ZUR LAGE DES GESUNDHEITSSYSTEMS – PRESSEMITTEILUNGEN DER KVBW
| FALK-KVen: Ambulante Weiterbildung für alle Fachärzte | ||
15. Mai 2012 – Die Kassenärztlichen Vereinigungen aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern fordern eine Verbesserung der Schnittstelle zwischen dem ambulanten und stationären Bereich. Die Vorstandsvorsitzenden der FALK-KVen Dr. Norbert Metke (Baden-Württemberg), Dr. Wolfgang Krombholz (Bayern), Frank-Rüdiger Zimmeck (Hessen) und Dr. Wolfgang Eckert (Mecklenburg-Vorpommern) erklärten dazu heute in Berlin: „Voraussetzung dafür ist auch, dass die später in der Versorgung tätigen Fachärzte in beiden Bereichen ausgebildet werden. Nur durch die Kenntnis der spezifischen Diagnostik, Therapie und Patientenbegleitung kann den angehenden Fachärzten die Besonderheiten der ärztlichen Versorgung im Krankenhaus und in der Praxis vermittelt werden.“
Voraussetzung dafür ist ein verpflichtender Weiterbildungsabschnitt für alle Fachrichtungen auch in der ambulanten Praxis. Die Inhalte der Weiterbildung werden in der Verantwortlichkeit der Ärztekammern in den jeweiligen Weiterbildungsordnungen (WBO) der Länder geregelt. Während für Allgemeinmediziner dies bereits bundesweit Standard ist, gibt es in den entsprechenden Vorschriften für die Ausbildung von Fachärzten in der Regel nur fakultative Abschnitte.
Auf Initiative der Kassenärztlichen Vereinigungen der FALK-Gruppe wird deshalb auf dem 115. Deutschen Ärztetag in Nürnberg im Mai 2012 ein entsprechender Antrag zur Anpassung der Muster-Weiterbildungsordnungen gestellt werden.
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| Kassenärzte fordern Nachbesserung: Honorarerhöhung 2012 und 2013 liegt unter der Inflationsrate | ||
STUTTGART, 15. Mai 2012 – Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KVBW) forderte am vergangenen Mittwoch in Stuttgart, die vom Gesetzgeber zugestandene Erhöhung des Honorars der niedergelassenen Ärzte von 1,25 Prozent für das Jahr 2012 müsse umgehend auf eine Höhe angepasst werden, die sich an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und den Tarifabschlüssen Gewerkschaften/Arbeitgeber in 2012 orientiere.
Rückendeckung für die Forderung nach mehr Honorar erhalten die baden-württembergischen Ärzte durch das Praxispanel des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZIPP). Der Geschäftsbericht dokumentiert eine Unterbezahlung der niedergelassenen Vertragsärzte für ihre Leistung, die sie im Rahmen der Versorgung der Gesetzlich Versicherten erbracht haben. Im Jahr 2008 lag die Honorierung 13 Prozent unterhalb der Vorgaben des Bewertungsausschusses. Nach den Berechnungen des ZIPP lag der Stundenlohn eines Vertragsarztes gerade einmal bei 26 Euro netto.
„Diese Unterbezahlung ist angesichts von aktuellen Tarifabschlüssen, die im Bereich von 6 Prozent liegen, wie ein Schlag ins Gesicht unserer Ärzte und Psychotherapeuten. Seit Jahren ist unser Nettoeinkommen rückläufig und unsere Leistungen zunehmend unterbezahlt. Deshalb fordern wir, den Honorarzuschlag spätestens Anfang 2013 inflationsbereinigt nach oben zu korrigieren“, sagte Dr. Norbert Metke, Vorstand der KVBW. Metke weiter: „Ein angemessenes Honorar hat auch mit Respekt und Anerkennung unserer Arbeit am Menschen zu tun. Alles hat seinen Preis, erst Recht die ambulante medizinische Versorgung, die wir nur so auf dem gewohnten Niveau erhalten können.“
Die niedergelassenen Ärzte versorgen 90 bis 95 Prozent der Patienten flächendeckend fachübergreifend und wohnortnah. „Die Delegierten der VV der KVBW empfinden es als inakzeptabel, dass die Niedergelassenen in 2012 mit einem „Honorar-Zuschlag“ von 1,25 Prozent regelrecht abgespeist wurden. Bei einer Inflationsrate von deutlich über 2 Prozent entspreche dies einer erneuten Abkoppelung der Ärzteschaft von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und damit einem Honorarverlust. Gerade auch vor dem Hintergrund zunehmend bedrohlichen Ärztemangels könne dies nicht länger hingenommen werden“, heißt es in dem Beschluss der VV.
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| Versichertenstammdatenmanagement ist keine Aufgabe der Arztpraxen | ||
STUTTGART, 15. Mai 2012 - Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat Tests zur Einführung des Versichertenstammdatenmanagements (Online-VSDM) mehrheitlich abgelehnt. In der Begründung heißt es, dass solche Tests spätestens nach der einstimmigen Ablehnung der Implementierung eines obligatorischen Online-VSDM auf Bundesebene nicht mehr erforderlich seien. Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hatte sich bereits am 2. März 2012 dagegen ausgesprochen.
Trotz des klaren Votums auf Bundesebene gegen das verpflichtende Online-VSDM, war die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die untrennbar damit verbunden ist, erneut ein Thema auf der Vertreterversammlung vom 9. Mai. Die KVBW wird sich bei der anstehenden Neuformulierung des Bundesmantelvertrags dafür einsetzen, dass die enthaltenen Vereinbarungen für die Vertragsärzte zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte gestrichen und entsprechend den Beschlüssen der VV der KBV und mehrerer deutscher Ärztetage neu verhandelt werden.
Sowohl durch Beschlüsse mehrerer Deutscher Ärztetage als auch durch die Vertreterversammlung der KBV wurde eine obligatorische Anbindung aller Arztpraxen an einen zentralen "Server" abgelehnt. „Dies würde nach der Verpflichtung zur Erhebung der sogenannten Praxisgebühr weitere belastende und nicht vergütete Verwaltungsaufgaben der Krankenkassen in die Arztpraxen verlagern und damit zu inakzeptablen Ablaufverzögerungen und vor allem zu weniger Zeit für die eigentliche Patientenversorgung führen“, davon ist Dr. Johannes Fechner, Vorstand der KVBW, überzeugt. Die niedergelassenen Ärzte müssten pro Quartal ca. 150.000.000 elektronische Gesundheitskarten ohne Relevanz prüfen, da wohl nur in gut 2 Prozent der zu prüfenden Karten mit einem Änderungspotential gerechnet werde. Auch sei es den Arztpraxen nicht zuzumuten, die Kassen bei Missbrauchsverdacht zu informieren oder gar die Karte einzuziehen, wie es das geplante Verfahren vorsehe.
