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KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNG BADEN-WÜRTTEMBERG
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) versteht sich als Dienstleister für Ärzte und Psychotherapeuten. Gemeinsam mit unseren Mitgliedern gestalten und sichern wir die hausärztliche, fachärztliche und psychotherapeutische Versorgung im Land.
NACHRICHTEN
| Wenn Kassen über IGeL reden, führt das nur zum Kater | ||
Zum gesundheitspolitischen Aschermittwoch aus Stuttgart | ||
Stuttgart, 22. Februar – Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), Dr. Norbert Metke, hat den gesundheitspolitischen Aschermittwoch zum Anlass genommen, Teile der Krankenkassen und insbesondere den GKV-Spitzenverband deutlich wegen ihrer Polemik über Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) zu kritisieren.
Metke sagte am Mittwoch in Stuttgart: „Es bedarf ausgefeilter Anti-Kater-Rezepturen, um die Nachwehen auszuschalten, wenn die Kassen im IGeL-Monitor des GKV-Spitzenverbandes die niedergelassenen Ärzte als qualitätsbefreite und evidenzlose Abzocker hinstellen, während einzelne Krankenkassen die identischen Leistungen, wie etwa Teile der Osteopathie, Homöopathie und anthroposophische Medizin, die kaum eine Evidenz aufweisen, als werbewirksame Satzungsleistung anbieten.“
Metke weiter: „Wer sich als Gralshüter der Beitragsstabilität aufführt und gleichzeitig die Erstattung OTC-fähiger Medikamente ermöglicht, deren Entfernung aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen er einst selbst forderte, muss sich fragen lassen, ob er nach dem Aschermittwoch noch ernst genommen werden will. Völlig zu Recht bezeichnet der GKV-Spitzenverband im IGeL-Monitor beispielsweise die Bachblütentherapie als Scheinbehandlung, einzelne Kassen erstatten diese jedoch im Rahmen der homöopathischen Behandlung. Wer die PSA-Bestimmung zur Früherkennung von Prostatakrebs als ‚tendenziell negativ’ abstempelt, im gleichen Schritt aber osteopathische Behandlungen bis zu 360 Euro im Jahr subventioniert, wäre besser auf dem Themenwagen „Angeschlagen und K.o.“ des Rosenmontagsumzugs in Köln aufgetreten als auf der gesundheitspolitischen Bühne.“
Seriöse Qualitätsstandards statt Voodoo
Der KVBW-Vorstand führte darüber hinaus an, dass diejenigen, die im Rahmen des derzeit diskutierten Patientenrechtegesetzes den „fachlichen Standard“ bei ärztlichen Behandlungen fordern, einen seriösen Qualitätsstandard dringlich auch bei andern Beteiligten im Gesundheitswesen, insbesondere den Krankenkassen, anmahnen sollten. So gebe es klare „Spielregeln“, unter welchen Voraussetzungen Ärzte gegenüber Patienten IGeL überhaupt erbringen dürfen.
„Anstatt mit den erarbeiteten Geldern der Versicherten aus Werbegründen Voodoo-Leistungen anzubieten, sollten sich diese Krankenkassen am Beispiel anderer messen lassen und die Versichertengelder zur Beseitigung von Versorgungsengpässen verwenden. Begrüßenswert sind hier insbesondere die Selektivverträge der AOK Baden-Württemberg, die verbesserte geriatrische Versorgung von Barmer-GEK-Patienten, die Patientenbegleitprogramme der Betriebskrankenkassen in Baden-Württemberg und die gemeinsame Förderung des ambulanten Operierens und der Notfalldienstversorgung der Bevölkerung durch alle Kassenverbände im Lande. Man wird strikt darauf achten müssen, dass der Anspruch auf Qualität nicht nur bei Ärzten gilt, während man anderen einen Freibrief für Mittel-Verschwendung ausstellt“.
