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KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNG BADEN-WÜRTTEMBERG
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) versteht sich als Dienstleister für Ärzte und Psychotherapeuten. Gemeinsam mit unseren Mitgliedern gestalten und sichern wir die hausärztliche, fachärztliche und psychotherapeutische Versorgung im Land.
NACHRICHTEN
| FALK-KVen: Ambulante Weiterbildung für alle Fachärzte | ||
15. Mai 2012 – Die Kassenärztlichen Vereinigungen aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern fordern eine Verbesserung der Schnittstelle zwischen dem ambulanten und stationären Bereich. Die Vorstandsvorsitzenden der FALK-KVen Dr. Norbert Metke (Baden-Württemberg), Dr. Wolfgang Krombholz (Bayern), Frank-Rüdiger Zimmeck (Hessen) und Dr. Wolfgang Eckert (Mecklenburg-Vorpommern) erklärten dazu heute in Berlin: „Voraussetzung dafür ist auch, dass die später in der Versorgung tätigen Fachärzte in beiden Bereichen ausgebildet werden. Nur durch die Kenntnis der spezifischen Diagnostik, Therapie und Patientenbegleitung kann den angehenden Fachärzten die Besonderheiten der ärztlichen Versorgung im Krankenhaus und in der Praxis vermittelt werden.“
Voraussetzung dafür ist ein verpflichtender Weiterbildungsabschnitt für alle Fachrichtungen auch in der ambulanten Praxis. Die Inhalte der Weiterbildung werden in der Verantwortlichkeit der Ärztekammern in den jeweiligen Weiterbildungsordnungen (WBO) der Länder geregelt. Während für Allgemeinmediziner dies bereits bundesweit Standard ist, gibt es in den entsprechenden Vorschriften für die Ausbildung von Fachärzten in der Regel nur fakultative Abschnitte.
Auf Initiative der Kassenärztlichen Vereinigungen der FALK-Gruppe wird deshalb auf dem 115. Deutschen Ärztetag in Nürnberg im Mai 2012 ein entsprechender Antrag zur Anpassung der Muster-Weiterbildungsordnungen gestellt werden.
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| Pflegeneuausrichtungsgesetz: Bessere ambulante Versorgung in Pflegeheimen | ||
15. Mai 2012 – Das Bundeskabinett hat kürzlich den Entwurf des Pflegeneuausrichtungsgesetzes (PNG) verabschiedet. Kern des Gesetzes, das am 1. Juli 2012 in Kraft treten soll, ist eine bessere Versorgung Demenzkranker und die Stärkung der ambulanten Pflege. Der überwiegende Teil der vorgesehenen Maßnahmen und Gesetzesänderungen betrifft nicht unmittelbar die Vertragsärzte und -psychotherapeuten.
Maßnahmen, die eine bessere Versorgung von Pflegeheimbewohnern fördern, sind aus Sicht der KVBW zu begrüßen, insbesondere auch der Gedanke einer stärkeren Betonung des Rehabilitationsgedankens. Gleichzeitig fordert die KVBW, die Palliativmedizin zu stärken.
Detaillierte Anmerkungen der KVBW zum Kabinettsentwurf zum Pflegeneuausrichtungsgesetzes (PNG) finden Sie im PDF-Dokument unten.
Downloadbare Dokumente
| Synopse zum Pflegeneuordnungsgesetz |
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| Kassenärzte fordern Nachbesserung: Honorarerhöhung 2012 und 2013 liegt unter der Inflationsrate | ||
STUTTGART, 15. Mai 2012 – Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KVBW) forderte am vergangenen Mittwoch in Stuttgart, die vom Gesetzgeber zugestandene Erhöhung des Honorars der niedergelassenen Ärzte von 1,25 Prozent für das Jahr 2012 müsse umgehend auf eine Höhe angepasst werden, die sich an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und den Tarifabschlüssen Gewerkschaften/Arbeitgeber in 2012 orientiere.
Rückendeckung für die Forderung nach mehr Honorar erhalten die baden-württembergischen Ärzte durch das Praxispanel des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZIPP). Der Geschäftsbericht dokumentiert eine Unterbezahlung der niedergelassenen Vertragsärzte für ihre Leistung, die sie im Rahmen der Versorgung der Gesetzlich Versicherten erbracht haben. Im Jahr 2008 lag die Honorierung 13 Prozent unterhalb der Vorgaben des Bewertungsausschusses. Nach den Berechnungen des ZIPP lag der Stundenlohn eines Vertragsarztes gerade einmal bei 26 Euro netto.