Unter Versichertenstammdaten versteht man die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeicherten Patientendaten, die beim Arztbesuch in der Praxis oder im Krankenhaus eingelesen werden. Damit weist sich der Patient als Versicherter einer Krankenkasse aus und der behandelnde Arzt kann die erbrachten Leistungen abrechnen. Alle Versuche, ein zentrales Versichertenstammdatenmanagement verpflichtend einzuführen, scheiterten bisher am begründeten Widerstand der Ärzte.
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| Vertreterversammlung fordert Anpassung des Honorars | ||
Stuttgart, 14. Mai 2012 - Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat in ihrer Sitzung am 9. Mai 2012 wichtige Beschlüsse gefasst.
Zu Beginn der Sitzung wies der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Dr. Frank-Dieter Braun, auf das Problem der Unsatzsteuerpflicht für ehrenamtlich Tätige hin. Das Bundesfinanzministerium hat nach den Ausführungen Brauns die Regelungen hier nun schärfer gefasst. Danach unterliegt die Tätigkeit in Gremien der KV als Körperschaft weiterhin nicht der Umsatzsteuerpflicht. Beschlossen ist jedoch, dass ab 1. Januar 2013 jede ehrenamtliche Tätigkeit außerhalb Körperschaften des öffentlichen Rechts ab gewissen, sehr niedrigen Grenzbeträgen, gänzlich der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Das wird zum Beispiel für Berufsverbände zu deutlichen Haushaltsbelastungen führen. „Die Selbstverwaltung lebt vom Engagement der ehrenamtlich tätigen Mitglieder. Ohne deren Arbeit könnte die Funktionsfähigkeit der Selbstverwaltung nicht aufrechterhalten werden. Wenn nun versucht wird, den Staatshaushalt auf deren Rücken zu sanieren, dann ist das ein Angriff, den wir entschieden zurückweisen“, sagte Braun unter großer Zustimmung der Delegierten.
HVM
Im Mittelpunkt der Sitzung stand der neue Honorarverteilungsmaßstab (HVM), der zum 1, Juli 2012 in Kraft treten wird. Vorstand und Geschäftsführung haben in unzähligen Sitzungen mit den beratenden Fachausschüssen und allen Berufsverbänden den neuen HVM vorbereitet und den Delegierten zur Entscheidung vorgelegt. Mit großer Mehrheit folgten die Delegierten dem Konzept, das Stabilität, Kalkulationssicherheit und Planbarkeit in die Honorare bringen soll.
Honorarsteigerung
In einem Antrag beschlossen die Delegierten einstimmig, dass sich die Honorarsteigerung für das Jahr 2012 an der wirtschaftlichen Entwicklung und den Tarifabschlüssen orientieren soll. „Eine Steigerung von 1,25 Prozent für das Jahr 2012 entspricht bei einer Inflationsrate von 2 Prozent einer erneuten Abkoppelung der Ärzteschaft von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und damit einem Honorarverlust“, heißt es in dem Beschluss der Delegierten. Nach den aktuellen Zahlen des Zentralinstituts für die Vertragsärztliche Versorgung (ZI) haben die Vertragsärzte 2008 gerade einmal einen Stundenlohn von 26 Euro netto erwirtschaftet. „Dies liegt etwa 13 Prozent unter den Vorgaben, die gemeinsam mit den Krankenkassen für die niedergelassene ärztliche Tätigkeit berechnet wurden. Im Jahr 2013 muss dies daher ausgeglichen werden.“
Versichertendaten
Eine klare Absage erteilten die Ärzte und Psychotherapeuten einer Forderung der Politik, dass die Praxen das Management der Versichertenstammdaten übernehmen sollten. Diese, unmittelbar mit der elektronischen Gesundheitskarte verbundene Anwendung, beinhaltet die Pflicht der Arztpraxis, die Stammdaten eines Versicherten bei einem Praxisbesuch zu überprüfen. „Es ist den Praxen nicht zuzumuten, pro Quartal etwa 150.000 Stammdaten zu überprüfen, bei denen nur etwa bei 2 Prozent mit einem Änderungspotenzial gerechnet wird“, heißt es in dem Beschluss.
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| FALK-KVen regen Veränderungen bei der Arzneimittelversorgung im Bereitschaftsdienst an: | ||
„Dispensierrecht für Kassenärztliche Vereinigungen wird Patientenversorgung verbessern!“ | ||
Berlin, 11.05.2012 - Die Vorstände der vier in der FALK-Kooperation verbundenen Kassenärztlichen Vereinigungen aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern regen Veränderungen beim so genannten Dispensierrecht im Kassenärztlichen Bereitschafts- bzw. Notdienst an. So könnten bestehende Probleme bei der Akutversorgung der Patienten gerade in Flächenländern gelöst werden.
Zum Hintergrund: Die Abgabe von Medikamenten ist in Deutschland auf Grundlage des Dispensierrechts ausschließlich Apothekern und Tierärzten gestattet. Humanmediziner hingegen dürfen an ihre Patienten keine Arzneimittel abgeben. Gerade bei der Akutversorgung im Bereitschafts- bzw. Notdienst führt dies immer wieder zu Problemen. Denn für Patienten, die zu sprechstundenfreien Zeiten in den Bereitschaftsdienstzentralen, Praxen oder gar vom Hausbesuchsdienst versorgt werden, beginnt danach die Suche nach der nächsten geöffneten Apotheke. Gerade nachts und in ländlichen Gebieten ist dies kompliziert und führt nicht selten dazu, dass sich die notwendige Behandlung mit Medikamenten verzögert.
Die FALK-KVen fordern deshalb ein eingeschränktes, vertraglich geregeltes Dispensierrecht für den Kassenärztlichen Bereitschafts- bzw. Notdienst. In einer gemeinsamen Erklärung der Vorstände heißt es: „Die Versorgung der Patienten im Notdienst gerade auf dem Land wird sich durch eine entsprechende Änderung deutlich verbessern. Besonders bei der Versorgung geriatrischer Patienten erwarten wir Fortschritte, wenn Medikamente aus einem z. B. durch die Kassenärztlichen Vereinigungen vorgehaltenen Bestand unmittelbar vom behandelnden Arzt abgegeben werden können. Dies wird die Therapietreue der Patienten stärken. Wir sind deshalb überzeugt: Ein auf bestimmte Wirkstoffe und Medikamentengruppen bezogenes Dispensierrecht für Kassenärztliche Vereinigungen wird die Patientenversorgung weiter verbessern. In Ländern wie der Schweiz und in Japan können Arzneimittel grundsätzlich von Ärzten abgegeben werden und die Erfahrungen dort sind sehr positiv.“
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| KVBW-Vertreterversammlung beschließt neuen HVM zum 1. Juli 2012 | ||
Stuttgart, 10. Mai 2012 - Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat mit überwältigender Mehrheit einen neuen Honorarverteilungsmaßstab (HVM) verabschiedet, der zum 1. Juli 2012 in Kraft treten wird.