Metke abschließend: „Die meisten Märchen haben eine Logik und gehen gut aus. So sollte auch das Märchen vom abzockenden Arzt und der guten Fee der Krankenkassen-Evidenz einem Happy End zugeführt werden. Und dieses heißt: Vernunft, Maß und Qualität durch Ärzte, aber auch von Krankenkassen.“
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| KVBW begrüßt Vorschlag der Bundesärztekammer zum Quereinstieg Allgemeinarzt | ||
Stuttgart, 16. Februar 2012 – Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat die Empfehlungen der Bundesärztekammer zum Quereinstieg von anderen Fachärzten in die Allgemeinmedizin begrüßt. KVBW-Vorstand Dr. Johannes Fechner sagte am Mittwoch in Stuttgart: „Es ist wichtig, dass hier etwas geschieht. Wir sehen große Probleme in der Nachbesetzung vieler Hausarztpraxen, die für die Versorgung der Bevölkerung unerlässlich sind. Umso wichtiger ist es, anderen Fachärzten den Weg in die Allgemeinmedizin zu öffnen.“
In Baden-Württemberg werden nach Angaben der KVBW bis zum Jahr 2015 voraussichtlich rund 500 Hausärzte fehlen. Fechner erklärte, dass Baden-Württemberg schon heute Maßnahmen in dieser Richtung unternommen habe. „In Baden-Württemberg gibt es ein solches Programm bereits seit letztem Herbst. Die ersten Interessenten nehmen auch daran teil, so dass der Weg der Bundesärztekammer durchaus Erfolg versprechend ist.“ Fechner führte fort, dass die KVBW für diese Weiterbildung sogar eine Förderung unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung stellt.
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| Raus aus dem Hamsterrad | ||
Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg verabschiedet Grundsätze der Honorarverteilung | ||
Durchhaltevermögen und parlamentarische Disziplin war bei der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) am 8. Februar gefragt. Gleich über drei zukunftsweisende Anträge musste entschieden werden und offensichtlich war den Delegierten der baden-württembergischen Ärzteschaft klar, dass das Fortbestehen der vertragsärztlichen Versorgung mutige Veränderungen erfordert. So konnten mit großer Mehrheit die neuen Grundsätze der Honorarverteilung, die Reform der Notfalldienstordnung sowie die Finanzierungsrichtlinien für die RegioPraxis BW verabschiedet werden.
Planungssicherheit durch Leistungsbegrenzung
Lange hatte man darauf gehofft in der Honorarverteilung die regionale Kompetenz wieder zu erlangen. Das Versorgungsstrukturgesetz hat den KVen nun den Weg in die regionale Honorarverteilung frei gemacht. „Einer der Hauptgründe, warum die Honorardiskussionen in der Vergangenheit von schweren Zerwürfnissen begleitet waren, war die ungenügende Einbindung des Plenums in die Entwicklung. Das soll nun anders werden. Die Honorarverteilung wird erstmals in der Geschichte der KVBW gemeinsam mit Ihnen diskutiert und beschlossen und das Ergebnis anschließend gemeinsam getragen und da, wo Mängel sind, wird gemeinsam nachgebessert“, eröffnete der Vorstandsvorsitzende Dr. Norbert Metke die Diskussion um die Honorarverteilung. Metke betonte, dass die neue Honorarverteilung dem Grundsatz der Stabilisierung folgen werde. „Wir machen Schluss mit der permanenten Umverteilung innerhalb und zwischen den Fachgruppen. Damit geben wir den Ärzten und Psychotherapeuten Planbarkeit und Kalkulationssicherheit zurück und bringen Stabilität in die Honorarsystematik. Wir werden vorhersehbare Honorare schaffen frei nach dem Motto: Begrenztes Geld hat begrenzte Leistung zur Folge. Nur so kommen die Ärzte raus aus dem Hamsterrad.“ Geschäftsführerin Susanne Lilie erläuterte die Vorgehensweise und die Handlungsfelder, in denen Entscheidungsspielräume bestehen. „Wir werden in jedem Bereich, in dem wir Handlungsspielräume haben, prüfen, wie wir diesen nutzen können, um so wenig Umverteilung wie möglich vornehmen zu müssen.“ Nahezu einstimmig beauftragten die Delegierten Vorstand und Verwaltung mit der Umsetzung des Honorarverteilungsmaßstabs. Im nächsten Schritt sollen dann alle Berufsverbände für die fachgruppenbezogenen Details und die Beratenden Fachausschüsse für die übergreifenden Themen eingebunden werden. Bis Mitte April wird ein konkreter Vorschlag ausgearbeitet sein, der am 9. Mai abschließend beraten werden soll.
