement, Notfalldaten, elektronischer Medikationsplan etc.). Mit dem Kommunikationsdienst KV-Connect bringen wir Sie auf den Weg zu einem sicheren und zeitsparenden Transfer medizinischer Daten und Dokumente (eArztbrief, eDMP, Online-Abrechnung usw.).
Wir unterstützen Ärzte und Psychotherapeuten bei der Auswahl adäquater Hard- und Software für die Praxis. Am Anfang steht die Bedarfsanalyse unter Berücksichtigung Ihrer Fachrichtung und der Praxisbesonderheiten. Gerne überprüfen wir die Angebote für die Ausstattung Ihrer Praxis auf Vollständigkeit und Plausibilität und vergleichen diese. Bei der Umgestaltung und Aufrüstung vorhandener IT-Lösungen sind wir ebenfalls gerne behilflich. Eine Marktübersicht der zertifizierten Praxisverwaltungsprogramme, Statistiken über den Installationsbestand in der Fachgruppe und der Region runden das Angebot ab. All dies sichert Ihnen eine zeitgemäße und den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Investition. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu zertifizierten Kartenlesegeräten oder dem Praxisausweis (SMC-B).
Zu unserem Team zählen Wirtschaftsinformatiker sowie IT-Spezialisten, die sich durch jahrelange Praxiserfahrung und tiefe Branchenkenntnisse auszeichnen. Die meisten Berater haben einen oder mehrere fachliche Schwerpunkte: beispielsweise Auswahl oder Wechsel des Praxisverwaltungssystems, Telematik und Telemedizin oder Datenschutz und Informationssicherheit.
In diesem Beratungsbereich vermitteln wir Kontakte zwischen Ärzten und Selbsthilfegruppen, bieten gemeinsame Fachtagungen an und organisieren Fortbildungsseminare für Ärzte und Psychotherapeuten.
Sollten Sie in eine finanzielle Krise geraten sein, unterstützt Sie DocLineBW, unsere Anlaufstelle für KVBW-Mitglieder in finanziellen und/oder existenziellen Krisensituationen, dabei, schnell kurzfristige Lösungsansätze zur Sicherung der Liquidität Ihrer Praxis zu finden. Hier finden auch Angehörige Hilfe bei Krankheit oder Tod eines Praxisinhabers.
Die Management Akademie (MAK) der KVBW bietet ein vielfältiges Seminarangebot rund um das „Unternehmen Praxis“. Ihr Programm umfasst maßgeschneiderte Fortbildungen für alle wichtigen Bereiche des Praxisalltags – angefangen bei der Betriebswirtschaft und Praxisorganisation über die IT bis hin zum Qualitätsmanagement. Auch können in der MAK Qualifikationen erworben werden, um genehmigungspflichtige Leistungen der GKV zu erbringen.
Die Angebote der MAK richten sich sowohl an freiberufliche als auch angestellte Ärzte und Psychotherapeuten. Darüber hinaus gibt es spezielle Schulungen für das Praxisteam. Besonderes Merkmal der Fortbildungen ist der hohe Bezug zur Praxis, der unmittelbar in die tägliche Arbeit einfließen kann. Die MAK steht für:
Online-Abrechnung einreichen, DMP-Dokumentationen hochladen oder persönliche Honorarunterlagen im Dokumentenarchiv einsehen: Über unser Mitgliederportal können Sie unsere Online-Dienste im Sicheren Netz der KVen (SNK) erreichen und nutzen.
Praxisgründung, Niederlassung, Kooperationen, Praxisübergabe – bis es soweit ist, stehen 100 Fragen und Hürden im Weg. Mit einem Beratungsangebot vom ersten bis zum letzten Schritt machen wir den Weg in Ihre Selbstständigkeit frei.
Wir sind gerne für Sie da, wenn Sie Fragen zur Organisation und Durchführung des Notfalldienstes haben. Mitglieder der KV Baden-Württemberg wenden sich direkt an die Ansprechpartner in ihrer jeweiligen Region:
Sie sind auf der Suche nach nahegelegenen Haus- oder Fachärzten bzw. Psychotherapeuten? Sie benötigen einen Arzt mit speziellem Tätigkeitsschwerpunkt oder besonderen Diagnose- und Therapiemöglichkeiten? Oder suchen Sie vielleicht Praxen mit behindertengerechtem Zugang und mit besonderen Fremdsprachenkenntnissen?
Bei allen Fragen rund um das Gesundheitssystem hilft Ihnen die Patienteninformationsstelle MedCall der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Sie erreichen MedCall montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.
Erster Ansprechpartner für Anfragen und Beschwerden von Patienten ist grundsätzlich die Krankenkasse (SGB I § 14 u. § 15). Patienten, die sich über einen Arzt oder Psychotherapeuten beschweren möchten oder eine ärztliche Fehlbehandlung vermuten, stehen verschiedene Wege offen. Unsere Patientenberatung hilft Ihnen gern telefonisch weiter, den richtigen Beschwerdeweg für Ihr Anliegen zu finden.