KV-Vorstandschef Dr. Norbert Metke zeigte sich nach der Abstimmung hoch erfreut: „Wir haben hart gearbeitet. Kaum ein anderes Thema hat das Haus in den vergangenen Monaten so beschäftigt wie der neue HVM. Honorarverteilung rührt immer an den Grundlagen der ärztlichen Tätigkeit. Umso mehr freue ich mich, dass wir nach Jahren der zentralen Vorgaben aus Berlin nun wieder eine eigene Honorarverteilung in Baden-Württemberg haben, die dem Grundsatz „Planbarkeit, Stabilität und Kalkulationssicherheit“ folgt. Die zentralen Vorgaben hatten für Baden-Württemberg katastrophale Auswirkungen, denn sie hatten massive Umverteilungen zwischen und innerhalb der Arztgruppen zur Folge mit teilweise erheblichen Verlusten für etwa 70 Prozent aller baden-württembergischen Arztpraxen.“
Keine neue Umverteilung
Geschäftsführerin Susanne Lilie stellte im Rahmen der VV die Detailausgestaltung des neuen HVM vor: „Honorarverteilungsmaßstäbe erhöhen die Vergütung nicht. In Bezug auf die Vergütung blicken wir auf ein gutes Jahr 2011 zurück, in dem die Gesamtvergütung in Baden-Württemberg um ca. 4 Prozent, bundesweit aber nur um 1,25 Prozent, zunahm. Wir haben uns entschlossen, zur Stabilisierung an der bisherigen Systematik der Mengenbegrenzung aus Regelleistungsvolumina (RLV) und qualifikationsbezogenen Volumina (QZV) festzuhalten. Durch weitere mengenbegrenzende Maßnahmen wie einer Reduktion der Zuschläge für Berufsausübungsgemeinschaften und einer Fallzahlbegrenzung ist es uns gelungen, eine erneute Umverteilung zwischen den Fachgruppen zu vermeiden.
Neben der Umgestaltung der Mengenbegrenzungssystematik sieht der HVM der KVBW ab dem 1. Juli 2012 auf dem Boden der Honorare aus 2011 eine strikte „Fachgruppentopfung“ vor: „Es wird damit gewährleistet sein, dass Veränderungen des Leistungsgeschehen in einer Fachgruppe nicht mehr zu Lasten anderer Fachgruppen gehen, und es soll auch weitgehend gewährleistet werden, dass es innerhalb der Fachgruppen keine Umverteilung gibt“, so die Geschäftsführerin weiter. Von dem neuen HVM werden auch künftig Leistungen wie Prävention und Substitution, das ambulante Operieren oder andere, die außerhalb der Gesamtvergütung bezahlt werden, nicht tangiert.
Gelebte Transparenz
KV-Chef Dr. Metke stellte abschließend fest: „Der verabschiedete Honorarverteilungsmaßstab ist das Produkt einer intensiven Kommunikation mit den Beratenden Fachausschüssen der Kassenärztlichen Vereinigung, der Vertreterversammlung und allen Berufsverbänden. Er ist ein weiteres Beispiel einer „Open-Office-Politik“ unter Transparenz standespolitischer Entscheidung des neuen Vorstandes der KVBW.“
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| FALK-KVen fordern: Palliativmedizin im Pflegegesetz stärken | ||
Berlin, 8. Mai 2012 – Die in der FALK-Kooperation verbundenen Kassenärztlichen Vereinigungen aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern fordern Verbesserungen in der Palliativmedizin im Rahmen des derzeit diskutierten Pflegeneuordnungsgesetzes. Auf einem Treffen der Vorstände in Berlin hieß es: „Die Palliativmedizin muss bei einer Neuregelung der Rahmenbedingungen im Pflegebereich ein stärkeres Gewicht bekommen. Vor einigen Jahren hat der Gesetzgeber mit der Einführung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) den ersten Schritt getan und einen Anspruch für schwerstkranke und sterbende Patienten auf bestimmte Leistungen definiert. Von allen palliativ versorgten Patienten benötigen immerhin zehn Prozent eine SAPV. Nun wäre der zweite Schritt erforderlich, um Anspruch auf ambulante Palliativversogung auch flächendeckend umzusetzen und insgesamt mehr Patienten überhaupt eine Palliativversorgung zu ermöglichen.“
Palliativmedizin ist stets eine Leistung mit hohem Aufwand
Dazu sei es zunächst erforderlich, dass die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) als eigene Leistung anerkannt wird und auch von den Ärzten als zusätzliche Leistung mit besonderem Versorgungsaufwand abgerechnet werden kann. „Der Gesetzgeber hat bislang nur die spezialisierte ambulante Palliativmedizin per Gesetz geregelt. Auch in der allgemeinen ambulanten Palliativmedizin ist eine besondere Versorgung notwendig. Neben dem hohen medizinischen Aufwand in der letzten Lebensphase spielt die psychosoziale Betreuung der Patienten und Angehörigen eine zentrale Rolle. Hierfür bedarf es besonderer vertragsärztlicher Leistungen, die auch den zeitlichen Aufwand berücksichtigen. Die Erfahrungen zeigen darüber hinaus, dass die SAPV in der Regel nur Teilleistungen in der Gesamtbetreuung der Patienten erbringt. Ein großer Part wird weiterhin von den Hausärzten durchgeführt, die diese Leistungen aber nicht adäquat abrechnen können. Eine Stärkung der Palliativmedizin würde damit auch bewirken, dass die Patienten zielgerichteter behandelt werden könnten und damit beispielsweise die SAPV den Patienten vorbehalten bleibt, die diese besonderen Leistungen auch benötigen. Es ist daher wichtig, dass die Palliativmedizin insgesamt als Leistung mit einem hohen Aufwand anerkannt wird, die auch nicht unter die Mengenbegrenzungen fallen darf. Das wäre gegenüber den Patienten schlichtweg nicht zu verantworten.“
Flächendeckendes Angebot fehlt
Die bisherige Regelung zur SAPV ist aus Sicht der FALK-Vorstände ein Schritt in die richtige Richtung, bürokratische Hürden erschweren die Umsetzung jedoch im Praxisalltag. Nach derzeitigem Stand kann ein Patient nur dann im Rahmen der SAPV behandelt werden, wenn er eine entsprechende Verordnung erhält. Zusätzlich müssen Palliativ-Care-Teams gebildet werden, die wiederum eine eigene Vereinbarung mit der Krankenkasse des Patienten abschließen müssen. „Im Ergebnis bedeutet dies, dass es bislang leider kein flächendeckendes Angebot für die SAPV gibt. Wichtig wäre daher im Sinne einer besseren Patientenversorgung, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen, die sowohl das regionale Versorgungs- und Sicherstellungs-Know-How als auch die Organisationsstärke haben, in die Verträge mit einbezogen werden und eigene Verträge abschließen können“, so die Vorstände der FALK-KVen. Als Beispiel nannten sie die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern, die seit 2009 solche Verträge abgeschlossen hat: „Die Erfahrungen dort sind ausgesprochen gut. So ist es bereits nach relativ kurzer Zeit gelungen, eine nahezu flächendeckende Versorgung zu organisieren.“
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| Supercomputer Dr. Watson am 5. Mai 2012 auf dem eHealth Forum Freiburg | ||
FREIBURG, 3. Mai 2012 – Auf dem zweiten eHealth Forum Freiburg am 5. Mai 2012 von 9.30 bis 16.30 Uhr im Haus der Ärzte in der Sundgauallee 27 werden innovative telemedizinische Projekte und Praxisbeispiele präsentiert. Über 20 Referenten aus ganz Deutschland sowie aus der Schweiz und Frankreich stellen Themen wie Mobile Visite, Computergestütztes Wohnen im Alter, Digitale Fortbildungsmöglichkeiten und Apps für Mediziner und Patienten vor. Außerdem wird IBM den neuen Supercomputer „Dr. Watson“ präsentieren. Der Rechner ist in der Lage, gewaltige medizinische Datenmassen zu verarbeiten und erstellt in Echtzeit Diagnosen und Behandlungspläne.