Neue Bereinigung der Facharzt-Selektivverträge
Selektivverträge sind aus Sicht des Vorstandes als Mittel, das zusätzlich Geld für die Versorgung der Patienten ins System bringt, für den Arzt und den Patienten nur zu begrüßen. Auch für Selektivverträge gilt die Prämisse, dass die Bereinigung nicht zu Lasten der Gesamtheit gehen darf. Gerade für die Facharztverträge hat die Vertreterversammlung nun eine neue Bereinigungssystematik beschlossen, die der bisherigen Bereinigung vorgeschaltet wird. Danach soll die Bereinigung situativ, das heißt nach Inanspruchnahme des Arztes durch den Patienten durchgeführt werden. Diese Systematik war nicht unumstritten. Vor allem seitens der Psychotherapeuten wurde Kritik laut, da auch Selektivverträge für Psychotherapeuten davon betroffen sind. Die Delegierte Dr. Birgit Clever bat darum, keine Grundsatzentscheidungen zu fällen, ohne die Konsequenzen im Detail zu kennen. Dennoch wurde der Vorschlag des Vorstandes zur akutsituativen Bereinigung mit großer Mehrheit angenommen.
VV beschließt Änderungen der Notfalldienstordnung
Mit Spannung wurde die Änderung der Notfalldienstordnung erwartet. Bereits im Oktober hatte die Vertreterversammlung einer Neuordnung des Notfalldienstes zugestimmt. Der stellvertretende Vorsitzende, Dr. Johannes Fechner, informierte über die laufenden Aktivitäten in den Stadt- und Landkreisen. „Wir sind in engem Kontakt mit den Notfalldienstbeauftragten in den Regionen. Die Vorbereitungen für die neuen Gebietszuschnitte laufen auf Hochtouren“, so Fechner. Um die neue Struktur umsetzen zu können, bedarf es auch einer Anpassung der Notfalldienstordnung. Die Delegierten haben nach intensiver Diskussion den Änderungen mit einer Zweidrittel-Mehrheit zugestimmt: Künftig wird der Vorstand der KVBW die Kreisbeauftragten für den Notfalldienst benennen. Vorschlagsrecht haben die Bezirksbeiräte der vier Bezirksdirektionen sowie die im Stadt- oder Landkreis vertretenen Ärzteschaften. Grünes Licht gaben die Delegierten nach intensiver Diskussion auch zur Einführung eines organisierten Notfalldienstes an Werktagen von 19 Uhr bis 7 Uhr. Dr. Fechner stellte klar, dass parallel eine kollegiale Vertretung weiterhin möglich ist, allerdings lägen die Vorteile des organisierten Notfalldienstes auf der Hand: Möglichkeit der fachgruppenfremden Vertretung, Abrechnung außerhalb des Regelleistungsvolumens, Strukturpauschale von 7,50 Euro, Reduktion der Dienstbelastung sowie die einfache Umsetzung der Rufnummer 116117. Eine weitere Änderung betrifft die Einrichtung von Notfallpraxen. Künftig können Notfalldienstkommission oder Vorstand die Bildung von zentralen Notfallpraxen initiieren.
Freigabe der Förderrichtlinie für die RegioPraxis BW
Auch in Sachen RegioPraxis BW ging es weiter voran. Hier galt es, die Förderrichtlinien für die RegioPraxen, hausärztlich orientierte Ärztezentren in unterversorgten Gebieten, zu verabschieden. Das Projekt ist begrenzt auf 500.000 Euro und 4 Standorte. Noch in diesem Jahr sollen bis zu zwei Praxen an den Start gehen. Die Förderung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Bis zu vier Hausärzte pro RegioPraxis erhalten eine Gründungspauschale in Höhe von je 25.000 Euro. Für die Errichtung einer Nebenbetriebsstätte gibt es bis zu 20.000 Euro pro beteiligter Praxis. Ergänzt wird die Förderung durch eine Strukturpauschale in Höhe von 3.000 Euro je Abrechnungsquartal. Weitere 3.000 Euro gibt es für die Beschäftigung eines angestellten Arztes, das allerdings zunächst nur für drei Jahre. Die Fördermittel werden von der Ärzteschaft selber aufgebracht. Der Finanzausschuss gibt die Mittel pro RegioPraxis frei. Nach der Evaluation des Projekts sollen Krankenkassen, Kommunen und das Land in die Förderung integriert werden. Die Förderrichtlinien wurden einstimmig verabschiedet.
