Diabetes

Verträge zur Früherkennung von Komplikationen

Begleiterkrankungen bei Patienten mit Diabetes mellitus früh zu erkennen, kann schwerwiegende Krankheitsstadien häufig verhindern oder zumindest deutlich verzögern. Die KVBW hat mit der DAK-Gesundheit, der KKH, der TK, der HEK und der BKK VAG Verträge geschlossen, die regelmäßige Screening-Module (Versorgungsprogramme) zur Früherkennung von Komplikationen vorsehen:

  • Modul 1: Diabetische Neuropathie im Bereich der distalen Extremitäten
  • Modul 2: Neurologische Komplikation: LUTS
  • Modul 3: Vaskuläre Komplikationen
  • Modul 4: Diabetesleber
  • Modul 5: Nephrologische Komplikationen

Entdeckt der Arzt eine Begleiterkrankung, schließt sich eine kontinuierliche Weiterbetreuung an.

Diabetes – Kaufmännische Krankenkasse (KKH), Techniker Krankenkasse (TK) und HEK – Hanseatische Krankenkasse

Vereinbarung zwischen der KVBW und der KKH über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen des Diabetes mellitus auf der Grundlage des § 140a SGB V. Die Vereinbarung gilt auch für die Techniker Krankenkasse (TK) und ab 01.01.2021 auch für die HEK – Hanseatische Krankenkasse.

Abrechnungsinformation

Gebührenpositionen (GOP) und Informationen zum Diabetes-Vertrag

Teilnahmeberechtigt sind Versicherte der DAK-Gesundheit, der KK, der TK, der HEK und der über die BKK VAG teilnehmenden Betriebskrankenkassen, die sich wegen ihrer Diabeteserkrankung in regelmäßiger ärztlicher Behandlung befinden und bei denen folgende Diagnosen vor Einschreibung in den Vertrag nicht bekannt sind:

  • diabetische Polyneuropathie
  • Lower urinary tract symptoms (LUTS)
  • Angiopathie
  • Diabetesleber
  • chronische Nierenerkrankung

Teilnahmeberechtigt sind alle im Bereich der KVBW zugelassenen und ermächtigten Hausärzte, Ärzte mit Zusatzbezeichnung Diabetologie und Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Diabetologie oder Endokrinologie, die durchschnittlich mindestens 30 Patienten mit Diabetes mellitus im Quartal betreuen. Um teilzunehmen senden Sie bitte die unterschriebene Teilnahmeerklärung an die KVBW.

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema finden Sie unter FAQ.