"Wissen, diagnostische Möglichkeiten und Therapieverfahren in der Medizin entwickeln sich so rasant, dass ein einzelner Arzt kaum noch in der Lage sein wird, jederzeit umfassend auf dem neuesten Stand der Wissenschaft zu sein. IBM möchte mit „Dr. Watson“ nicht den Arzt ersetzen, aber Hilfestellung bei der Diagnose geben und so eine computergestützte Zweitmeinung erstellen. Allerdings wird hier auch die Frage nach dem Stellenwert des Arztes und wie wir mit persönlichen Gesundheitsdaten umgehen, eine große Rolle spielen“, so Stefan Leutzbach, Mitglied des Bezirksbeirats Freiburg der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), der das zweite eHealth Forum Freiburg federführend mitorganisiert.
Zahlreiche Kooperationspartner unterstützen das eHealth Forum Freiburg, für das 200 Teilnehmer aus der Ärzteschaft und der IT-Branche erwartet werden. Veranstalter sind das medien forum freiburg e.V. und die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. Das detaillierte Programm und das Anmeldeformular finden Sie unter: www.ehealth-forum-freiburg.de
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| FALK feiert ersten Geburtstag: Wichtige Impulse für die ambulante Versorgung | ||
Vorstände der FALK-KVen ziehen positive Zwischenbilanz | ||
Berlin, 2. Mai 2012 - Die Vorstände der vier in der FALK-Kooperation verbundenen Kassenärztlichen Vereinigungen aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern haben heute eine positive Zwischenbilanz gezogen – ein Jahr, nachdem die Freie Allianz der Länder-KVen in Berlin Anfang Mai 2011 gegründet worden war.
In einer gemeinsamen Erklärung der Vorstandsvorsitzenden Frank-Rüdiger Zimmeck (Hessen), Dr. Wolfgang Krombholz (Bayern), Dr. Wolfgang Eckert (Mecklenburg-Vorpommern) und Dr. Norbert Metke (Baden-Württemberg) heißt es: „Ein Jahr FALK bedeutet: Stärkere Vertretung der Interessen der Niedergelassenen aus den Regionen in Berlin, weniger Hinterzimmer und dafür mehr Demokratie in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Wir sind stolz auf die Impulse, die wir im Laufe des vergangenen Jahres in der Gesundheitspolitik auf Bundesebene setzen konnten. Mit der im GKV-Versorgungsstrukturgesetz festgeschriebenen Re-Regionalisierung haben wir unser erstes wichtiges Ziel erreicht. Die Honorarverteilung wird nun wieder dort geregelt, wo diese Aufgabe hingehört: in den Regionen selbst! Doch unser Weg hat gerade erst begonnen, FALK wird sich weiter konstruktiv einbringen.“
Für mehr Einfluss der Länder-KVen:
Vier KVen kooperieren und gründen FALK
Aus einer Initiative von vier Kassenärztlichen Vereinigungen ist im Mai 2011 die Freie Allianz der Länder-KVen – kurz: FALK – entstanden. Die Gründungsmitglieder sind die Kassenärztlichen Vereinigungen Baden-Württemberg (KVBW), Bayerns (KVB), Hessen (KVH) und Mecklenburg-Vorpommern (KVMV). Ziel des Zusammenschlusses ist eine länderübergreifende Kooperation hinsichtlich wichtiger gesundheits- und versorgungspolitischer Themen sowie eine effektive Vertretung der Interessen der Länder-KVen auf Bundesebene.
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| Neue Notfallpraxis am SRH Krankenhaus in Oberndorf | ||
Krankenhaus und niedergelassene Ärzte in Sulz und Oberndorf kooperieren bei der Notfallversorgung am Wochenende und Feiertagen | ||
Stuttgart/Oberndorf-Sulz 27. April 2012 – Am 1. Mai 2012 eröffnet eine von den niedergelassenen Ärzten der Bereiche Sulz und Oberndorf geführte ambulante
Notfallpraxis am SRH Krankenhaus Oberndorf. Patienten können am Wochenende sowie an Feiertagen von 9 bis 20 Uhr unangemeldet in die
Notfallpraxis in die Hölderlinstraße über den neuen Haupteingang des Krankenhauses kommen. Die rund 35 beteiligten Ärzte sind am Wochenende nicht mehr in ihren eigenen Praxen, sondern in der Notfallpraxis am SRH Krankenhaus Oberndorf tätig. In den übrigen Zeiten vermittelt die Leitstelle des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) wie bisher auch über die Rufnummer 01805/19292-460 den diensthabenden Arzt. Während ein niedergelassener Arzt die notwendigen Hausbesuche übernimmt, ist ein zweiter Arzt in den Räumen der Notfallpraxis im SRH Krankenhaus Oberndorf tätig. Werktags sind wie bisher auch die jeweiligen behandelnden Haus- oder Fachärzte für
ihre Patienten zuständig.
Das neue Modell bringt Vorteile für alle Beteiligten: Durch Schaffung einer zentralen Anlaufstelle entfällt für Patienten die Suche nach der Praxis des diensthabenden Arztes. Für die niedergelassenen Ärzte hat diese Kooperationsform den Vorteil, dass sie bei der Behandlung der Patienten auf die Infrastruktur des Krankenhauses zurückgreifen können, was auch dem Patienten am Wochenende eine hohe Qualität der Versorgung bietet. Auch das Krankenhaus profitiert: Leichtere Fälle versorgen die niedergelassenen Ärzte und entlasten damit die Notfallambulanz des Krankenhauses. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst, der
in lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet. Bei Notfällen, wie zum Beispiel Ohnmacht, Herzinfarkt, akuten Blutungen und Vergiftungen muss der Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 alarmiert werden.
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| Neu im Netz: KoStA – Hausärzte für Baden-Württemberg | ||
STUTTGART, 26. April 2012 - An die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung und Wiedereinsteiger richtet sich ein neues Portal der Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin Baden-Württemberg (KoStA). Das Portal ist Teil eines Maßnahmenpaketes zur Steigerung der Absolventenzahl der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin (www.allgemeinmedizin-bw.de). Interessierten Medizinern soll der Weg in die Hausarztpraxis transparent und so einfach wie möglich gemacht werden.