Die Einbindung der Ärzteschaft in zukunftsweisende Entscheidungsprozesse kommt an. Auch Entscheidungen, die Mut erfordern, werden von den Delegierten unter ihrem Vorsitzenden Dr. Frank-Dieter Braun konstruktiv begleitet und mehrheitlich unterstützt. VV-Mitglied und Bezirksbeirat Dr. Michael Barzcok regte an, auch die Öffentlichkeit frühzeitig in die Kommunikation einzubeziehen: „Wenn wir die Neuerungen gezielt mitteilen und unsere Entscheidungen nachvollziehbar begründen, werden sie auch von einer breiten Mehrheit akzeptiert.“
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| Erfolgreiche Rezertifizierung: Gutachter bescheinigen der MAK herausragende Arbeit | ||
Management Akademie bietet Fortbildung mit Qualitätszertifikat | ||
Stuttgart, 13. Februar 2012 – Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (MAK) hat am 9. Februar 2012 in Stuttgart die Rezertifizierung ihres Qualitätsmanagement-Systems erfolgreich abgeschlossen. Bereits seit 2008 trägt die MAK das Signet „LQW - Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung“, das nun erneuert wurde. Das LQW-Zertifikat ist eine begehrte Auszeichnung für Schulungseinrichtungen – weit über die Grenzen Deutschlands hinaus. Es wurde speziell für die Weiterbildung entwickelt und rückt den Lernenden in den Mittelpunkt der Qualitätsarbeit.
Mit Bravour hat die MAK ihre Retestierung geschafft. Die Gutachter – zwei unabhängige Fachberater der ArtSet® Testierungsstelle – sparten nicht mit Lob und Anerkennung. „Wir erkennen durchgängig ein hohes Niveau der Qualitätsarbeit“, so die Gutachter Heiko Bennewitz und Ulrich Schumann in ihrer Beurteilung. Zum ersten Mal in ihrer Gutachterlaufbahn mussten sie keine weiteren Auflagen erteilen. Im Gutachten heißt es: „Die selbstkritische und offene Auseinandersetzung mit den eigenen Strukturen, Prozessen und Qualitätsmaßnahmen birgt nach unserer Auffassung ein hohes Entwicklungspotenzial, das von der Management Akademie in jedem Qualitätsbereich in vorbildlicher Weise genutzt wird.“ Mit dem positiven Gutachten und der erfolgreichen Visitation vor Ort hat sich das Zertifikat der MAK nun um weitere vier Jahre bis zum 20. Februar 2016 verlängert.
Über die Auszeichnung der MAK freut sich auch Dr. Johannes Fechner, stellvertretender Vorsitzender der KV Baden-Württemberg. „Die erneute Zertifizierung beweist, dass die KVBW ihre Dienstleistungen auf einem sehr hohen, qualitätsgesicherten Niveau anbietet und die Belange der niedergelassenen Ärzte, Psychotherapeuten und deren Praxismitarbeiter dabei stets in den Vordergrund stellt“, so Dr. Fechner. „Es ist schön, dass unsere Qualitätsanstrengungen nunmehr auch von unabhängiger Seite bestätigt wurden.“
Das Zertifikat LQW wird von der ArtSet® Qualitätstestierungs GmbH vergeben, die hohe Ansprüche an die testierten Einrichtungen stellt. Insgesamt 57 Anforderungen, aufgeteilt in elf Qualitätsbereiche, müssen erfüllt und in einem schriftlichen Selbstreport nachgewiesen werden. Die Begutachtung reicht von der Bedarfsplanung, der Kursorganisation und -evaluation über die Referentenqualifikation bis hin zur Kundenkommunikation. Nur wenn all diese und viele weitere Faktoren positiv bewertet werden und auch die Visitation vor Ort erfolgreich verläuft, wird das Qualitätstestat vergeben.