Das Führen eines Unternehmens Praxis erfordert ein umfassendes und vorausschauendes Praxismanagement. Alle Praxisthemen von A wie Arbeitsschutz bis Z wie Zuweisermanagement sollten im QM der Praxis geplant und organisiert werden, auch um die Einhaltung und Umsetzung aller gesetzlichen Anforderungen zuverlässig sicher zu stellen.
Unsere QM-Berater bieten hierzu ein umfangreiches Beratungs- und Serviceangebot an.
Alles, was die Qualität Ihrer Praxis ausmacht, erfahren Sie hier. Wir beraten zu Qualifikationsnachweisen, zur apparativen und räumlichen Ausstattung Ihrer Praxis und zu Genehmigungspflichtigen Leistungen. Wir unterstützen die Qualitätszirkel, qualifizieren Sie für besondere Leistungen wie Patientenschulungsprogramme, DMP, Schmerztherapie und Onkologie.
Die ärztliche Tätigkeit bedingt tagtäglich Handlungen und Entscheidungen, die zunehmend stärker rechtliche Erwägungen von Ihnen fordern. Hierfür ist wichtig, sich neben Ihrem persönlichen Gespür auch Kenntnisse über aktuelle Rechtsstandards und deren Tragweite zu verschaffen.
Hierbei möchten wir Sie gerne unterstützen. Fühlen Sie sich also aufgefordert, unseren Rat in allen vertragsarztrechtlichen und sozialrechtlichen Angelegenheiten um den Betrieb Ihrer Vertragsarztpraxis zu suchen und uns beispielsweise zu Themen wie Auskunfts- und Berichtspflicht oder auch Schweigepflicht zu befragen. Wo Sie Entscheidungssicherheit brauchen, sind Sie bei uns in guten Händen.
Wir beraten Sie zu Themen rund um die Terminservicestelle.
Egal ob Terminbereitstellung über das Mitgliederportal, das Anlegen eines Terminprofil- oder Praxishinweises oder wie Sie den 116117 Terminservice optimal nutzen können: Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Mit individuellen Beratungsgesprächen, Vorträgen, Workshops und unserer Publikation Verordnungsforum unterstützen wir Sie bei einer rationalen und wirtschaftlichen Verordnungsweise von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie bei sonstigen Verordnungen (z. B. Krankentransport, häusliche Krankenpflege usw.).
Haben Sie Fragen zu den Verordnungsstatistiken (Frühinformation Arzneimittel / Informationsstatistik Heilmittel)? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne und erläutern Ihnen die Inhalte und Berechnungsmethoden.
Umfassende Informationen zu diesen Themen finden Sie direkt hier auf der Homepage in der Rubrik Verordnungen.
Wir beraten Sie gerne rund um das Thema Sprechstundenbedarf. Von uns erfahren Sie, was Sie bei der Erstbeschaffung oder bei der Ausstellung von Sprechstundenbedarfsverordnungen beachten müssen. Wir sind auch Ihre Ansprechpartnerinnen, falls Sie Unterstützung im Zusammenhang mit Sprechstundenbedarfsregressen brauchen. Wenn Sie Anregungen zur Erweiterung der Anlage 1 der Sprechstundenbedarfsvereinbarung haben, können Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Wir werden Ihre Vorschläge dann gerne in die regelmäßigen Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen einbringen.
Sollten in Ihrer Arzneimittel-Frühinformation Präparate genannt sein, die Sie Ihrer Kenntnis nach nicht verordnet haben, können wir in Einzelfällen Krankenkassen um die Zusendung von Rezeptkopien bitten. Wenn Sie wünschen, können wir auch individuelle Analysen Ihres Verschreibungsverhaltens erstellen.
Haben Sie Fragen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung oder sind Sie bereits von einem Prüfverfahren betroffen? Wir unterstützen Sie dabei, Arznei- und Heilmittel im Sinne des Gebots der Wirtschaftlichkeit zu verordnen. Gerne geben wir Ihnen umfassende Informationen zum Prüfsystem. Unsere Fachleute beraten Sie auch zur Vorgehensweise bei laufenden Prüfungen und unterstützen Sie bei Ihrer Argumentation und der Aufbereitung entlastender Nachweise.
Rund um das Antragsverfahren zur Zulassung als Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut, zur Ermächtigung als Krankenhausarzt, zur Verlegung des Vertragsarztsitzes, einer Erweiterung der Zulassung, zur Anstellung von Ärzten, der Genehmigung von Berufsausübungsgemeinschaften sowie dem Ruhen oder der Beendigung Ihrer Zulassung, gibt es viel zu berücksichtigen. Wir sagen Ihnen, worauf es ankommt.
Wir wollen mit unserem Beratungsangebot dazu beitragen, dass unsere Mitglieder stets up to date und wettbewerbsfähig sind. Dafür erweitern wir das Spektrum unserer Beratungsthemen fortwährend. Wenn Sie allgemeine Fragen, Ideen, Anregungen, Vorschläge oder Kritik für uns haben, dann her damit. Nutzen Sie dazu das Feedback-Formular .