„Diese Unterbezahlung ist angesichts von aktuellen Tarifabschlüssen, die im Bereich von 6 Prozent liegen, wie ein Schlag ins Gesicht unserer Ärzte und Psychotherapeuten. Seit Jahren ist unser Nettoeinkommen rückläufig und unsere Leistungen zunehmend unterbezahlt. Deshalb fordern wir, den Honorarzuschlag spätestens Anfang 2013 inflationsbereinigt nach oben zu korrigieren“, sagte Dr. Norbert Metke, Vorstand der KVBW. Metke weiter: „Ein angemessenes Honorar hat auch mit Respekt und Anerkennung unserer Arbeit am Menschen zu tun. Alles hat seinen Preis, erst Recht die ambulante medizinische Versorgung, die wir nur so auf dem gewohnten Niveau erhalten können.“
Die niedergelassenen Ärzte versorgen 90 bis 95 Prozent der Patienten flächendeckend fachübergreifend und wohnortnah. „Die Delegierten der VV der KVBW empfinden es als inakzeptabel, dass die Niedergelassenen in 2012 mit einem „Honorar-Zuschlag“ von 1,25 Prozent regelrecht abgespeist wurden. Bei einer Inflationsrate von deutlich über 2 Prozent entspreche dies einer erneuten Abkoppelung der Ärzteschaft von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und damit einem Honorarverlust. Gerade auch vor dem Hintergrund zunehmend bedrohlichen Ärztemangels könne dies nicht länger hingenommen werden“, heißt es in dem Beschluss der VV.
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| Versichertenstammdatenmanagement ist keine Aufgabe der Arztpraxen | ||
STUTTGART, 15. Mai 2012 - Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat Tests zur Einführung des Versichertenstammdatenmanagements (Online-VSDM) mehrheitlich abgelehnt. In der Begründung heißt es, dass solche Tests spätestens nach der einstimmigen Ablehnung der Implementierung eines obligatorischen Online-VSDM auf Bundesebene nicht mehr erforderlich seien. Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hatte sich bereits am 2. März 2012 dagegen ausgesprochen.
Trotz des klaren Votums auf Bundesebene gegen das verpflichtende Online-VSDM, war die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die untrennbar damit verbunden ist, erneut ein Thema auf der Vertreterversammlung vom 9. Mai. Die KVBW wird sich bei der anstehenden Neuformulierung des Bundesmantelvertrags dafür einsetzen, dass die enthaltenen Vereinbarungen für die Vertragsärzte zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte gestrichen und entsprechend den Beschlüssen der VV der KBV und mehrerer deutscher Ärztetage neu verhandelt werden.
Sowohl durch Beschlüsse mehrerer Deutscher Ärztetage als auch durch die Vertreterversammlung der KBV wurde eine obligatorische Anbindung aller Arztpraxen an einen zentralen "Server" abgelehnt. „Dies würde nach der Verpflichtung zur Erhebung der sogenannten Praxisgebühr weitere belastende und nicht vergütete Verwaltungsaufgaben der Krankenkassen in die Arztpraxen verlagern und damit zu inakzeptablen Ablaufverzögerungen und vor allem zu weniger Zeit für die eigentliche Patientenversorgung führen“, davon ist Dr. Johannes Fechner, Vorstand der KVBW, überzeugt. Die niedergelassenen Ärzte müssten pro Quartal ca. 150.000.000 elektronische Gesundheitskarten ohne Relevanz prüfen, da wohl nur in gut 2 Prozent der zu prüfenden Karten mit einem Änderungspotential gerechnet werde. Auch sei es den Arztpraxen nicht zuzumuten, die Kassen bei Missbrauchsverdacht zu informieren oder gar die Karte einzuziehen, wie es das geplante Verfahren vorsehe.
Unter Versichertenstammdaten versteht man die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeicherten Patientendaten, die beim Arztbesuch in der Praxis oder im Krankenhaus eingelesen werden. Damit weist sich der Patient als Versicherter einer Krankenkasse aus und der behandelnde Arzt kann die erbrachten Leistungen abrechnen. Alle Versuche, ein zentrales Versichertenstammdatenmanagement verpflichtend einzuführen, scheiterten bisher am begründeten Widerstand der Ärzte.
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| Vertreterversammlung fordert Anpassung des Honorars | ||
Stuttgart, 14. Mai 2012 - Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat in ihrer Sitzung am 9. Mai 2012 wichtige Beschlüsse gefasst.
Zu Beginn der Sitzung wies der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Dr. Frank-Dieter Braun, auf das Problem der Unsatzsteuerpflicht für ehrenamtlich Tätige hin. Das Bundesfinanzministerium hat nach den Ausführungen Brauns die Regelungen hier nun schärfer gefasst. Danach unterliegt die Tätigkeit in Gremien der KV als Körperschaft weiterhin nicht der Umsatzsteuerpflicht. Beschlossen ist jedoch, dass ab 1. Januar 2013 jede ehrenamtliche Tätigkeit außerhalb Körperschaften des öffentlichen Rechts ab gewissen, sehr niedrigen Grenzbeträgen, gänzlich der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Das wird zum Beispiel für Berufsverbände zu deutlichen Haushaltsbelastungen führen. „Die Selbstverwaltung lebt vom Engagement der ehrenamtlich tätigen Mitglieder. Ohne deren Arbeit könnte die Funktionsfähigkeit der Selbstverwaltung nicht aufrechterhalten werden. Wenn nun versucht wird, den Staatshaushalt auf deren Rücken zu sanieren, dann ist das ein Angriff, den wir entschieden zurückweisen“, sagte Braun unter großer Zustimmung der Delegierten.