Die Management Akademie der KVBW (MAK)
Die MAK der KVBW bietet maßgeschneiderte Fortbildungen für freiberufliche wie angestellte Ärzte und Psychotherapeuten. Darüber hinaus gibt es spezielle Schulungen für das Praxisteam. Die Angebote reichen von der Betriebswirtschaft und Praxisorganisation über die IT bis hin zum Qualitätsmanagement. In der MAK können Qualifikationen erworben werden, um genehmigungspflichtige Leistungen der GKV zu erbringen. Besonderes Merkmal der Fortbildungen ist der hohe Bezug zur Praxis, der unmittelbar in die tägliche Arbeit einfließen kann.
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| Wir machen den Weg frei – Ärzte für Patienten | ||
Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg genehmigt Förderrichtlineien für RegioPraxisBW | ||
STUTTGART, 9. Februar 2012 - Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat am Mittwoch in Stuttgart den Weg für das Projekt RegioPraxisBW freigemacht und die entsprechenden Richtlinien zur finanziellen Förderung des Projektes genehmigt.
Die RegioPraxisBW ist ein von der KVBW entwickeltes Modell, mit dem die ambulante ärztliche Versorgung, vor allen Dingen in ländlichen Regionen, künftig sichergestellt werden soll. Das Konzept sieht hausärztlich orientierte Ärztezentren in unterversorgten oder mittelfristig von Unterversorgung bedrohten Gebieten vor.
Ideale Arbeitsbedingungen für junge Mediziner
„Wir haben damit ein Angebot entwickelt, mit dem wir auf die Bedürfnisse der jungen Mediziner eingehen“, sagte KVBW-Chef Dr. Norbert Metke. „Vor allem Frauen finden hier ideale Arbeitsbedingungen, da etwa eine Teilzeittätigkeit möglich ist und in Kooperationsformen gearbeitet werden kann,“ sagte der stellvertretende Vorsitzende der KVBW, Dr. med. Johannes Fechner. „Damit verbessern wir die Versorgung der Patienten im ländlichen Raum.“
Das Modell wird zu attraktiven Konditionen gefördert. Die Förderung setzt sich aus mehreren Elementen zusammen und beinhaltet eine Gründungspauschale in Höhe von 25.000 Euro je zugelassenem Hausarzt, maximal jedoch 100.000 Euro oder hilfsweise für die Errichtung einer Nebenbetriebsstätte bis 20.000 Euro je beteiligter Praxis. Ergänzt wird die Förderung durch eine Strukturpauschale in Höhe von 3.000 Euro je Abrechnungsquartal sowie noch einmal 3.000 Euro bei der Beschäftigung von mindestens einem angestellten Arzt für zunächst „angedachte“ drei Jahre.
Kassen, Kommunen und das Land sind gefragt
Der Vorstand der KVBW, Dr. Metke stellt hierzu fest: „Die Mittel für die finanzielle Förderung zur Verbesserung der Patientenversorgung werden derzeit von den Ärzten selbst, also aus ihrem erarbeiteten Einkommen, zur Verfügung gestellt. Die für 2012 vorgesehene Etablierung zweier RegioPraxen in Baden-Württemberg soll daher ausschließlich ein Modell sein, welches den politisch Verantwortlichen aufzeigt, wie Rahmenbedingungen aussehen können, damit Ärzte wieder auf das Land gehen. Über diese Modelle hinaus werden wir als Ärzte allein nicht in der Lage sein, bei Versorgungsengpässen weitere RegioPraxen zu etablieren. Hilfen der Krankenkassen, der Kommunen und des Landes werden erforderlich sein.“
Neben der direkten finanziellen Förderung bietet die KVBW ein breit gefächertes Beratungsangebot für alle Bereiche der Praxisführung.
Dr. Fechner sieht in dem Beschluss einen wichtigen Meilenstein für die Umsetzung des Projektes. „Vorgesehen ist, dass wir in diesem Jahr zwei RegioPraxen in Baden-Württemberg eröffnen. Wir haben bereits viele Gespräche mit interessierten Gemeinden und der Ärzteschaft geführt und können nun mit Hochdruck an der konkreten Umsetzung arbeiten.“
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