Der Hausarzt ist unverzichtbar
Zum Start sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Johannes Fechner: „Rund 25 Prozent der niedergelassenen Ärzte in Baden-Württemberg sind älter als 60 und werden in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen. Stand heute werden wir diese Lücke mit dem medizinischen Nachwuchs nicht füllen können. Wir gehen davon aus, dass uns daher in den nächsten fünf Jahren etwa 500 Hausärzte fehlen werden. Daher ist es wichtig, dass alle Beteiligten ihre Kräfte bündeln, um so für den Beruf des Hausarztes zu werben.“ Deshalb haben sich die Krankenhausgesellschaft (BWKG), die Landesärztekammer (LÄK) und die Kassenärztliche Vereinigung (KVBW) in einer Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin (KoStA) Baden-Württemberg zusammengeschlossen. Die KVBW ist gleichzeitig Sitz der Geschäftsstelle der Koordinierungsstelle. „Die Sicherstellung der hochwertigen hausärztlichen Versorgung der Bevölkerung Baden-Württembergs ist unser erklärtes gemeinsames Ziel,“, sagte Dr. Ulrich Clever, Präsident der LÄK, heute in Stuttgart. „Der Hausarzt ist als Lotse durch das Gesundheitssystem auch in Zukunft unverzichtbar. Durch geeignete Fördermaßnahmen soll die rückläufige Absolventenzahl der Weiterbildung zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin wieder gesteigert werden.“
Weiterbildungsstellen ganz einfach online finden
„Es ist ein wichtiger Schritt, dass ein angehender Hausarzt die gewünschte Weiterbildungsstelle im Krankenhaus jetzt ganz einfach online finden kann“, begrüßt der Vorstandsvorsitzende der BWKG, der Reutlinger Landrat Thomas Reumann, die komfortablen Online-Börsen. Über die neuen Stellenbörsen können Ärzte in Weiterbildung eine Stelle suchen und die Krankenhäuser können ihre Weiterbildungsstellen online anbieten. „Alle profitieren von der schnellen und passgenauen Vermittlung von Weiterbildungsstellen“, ist sich Reumann sicher.
Das neue Online-Angebot wurde als Teil des Maßnahmenpaketes von der KoStA umgesetzt. Beteiligt ist auch die Universität Heidelberg, die sich mit dem Kompetenzzentrum für Allgemeinmedizin und der Verbundweiterbildung Plus schon seit einiger Zeit für den hausärztlichen Nachwuchs engagiert. Mit dem Portal ist es erstmals gelungen, alle im Netz verteilten Informationen zum Thema Weiterbildung zur Allgemeinmedizin an einer Stelle zu bündeln. Den Interessenten erwartet eine kartographische Gesamtdarstellung aller Weiterbildungsverbünde in Baden-Württemberg. Eine ständig mitwachsende FAQ-Liste hat auf die häufigsten Fragen eine Antwort. Bei Fragen, die darüber hinausgehen, hilft einer der genannten Ansprechpartner weiter.
Auch eine Börse mit Stellenangeboten von Praxen, die junge Allgemeinmediziner zur Weiterbildung beschäftigen, ist im Portal vertreten.
Vielfältig und erfüllend: der Beruf des Allgemeinmediziners
Fechner betonte: „Bei der Gestaltung des Angebots wurde großer Wert darauf gelegt, den Beruf des Hausarztes positiv darzustellen. Bei allen Diskussionen über die hohen Anforderungen darf nicht vergessen werden, wie vielfältig und erfüllend der Beruf des Allgemeinmediziners ist. Deshalb sollen hier auch immer wieder junge Allgemeinmediziner zu Wort kommen, die authentisch aus ihrem Praxisalltag berichten.“
Die KoStA ist eine Maßnahme von mehreren Zielsetzungen der Bundesvereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin. Nicht zuletzt kann sich der Besucher hier auch über die Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin, die zur Weiterbildung Allgemeinmedizin berät, informieren. Aktuelle Hinweise zu Veranstaltungen, sowie Videos und Fachartikel zum Thema Weiterbildung Allgemeinmedizin runden das Angebot ab. Unter untenstehendem Link ist die KoStA ab sofort erreichbar.
Externe Links
| KoStA – Hausärzte für Baden-Württemberg |
![]() |
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| FALK-KVen: Volle Unterstützung für Gesundheitsminister Bahr | ||
„Beratung vor Regress“ auch für bereits laufende Prüfverfahren! | ||
26. April 2012 - Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr bekommt von den vier in der FALK-Kooperation verbundenen Kassenärztlichen Vereinigungen aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern volle Unterstützung für seine Pläne, auch bereits laufende Prüfverfahren unter die Maxime „Beratung vor Regress“ zu stellen. Die Vorstände der FALK-KVen erklärten dazu heute in Berlin: „Eines der zentralen Hindernisse für eine Niederlassung in einer Praxis ist das gesetzlich verordnete Prüfunwesen und die damit im Raum stehende Gefahr eines teilweise existenzbedrohenden Regresses. Das Risiko eines Regresses ist durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz und die dort verankerte Abfolge ‚Beratung vor Regress’ auch dank unserer Initiative zwar reduziert worden. Dass Gesundheitsminister Bahr diese Damoklesschwert für die Praxen nun bereits in laufenden Verfahren entschärfen will, ist deshalb nur konsequent und wir unterstützen ihn in dieser Frage.“
Dass am Ende dieser Entwicklung eine vollständige Abschaffung der Richtgrößenprüfungen und des Regressrisikos für die Niedergelassenen stehen muss, ist für die FALK-Vorstände keine Frage: „Es bleibt eines der Hauptärgernisse in der vertragsärztlichen Versorgung, dass Ärztinnen und Ärzte für die verordneten und den Patienten zugute gekommenen Medikamente und Heilmittel mit ihrem Privatvermögen haften müssen. So lange es diesen Unsinn gibt, wird es schwer bleiben, junge Mediziner zum Sprung in die Niederlassung zu bewegen. Deshalb gibt es für uns an dieser Stelle nur eine Lösung: Richtgrößenprüfungen und Regresse müssen weg! Ärztinnen und Ärzte müssen endlich vom Generalverdacht befreit werden, Medikamente und Heilmittel ohne entsprechende medizinische Notwendigkeit zu verordnen.“
Für die notwendige juristische Sicherheit kann aus Sicht der FALK-KVen nur eine gesetzliche Klarstellung sorgen. Sie fordern deshalb den Gesetzgeber auf, in einem der gerade laufenden Gesetzgebungsverfahren festzuschreiben, dass das Prinzip „Beratung vor Regress“ für all die Prüfverfahren gilt, die zum 01.01.2012 noch nicht bestandskräftig abgeschlossen waren.
