26. Januar 2012 - Die in der Freien Allianz der Länder-KVen (FALK) verbundenen Kassenärztlichen Vereinigungen Bayerns (KVB), Baden-Württemberg (KVBW), Hessen (KVH) und Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) haben die Pläne zur Pflegereform des Bundesgesundheitsministeriums begrüßt, insbesondere zur Förderung der Heimärzte.
KVB-Vorstandschef Dr. Wolfgang Krombholz sagte dazu am Donnerstag in Berlin: „Es ist richtig, dass Bundesgesundheitsminister Bahr sich des Themas Zukunft der Pflege annimmt und eigene Vorschläge vorgelegt hat. Wir freuen uns, dass er dabei anerkennt, dass die Gewährleistung der medizinischen Versorgung, die ein wesentlicher Teil eines Pflegekonzeptes sein muss, nur von den niedergelassenen Ärzten geleistet werden kann.“
Sein Vorstandskollege Dr. Johannes Fechner aus Baden-Württemberg sieht darin vor allem auch ein Signal gegen Geriatrische Institutsambulanzen. „Bahr hat aus unserer Sicht damit den Überlegungen, für die Versorgung der älteren Menschen Geriatrische Institutsambulanzen zu gründen, eine klare Absage erteilt. Die Geriatrischen Institutsambulanzen als flächendeckende Versorgungsform sind abzulehnen, da schon heute durch die Hausärzte – in Kooperation mit den Fachärzten – eine ausreichende Versorgung stattfindet. Insbesondere das Team der Hausarztarztpraxis (VERAH®) ist in der Lage, das wohnortnahe soziale Umfeld des Patienten, welchen er vielfach seit Jahrzehnten kennt, zu koordinieren. Geriatrische Institutsambulanzen bedeuten eine unnötig teure, überspezialisierte Doppelversorgung. Die Mittel hierfür würden in der Grundversorgung fehlen. Wenige geriatrische Problemfälle können in Kooperation mit den bereits vorhandenen geriatrischen Schwerpunkten versorgt werden, die flächendeckend bundesweit vorgehalten werden.“
Frank-Rüdiger Zimmeck, Vorstandsvorsitzender der KV Hessen, begrüßte den Plan, Zuschläge für Heimärzte vorzusehen und diese aus der Pflegekasse zu bezahlen. „Die niedergelassenen Ärzte sehen hier eine tragbare Lösung, wie durch zusätzliche finanzielle Mittel die Versorgung verbessert werden kann.“ Er teilte weiter mit, dass sich die FALK-KVen dahingehend verständigt hätten, dass sie den Vorschlag des Ministers aktiv umsetzen, Kooperationsvereinbarungen zwischen niedergelassenen Ärzten und Pflegeeinrichtungen vermitteln und die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür schaffen werden.
„Gleichzeitig werden sich die FALK-KVen mit den Pflegekassen in Verbindung setzen, um Zuschläge für besonders förderungswürdige Leistungen zu vereinbaren und auch hier die erforderlichen Strukturen zu schaffen“, ergänzte Dr. Wolfgang Eckert aus Mecklenburg-Vorpommern.
Artikel druckenArtikel weiterempfehlen26. Januar 2012 - Über ihre Managementakademie (MAK) richtet die KVBW in diesem Jahr erstmals eigens für Medizinstudenten konzipierte Seminare aus. Dieses kostenlose Angebot ist Teil des KVBW-for-Students-Programms, mit dem die KV Kontakte zu jungen Medizinern aufbauen und sie für eine spätere Niederlassung gewinnen möchte.
In der Fortbildung mit dem Titel "So bringe ich es auf den Punkt!" lernen die Teilnehmer, sich selbstbewusst und erfolgreich zu präsentieren, komplexe Sachverhalte verständlich darzustellen und mit schlüssigen Argumenten zu überzeugen. Darüber hinaus geben die Referenten wertvolle Tipps zum Umgang mit Lampenfieber und helfen dabei, eigene Hürden in der Präsentation zu nehmen.
Alle Details und die Anmeldeunterlagen finden Sie unten zum Download.
Downloadbare DokumenteArtikel druckenArtikel weiterempfehlenStuttgart 13. Januar 2012 - "Junge Hausärzte für eine Niederlassung im ländlichen Raum zu gewinnen, fällt heutzutage außerordentlich schwer. Umso wichtiger ist es, dass die verschiedenen Verantwortungsträger ihre Kräfte bündeln und sich gemeinsam für eine bedarfsgerechte ärztliche Versorgung der ländlichen Räume engagieren." Mit diesen Worten umriss der Reutlinger Landrat Thomas Reumann, Vorsitzender des Gesundheitsausschusses des Landkreistags Baden-Württemberg, am Mittwoch dieser Woche den Sinn und Zweck der Kooperationsvereinbarung, die zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und dem Landkreistag Baden-Württemberg geschlossen wurde. Anlass war die konstituierende Sitzung des in der Vereinbarung vorgesehenen Lenkungsausschusses.
