Erweiterter Landesausschuss
Versorgung nach § 116b SGB V
Der erweiterte Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und der Landeskrankenhausgesellschaft für Baden-Württemberg (erweiterter Landesausschuss) entscheidet über Verfahren zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) gemäß § 116b SGB V. Die Geschäftsstelle des erweiterten Landesausschusses ist derzeit bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) angesiedelt.
Auf dieser Seite informieren wir Sie über Aktuelles zum Verfahrensstand der ASV. Unten stehen Anzeigeformulare zur ASV – unterteilt nach Krankheitsbildern – sowie ein Merkblatt und Formulare für Wechsel in der Teamkonstellation als Download zur Verfügung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Auftrag, für jedes Krankheitsbild der ASV konkrete Anforderungen innerhalb einer Richtlinie (ASV-RL) festzulegen. Diese ASV-RL umfasst die erforderliche Diagnostik, Behandlung und Beratung sowie die personellen, sachlichen und organisatorischen Anforderungen an diejenigen, die diese Versorgung anbieten möchten. Nach Inkrafttreten dieser Richtlinie können niedergelassene Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und zugelassene Krankenhäuser, die an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung teilnehmen wollen, dies gegenüber dem erweiterten Landesausschuss anzeigen.
Die in den Anzeigeformularen aufgenommenen Vollmachten sind freiwillige Erklärungen. Diese Bevollmächtigungen dienen der Vereinfachung und der Beschleunigung des Anzeigeverfahrens. Wir bitten Sie diese, wenn möglich zu verwenden.
Der G-BA hat bislang folgende Indikationen für die ASV konkretisiert:
Informationen und Anzeigeformulare (Indikationen in alphabetischer Reihenfolge)
Merkblatt zur ASV nach § 116b SGB V
Austrittserklärung
Neubenennung eines Teammitglieds
Vertreterbenennung und -meldung
Augentumore
Behandlung nach allogener Stammzelltransplantation
Chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED)
Epilepsie (zerebrale Anfallsleiden)
Gastrointestinale Tumore und Tumore der Bauchhöhle
Gehirntumore und Tumore der peripheren Nerven
Gynäkologische Tumore
Hämophilie
Hauttumore
Knochen- und Weichteiltumore
Kopf- oder Halstumore
(ausgewählte seltene) Lebererkrankungen
Lungentumore und Tumore des Thorax
Marfan-Syndrom
Morbus Wilson
Mukoviszidose
Multiple Sklerose
Neuromuskuläre Erkrankungen
Pulmonale Hypertonie
Rheumatologische Erkrankungen
Sarkoidose
Tuberkulose und atypische Mykobakteriose
(seit 24. April 2014 in Kraft)
Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung
(seit 26. Juni 2025 in Kraft)
- Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung Anzeige ASV Vertragsärzte
- Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung Anzeige ASV Krankenhäuser
- Anhang bzgl. der Qualitätsanforderungen zu Tumoren und schweren Erkrankungen der Blutbildung