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| Wir können alles … Wenn man uns nur lässt | ||
Ärztevertreter fordern einstimmig: Attraktivität des Arztberufes erhöhen | ||
Stuttgart, 20. April 2012 – Anlässlich der von dem Landkreistag Baden-Württemberg stattfindenden Konferenz zur Gesundheitsversorgung in Baden-Württemberg haben die Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung (KVBW), Dr. Norbert Metke, der Hausärzteverband Baden-Württemberg e.V., Dr. Berthold Dietsche, des MEDI Baden- Württemberg e.V., Dr. Werner Baumgärtner und der Gemeinschaft der Fachärzte Baden-Württemberg (GFB), vertreten durch Dr. Dieter Haack, erklärt:
„Wir begrüßen es, dass der Landkreistag die medizinische Versorgung im Land auf seiner Agenda hat und über die aktuellen Strukturen und Herausforderungen diskutiert. Wir sind uns mit dem Landkreistag einig, dass wir im Augenblick in unserem Land trotz erster auftretender Versorgungslücken noch von einer ausgezeichneten medizinischen Versorgung sprechen können und teilen seine Sorge über die weitere Entwicklung“, so die Ärztevertreter. Sie gehen davon aus, dass in den kommenden Jahren in Baden-Württemberg bis zu 500 Hausärzte fehlen werden. „Das wird nicht nur spürbare Einschnitte im ländlichen Raum sondern auch in den Ballungsgebieten mit sich ziehen. Mit gleicher Sorge, nur etwas zeitversetzt, betrachten wir die Entwicklung in dem fachärztlichen Bereich.
Als positiv bewerten wir die im GKV-Versorgungsstrukturgesetz enthaltene Dezentralisierung der Entscheidungsstrukturen für die Versorgungsplanung auf die Landesebene. Diese eröffnet die Möglichkeit, stärker auf regionale Bedürfnisse in der Versorgung einzugehen.
Baden-Württemberg nimmt bundesweit in der Integration zwischen dem stationären und ambulanten Bereich eine Vorreiterrolle ein, was sich unter anderem an der hohen Zahl der Ermächtigungen zeigt. Die Beteiligten sollten aus unserer Sicht ihre Anstrengungen darauf konzentrieren, die Attraktivität des Berufes des niedergelassen Arztes und Psychotherapeuten zu erhöhen, um mehr junge Mediziner für eine Tätigkeit im ambulanten Bereich zu gewinnen, indem die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten verbessert werden. Erforderlich sind hier insbesondere ein Abbau der Bürokratie, der Verzicht auf Heil- und Arzneimittelregresse sowie die Gewährleistung finanzieller Planungssicherheit. Das hält die Jungmediziner im und auf dem Land und nicht weitere Institutionen mit neuen Regelungsmechanismen.
Die KVBW hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten hier eine Reihe von Maßnahmen unternommen, der Hausärzteverband und MEDI haben durch die Verträge zur haus-arztzentrierten und zur facharztzentrierten Versorgung einen wichtigen Baustein dazu geliefert.“
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| KVBW begrüßt ersten Lehrstuhl für Palliativmedizin in Baden-Württemberg: | ||
„Wertvoller Beitrag für die Versorgung“ | ||
STUTTGART, 17. April 2012 – Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) begrüßt die Einrichtung des ersten Lehrstuhls für Palliativmedizin im Land an der Universität Freiburg. Unter Palliativmedizin versteht man die ganzheitliche Behandlung von Patienten mit begrenzter Lebenserwartung aufgrund einer Erkrankung, die nicht mehr geheilt werden kann. Der Bedarf an Palliativmedizin gilt allgemein als hoch in Deutschland. Der neue Lehrstuhl soll die Lehre und Forschung und nicht zuletzt die ambulante medizinische Versorgung unheilbar kranker Patienten voranbringen. Die Professur im Rahmen des Förderschwerpunktprogramms „Palliativmedizin“ wurde von der Deutschen Krebshilfe gestiftet.
Lehrstuhlinhaberin ist die 49-jährige Internistin Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Gerhild Becker. Seit 2006 leitet sie die Palliativstation an der Universitätsklinik Freiburg. In der Palliativstation sollen sich die Patienten, deren Angehörige und Besucher wie „zu Hause“ fühlen können. Dabei ist die Palliativstation keine dauerhafte Versorgungsstation, sondern dient als Grundlage für eine Vorsorgung der Patienten zu Hause oder in einem Hospiz.
„In Baden-Württemberg gibt es derzeit über 500 niedergelassene Ärzte, die im Bereich der ambulanten Palliativmedizin tätig sind. Das sind überwiegend Allgemeinmediziner und Internisten, aber auch Anästhesisten. Diese Ärzte haben sich auf die komplexe Betreuung unheilbar Kranker zu Hause spezialisiert“, sagte Dr. Johannes Fechner, stellvertretender KV-Vorstandsvorsitzender. Fechner weiter: „Die Palliativmediziner leisten einen wertvollen Beitrag, wenn es gilt, Todkranken ein menschliches Sterben zu Hause zu ermöglichen. Palliativmedizin ist lebensbejahend. Dem Patienten soll möglichst viel Lebensqualität erhalten bleiben, ohne den Tod zu beschleunigen oder ihn hinauszögern. Dabei steht nicht nur die medizinische Behandlung im Vordergrund, sondern auch die menschliche, ärztliche und psychosoziale Fürsorge. Vom neuen Lehrstuhl versprechen wir uns weitere Fortschritte in der optimalen Schmerztherapie und Symptomkontrolle und neue Impulse für die noch bessere Zusammenarbeit zwischen ambulantem und stationärem Bereich in der Versorgung der Patienten. Natürlich erhoffen wir uns auch Verstärkung und Nachfolger für die Palliativmediziner.“
Laut einer Studie der Palliativmedizin Freiburg 2011 brauchen rund sieben Prozent von 40.000 der stationär betreuten Patienten an der Universitätsklinik Freiburg eine Unterstützung. Der Begriff Palliativmedizin kommt aus dem lateinischen „pallium“ und heißt soviel wie Decke oder Mantel. Übersetzt werden könnte es auch mit „schützen, zudecken oder wärmen“.
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| 116 117 wird in Baden-Württemberg erst später freigeschaltet | ||
Bisherige Rufnummern behalten ihre Gültigkeit | ||
Stuttgart, 10. April 2012 – Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) weist darauf hin, dass die neue Rufnummer 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt wird. Die bisherigen Rufnummern in den einzelnen Bezirken behalten damit weiterhin ihre Gültigkeit. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg reformiert derzeit den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Aus diesem Grund wird die 116 117 in Baden-Württemberg erst nach Abschluss der Neustrukturierung eingeführt. Die KVBW wird die Öffentlichkeit informieren, sobald die 116 117 auch in Baden-Württemberg freigeschaltet ist.
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| KVBW zum Weltgesundheitstag am 7. April: „Altern und Gesundheit: Gesundheit erfüllt die Jahre mit Leben“ | ||
STUTTGART, 4. April 2012 – Anlässlich des Weltgesundheitstages am 7. April weist die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg auf den Zusammenhang zwischen durchschnittlicher Lebenserwartung und medizinischer Versorgung hin. „Nirgends in Deutschland werden die Menschen älter als in Baden-Württemberg, dazu trägt auch die hervorragende vertragsärztliche Versorgung bei“, sagte der der stv. KV-Vorsitzende Dr. Johannes Fechner.