Mit ihrer Zusammenarbeit nehmen Landkreistag und Kassenärztliche Vereinigung bundesweit eine Vorreiterrolle ein. "Kommunen können flankierend allerhand unternehmen, um jungen Ärzten die Niederlassung im ländlichen Raum schmackhaft zu machen", erläuterte Dr. Johannes Fechner, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Baden-Württemberg: "Sie können zum Beispiel mithelfen, einen Arbeitsplatz für den Partner des Arztes zu finden, oder auch bei der Wohnungssuche unterstützen. Bei der Kreditvergabe an niederlassungswillige Ärzte kann ebenfalls kommunaler Einfluss geltend gemacht werden."
"Unser erklärtes Ziel ist es, Kooperationsmöglichkeiten auszuloten und auf vielen Gebieten gemeinsam vorzugehen", erklärten Reumann und Fechner. Ein für die Kooperationspartner aktuell wichtiges Thema ist die Neuorganisation des ärztlichen Notfalldienstes. Denn die überproportionale Belastung von Ärzten des ländlichen Raums mit Bereitschaftsdiensten hat sich in den letzten Jahren zum zentralen Niederlassungshindernis entwickelt. "Durch eine Zusammenlegung von Notfalldienstbezirken und durch zentrale Notfallpraxen insbesondere an Krankenhäusern können wir die Dienstbelastung der Ärzteschaft erheblich reduzieren. Dadurch wird der vielseitige, interessante Beruf des Hausarztes wieder attraktiver", argumentierte Dr. Johannes Fechner. "Die Landkreise sind bereit, an dieser Reorganisation des Notfalldienstes konstruktiv mitzuwirken, denn die Kassenärztliche Vereinigung hat zugesichert, die Kommunen in ihre Planungen zur Reform der Notfalldienstbezirke einzubinden", erklärte Landrat Reumann.
Auch in Richtung Landespolitik wollen sich die beiden Kooperationspartner künftig stärker abstimmen. "Von der Landesregierung erwarten wir zum Beispiel, dass sie ihr Versprechen wahr macht und darauf hinwirkt, dass es baldmöglichst an allen medizinischen Fakultäten des Landes Lehrstühle für Allgemeinmedizin gibt", hoben Reumann und Fechner übereinstimmend hervor.
Artikel druckenArtikel weiterempfehlen18. Januar 2012 - Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat vor dem Hintergrund der heutige Vorstellung des Gutachtens „Zur ambulanten psychosomatischen/psychotherapeutischen Versorgung in der kassenärztlichen Versorgung in Deutschland“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) neue Strukturen gefordert.
Vorstandschef Dr. Norbert Metke sagte am Mittwoch in Stuttgart: „Die Studie hat deutlich gezeigt, dass die psychotherapeutischen, psychosomatischen und psychiatrisch tätigen Ärzte und Psychotherapeuten eine enorme Leistung in der Versorgung psychisch Kranker erbringen, für die sie höchste Anerkennung verdienen. Ich bin den Verfassern der Studie darüber hinaus außerordentlich dankbar, dass sie klar gestellt haben, dass es sich bei diesen Krankheiten um Volkskrankheiten handelt. Aus diesem Grund müssen wir auch die Versorgungsstrukturen entsprechend anpassen, damit sie Volkskrankheiten widerspiegeln.“
Für Vorstand Dr. Johannes Fechner bedeutet dies vor allem eine Abkehr der überholten Regelungen der Bedarfsplanung zu Psychotherapeuten, Veränderung im EBM und anderen Vergütungsstrukturen. „Die Bedarfsplanung muss dringend angepasst werden vor dem Hintergrund der steigenden Zahl psychischer Erkrankungen.
Bereits bei der Diskussion des Versorgungsstrukturgesetzes hat die KVBW gefordert, die psychotherapeutischen Leistungen auszubudgetieren und einen eigenen Versorgungstopf für die Psychotherapeuten einzurichten. Denn nur so kann verhindert werden, dass die steigende Zahl der psychischen Erkrankungen zu Lasten der somatischen Patienten bei den Haus- und Fachärzten gehen. Die Studie hat noch einmal deutlich gezeigt, wie berechtigt diese Forderung ist. Die Politik muss dabei erkennen, dass für die Behandlung psychischer Erkrankungen die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Es besteht kein Zweifel, dass die Behandlung dieser Patienten künftig nicht wie bisher aus den Arzttöpfen bezahlt werden kann.“
Beide Vorstände sprachen sich weiter zur Veränderung im EBM aus, um die Behandlung im Rahmen der Akut-Versorgung attraktiver zu gestalten und Benachteiligungen gegenüber der Langzeitversorgung auszugleichen. Nur wenn diese Maßnahmen umgesetzt werden, sehen sie die Möglichkeit, die heute langen Wartezeiten abzubauen.
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