HVM
Im Mittelpunkt der Sitzung stand der neue Honorarverteilungsmaßstab (HVM), der zum 1, Juli 2012 in Kraft treten wird. Vorstand und Geschäftsführung haben in unzähligen Sitzungen mit den beratenden Fachausschüssen und allen Berufsverbänden den neuen HVM vorbereitet und den Delegierten zur Entscheidung vorgelegt. Mit großer Mehrheit folgten die Delegierten dem Konzept, das Stabilität, Kalkulationssicherheit und Planbarkeit in die Honorare bringen soll.
Honorarsteigerung
In einem Antrag beschlossen die Delegierten einstimmig, dass sich die Honorarsteigerung für das Jahr 2012 an der wirtschaftlichen Entwicklung und den Tarifabschlüssen orientieren soll. „Eine Steigerung von 1,25 Prozent für das Jahr 2012 entspricht bei einer Inflationsrate von 2 Prozent einer erneuten Abkoppelung der Ärzteschaft von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und damit einem Honorarverlust“, heißt es in dem Beschluss der Delegierten. Nach den aktuellen Zahlen des Zentralinstituts für die Vertragsärztliche Versorgung (ZI) haben die Vertragsärzte 2008 gerade einmal einen Stundenlohn von 26 Euro netto erwirtschaftet. „Dies liegt etwa 13 Prozent unter den Vorgaben, die gemeinsam mit den Krankenkassen für die niedergelassene ärztliche Tätigkeit berechnet wurden. Im Jahr 2013 muss dies daher ausgeglichen werden.“
Versichertendaten
Eine klare Absage erteilten die Ärzte und Psychotherapeuten einer Forderung der Politik, dass die Praxen das Management der Versichertenstammdaten übernehmen sollten. Diese, unmittelbar mit der elektronischen Gesundheitskarte verbundene Anwendung, beinhaltet die Pflicht der Arztpraxis, die Stammdaten eines Versicherten bei einem Praxisbesuch zu überprüfen. „Es ist den Praxen nicht zuzumuten, pro Quartal etwa 150.000 Stammdaten zu überprüfen, bei denen nur etwa bei 2 Prozent mit einem Änderungspotenzial gerechnet wird“, heißt es in dem Beschluss.
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| FALK-KVen regen Veränderungen bei der Arzneimittelversorgung im Bereitschaftsdienst an: | ||
„Dispensierrecht für Kassenärztliche Vereinigungen wird Patientenversorgung verbessern!“ | ||
Berlin, 11.05.2012 - Die Vorstände der vier in der FALK-Kooperation verbundenen Kassenärztlichen Vereinigungen aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern regen Veränderungen beim so genannten Dispensierrecht im Kassenärztlichen Bereitschafts- bzw. Notdienst an. So könnten bestehende Probleme bei der Akutversorgung der Patienten gerade in Flächenländern gelöst werden.
Zum Hintergrund: Die Abgabe von Medikamenten ist in Deutschland auf Grundlage des Dispensierrechts ausschließlich Apothekern und Tierärzten gestattet. Humanmediziner hingegen dürfen an ihre Patienten keine Arzneimittel abgeben. Gerade bei der Akutversorgung im Bereitschafts- bzw. Notdienst führt dies immer wieder zu Problemen. Denn für Patienten, die zu sprechstundenfreien Zeiten in den Bereitschaftsdienstzentralen, Praxen oder gar vom Hausbesuchsdienst versorgt werden, beginnt danach die Suche nach der nächsten geöffneten Apotheke. Gerade nachts und in ländlichen Gebieten ist dies kompliziert und führt nicht selten dazu, dass sich die notwendige Behandlung mit Medikamenten verzögert.
Die FALK-KVen fordern deshalb ein eingeschränktes, vertraglich geregeltes Dispensierrecht für den Kassenärztlichen Bereitschafts- bzw. Notdienst. In einer gemeinsamen Erklärung der Vorstände heißt es: „Die Versorgung der Patienten im Notdienst gerade auf dem Land wird sich durch eine entsprechende Änderung deutlich verbessern. Besonders bei der Versorgung geriatrischer Patienten erwarten wir Fortschritte, wenn Medikamente aus einem z. B. durch die Kassenärztlichen Vereinigungen vorgehaltenen Bestand unmittelbar vom behandelnden Arzt abgegeben werden können. Dies wird die Therapietreue der Patienten stärken. Wir sind deshalb überzeugt: Ein auf bestimmte Wirkstoffe und Medikamentengruppen bezogenes Dispensierrecht für Kassenärztliche Vereinigungen wird die Patientenversorgung weiter verbessern. In Ländern wie der Schweiz und in Japan können Arzneimittel grundsätzlich von Ärzten abgegeben werden und die Erfahrungen dort sind sehr positiv.“
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