Der Weltgesundheitstag 2012 ist dem Thema gesundes Altern gewidmet. Die statistische Lebenserwartung steigt seit Jahren weltweit. International belegt Deutschland gemeinsam mit Malta und Belgien Platz 20 unter 194 Ländern. Die Lebenserwartung ist abhängig von vielen Faktoren. Dazu gehören laut einer
Studie der Universität Bielefeld der soziale Status - abhängig von Bildung, Einkommen und Beruf - aber auch die Umweltbedingungen und die Infrastruktur am Wohnort, darunter auch das ärztliche Netz.
„Deutschland unterscheidet sich vom internationalen Gesundheitswesen grundlegend in der Struktur durch seinen stark ausgebauten ambulanten Sektor“, erläutert Fechner. „Für das hohe Niveau der ambulanten allgemein- und fachärztlichen Versorgung sorgen die Kassenärztlichen Vereinigungen. Davon profitieren Patienten und Krankenkassen gleichermaßen: Die ambulante medizinische Versorgung ist kostengünstiger als die stationäre, auch weil sich die vertraute Umgebung positiv auf den Genesungsprozess auswirkt.“
Mit der zunehmenden Lebenserwartung kommen auf die Gesellschaft, gerade auch auf die Ärzte, neue Aufgaben zu. Gerontologisches Spezialwissen gehört mittlerweile zum Standard jeder Ausbildung der Haus- und Fachärzte. Insbesondere bei der Prävention, seien es nun Vorsorgeuntersuchungen, Impfprävention oder gar Sturzprävention spielen die niedergelassenen Ärzte eine Schlüsselrolle, wenn es gilt, gesund alt zu werden. Fechner abschließend: „Für gesundes Altern ist der niedergelassene Arzt, insbesondere der Hausarzt unverzichtbar. Keine andere Berufsgruppe hat die Kompetenz, die Versorgung der älteren Menschen zu gewährleisten. Gerade vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger die Attraktivität des Berufes zu steigern, um mehr junge Mediziner für eine Niederlassung zu interessieren.“
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| KVBW rät in Zeckenzonen zur FSME-Schutzimpfung | ||
STUTTGART, 2. April 2012 – In Baden-Württemberg werden bundesweit die meisten Zeckengebiete ausgewiesen. Zecken können Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) – Krankheiten mit teils gravierenden Folgen – übertragen. Die Borreliose wird mit gutem Erfolg mit Antibiotika behandelt. Gegen FSME ist eine Impfung ein wirksamer Schutz.
Rechtzeitig zum Start der Freiluftsaison zu Ostern weist die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) auf die steigende Gefahr von Infektionen durch Zeckenbisse hin. „Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis können für die Patienten erhebliche gesundheitliche Auswirkungen haben. Die Folgen von FSME können grippeähnliche Symptome wie starke Kopfschmerzen und hohes Fieber sein, aber auch Bewusstseinsstörungen bis zum Koma oder zu Lähmungen“, sagte KVBW-Vorstandsmitglied Dr. Johannes Fechner. Der aktuelle Zeckenreport der Universität Hohenheim macht es amtlich: In Baden-Württemberg ist das Risiko von einer Zecke gebissen zu werden, bundesweit am größten. Jeder 150ste Biss führt zu einer FSME-Infektion. Mehr als die Hälfte der FSME-Erkrankten muss im Krankenhaus behandelt werden und leidet jahrelang an Folgeschäden des zentralen Nervensystems. Nur jeder Fünfte ist nach zehn Jahren völlig genesen. Vor diesem Hintergrund rät Fechner zu einer Schutzimpfung. „Vor allem Personen, die sich häufig im Freien aufhalten, sollten über eine Impfung nachdenken. Für Patienten, die in einem Zeckengebiet leben, übernimmt die Krankenkasse die Kosten.“
Fechner weiter: „Wer im Freien arbeitet oder mit der Familie viel Zeit im Grünen verbringt, ist gerade jetzt im Frühling vermehrt der Gefahr eines Zeckenbisses ausgesetzt. Beim Radeln im Wald oder Herumtollen auf der Wiese lässt es sich nicht ausschließen, dass sich eine Zecke unbemerkt in die Haut bohrt. Die Zecke sollte sofort nach dem Entdecken entfernt, die Stelle anschließend desinfiziert und beobachtet werden. Bildet sich dort eine Rötung, raten wir den Hausarzt hinzuziehen. Der Hausarzt klärt ab, ob es sich um eine Infektion mit Borreliose-Bakterien handelt, die mit Antibiotika behandelt werden kann.“ Fechner abschließend: „Gegen Borreliose gibt es leider noch keinen Impfschutz, wohl aber gegen FSME. Die FSME-Schutzimpfung wird heute so gut vertragen, dass wir unbedenklich dazu raten können. Wer sich unsicher ist, der spricht am besten seinen Hausarzt darauf an, der ihn berät und die Impfung auch durchführen wird.“
Zecken sind unterschiedlich aktiv. Auf www.zeckenwetter.de kann man die Tagesform der Parasiten abrufen, die an sechs deutschen Zeckenstationen im Siebenmühlental bei Stuttgart beobachtet und ausgewertet wird. Mit einer Zeckenkarte lässt sich zudem das regionale Zeckenrisiko einschätzen. Bei der Suche nach einem wohnortnahen Arzt, der zu Schutzimpfungen berät und sie durchführt, hilft die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg weiter. Wer lieber zum Hörer greift, für den ist Medcall, das Patiententelefon der KVBW, eine Anlaufstelle. Unter 01805/6332255 erteilen Mitarbeiter von Montag bis Donnerstag durchgehend zwischen 8 und 16 Uhr Auskunft. Am Freitag ist das Patiententelefon von 8 bis 12 Uhr erreichbar. Die Gesprächszeit ist gebührenpflichtig: 14 Cent kostet die Minute aus dem Festnetz, Mobilfunk maximal 42 Cent pro Minute. Selbstverständlich ist die Auskunft kostenlos.
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| Wer dem einen etwas gibt, es aber dem anderen nehmen muss ... | ||
Metke begrüßt Absage von Widmann-Mauz an Konvergenz | ||
STUTTGART, 29. März 2012 - Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), Dr. Norbert Metke, hat die Absage
der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium,
Annette Widmann-Mauz (CDU), an einen erneuten Honorartransfer von Baden-
Württemberg in andere Bundesländer, die sogenannte Konvergenz, begrüßt.
Metke sagte: „Wir sind froh, dass uns die Staatssekretärin hier unterstützt und eine klare Haltung gezeigt hat.“ Hintergrund sind wieder aufgekommene Pläne, eine Konvergenz zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und damit eine erneute Umverteilung vorzunehmen. Frau Widmann-Mauz hatte auf dem Hausärztetag diese Diskussion beklagt: „Eine Politik nach dem Motto ‚Rein in die Kartoffeln – raus aus den Kartoffeln’ darf es nicht geben.“ In diesem Zusammenhang hatte sie ein „wachsames Auge“ auf die Diskussion angekündigt.
Metke stellte klar: „Ein Grundübel in unserem Gesundheitssystem ist die permanente Umverteilung auf allen Ebenen. Das betrifft die Fachgruppen, die Einzelpraxen in den Fachgruppen, aber auch die Kassenärztlichen Vereinigungen. Was alle Beteiligten brauchen, ist endlich Planungssicherheit und nicht ständig neue Diskussionen um die Verteilung der begrenzten Mittel. Jede Umverteilung wird wieder Widerstand hervorrufen, damit muss endlich Schluss sein. Ich warne daher die Politik eindringlich, hier ein Fass zu öffnen. Die KVBW und ihre ärztlichen und psychotherapeutischen
Mitglieder werden es nicht zulassen, dass weitere Mittel aus Baden-Württemberg abgezogen werden. Denn Mangel beseitigt man nicht durch kontinuierliche Umverteilung des Mangels.“
Der KVBW-Chef begrüßte weiter die Aufforderung der Staatssekretärin an die Krankenkassen, die Regelungen des Versorgungsstrukturgesetzes anzuwenden, wonach höhere Vergütungen für besonders förderungswürdige Leistungen vereinbart werden können. „Auch hier freuen wir uns über die Unterstützung aus der Politik, um endlich Versorgungsengpässe beseitigen zu können und auch das zunehmende Wegbrechen der ärztlichen Versorgung auf dem Land oder in städtischen Problembezirken
zu verhindern.“
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte gleich behandeln | ||
Metke fordert von der Politik, Bedarf an Investitionen zu prüfen | ||
STUTTGART, 29. März 2012 - Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), Dr. Norbert Metke, fordert eine
Gleichbehandlung von Krankenhäusern und ambulanten Sektor bei der Verteilung staatlicher Fördermaßnahmen.
Metke sagte: „Die Politik im Land und im Bund muss wissen, dass wir sehr genau hinschauen, welche Förderungen den Krankenhäusern gewährt werden, den niedergelassenen Ärzten jedoch nicht. Wir weisen darauf hin, dass die Ärzte in Baden-Württemberg rund 60.000 Arbeits- und Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Der Investitionsstau, den die Krankenhäuser vorbringen, besteht in mindestens gleichem Maße auch im ambulanten Bereich. Erst vor wenigen Tagen hat das Zentralinstitut für die vertragsärztliche Versorgung (ZI) in einer Studie nachgewiesen, dass die Ärzte aufgrund der wirtschaftlich unsicheren Situation in den vergangenen Jahren weniger Investitionen tätigen konnten und daher ein aktueller Bedarf in Höhe von rund 2 Mrd. Euro besteht.“
Vor diesem Hintergrund sieht es der KVBW-Chef nur als recht und billig an, auf eine Gleichbehandlung mit den Krankenhäusern zu bestehen. „Die niedergelassenen Ärzte haben einen großen Beitrag dazu geleistet, dass das Gesundheitssystem seine Qualität gesteigert hat und gleichzeitig die Kosten im Rahmen geblieben sind.
Heute erbringen die niedergelassenen Ärzte eine Vielzahl von Leistungen, die früher nur stationär möglich gewesen sind. Das ist nicht nur für die Patienten wesentlich angenehmer, sondern spart auch Kosten in beträchtlicher Höhe – und ist dazu weltweit einmalig.“ Metke weiter: „Die Ärzte und Psychotherapeuten haben in den vergangenen Jahren ihren Beitrag zur finanziellen Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems geleistet. Die Honorarsteigerungen in den vergangenen Jahren lagen weit unter denen anderer Berufsgruppen, insbesondere auch denen der Krankenhäuser,
obwohl sich die Kosten in den Praxen weiter erhöht haben. Wir könnten viele Beispiele zeigen, wo die Mittel der Krankenhäuser in der Subvention von Medizinische Versorgungszentren und damit im Aufbau neuer Strukturen in Bereichen landen, die nicht ihre Aufgabe sind. Die Politik sollte daher genau prüfen, wo der Investitionsstau wirklich besteht, bevor sie Förderzusagen gibt.“ Metke weiter: „Wenn Fördermaßnahmen zur Planungssicherheit von Beschäftigungsverhältnissen in Krankenhäusern erforderlich sind, steht dies wohl auch 60.000 vorwiegend weiblichen Beschäftigten in niedergelassenen Praxen zu. Niedergelassene Medizin ist nicht immer ein Zuckerschlecken, sicher soll sie aber auch kein „Schlecker“ werden.
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| Zweites eHealth Forum in Freiburg am 5. Mai | ||
Fachveranstaltung zur Informationstechnologie im Gesundheitswesen | ||
FREIBURG, 27. März 2012 - Die Zukunft von IT im Gesundheitswesen wird am Samstag, 5. Mai 2012, auf dem zweiten eHealth Forum Freiburg vorgestellt und diskutiert: Es geht um digitale Projekte und Praxisbeispiele an der Schnittstelle zwischen Gesundheitswesen, Medizintechnik und Informationstechnologie.
Für das Programm konnten über 20 Referenten aus ganz Deutschland sowie aus der Schweiz und Frankreich gewonnen werden. Themen wie Prozessoptimierung, Qualitätssicherung und Versorgungsmanagement im Gesundheitswesen stehen ebenso auf dem Programm wie Medical Education, Telemedizin, unterstütztes Wohnen im Alter und Apps für Mediziner und Patienten.
Das eHealth Forum Freiburg findet am Samstag, 5. Mai 2012, von 9.30 bis 16.30 Uhr im Haus der Ärzte in Freiburg statt. Auf dem Kongress wird der Meinungs- und Informationsaustausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Gesundheitswesens, der Medizintechnik- und Informationstechnologie-Branche gefördert. Auf diese Weise sollen Qualität und Effizienz des Gesundheitswesens durch innovative Produkte und effektive Prozesse nachhaltig sichergestellt werden.
"Wir zeigen auf dem eHealth Forum Freiburg Projekte und IT-Anwendungen, die im Alltag schon eingesetzt werden und funktionieren. Gleichzeitig weisen wir aber auch auf die Problemfelder und Grenzen der neuen Technologien hin. Das eHealth Forum Freiburg soll mit dazu beitragen, die Beteiligten im Gesundheitswesen zusammenzubringen und Schnittstellenprobleme zu überwinden“, so Stefan Leutzbach, Mitglied des Bezirksbeirats Freiburg der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), der das zweite eHealth Forum Freiburg federführend mitorganisiert.
Zahlreiche Kooperationspartner unterstützen die Fachveranstaltung. Erwartet werden rund 200 Teilnehmer aus den genannten Bereichen. Veranstalter sind das medien forum freiburg e.V. und die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg.
Downloadbare Dokumente
| eHealth Forum Freiburg Programmflyer |
Externe Links
| eHealth Forum Freiburg |
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| Fechner begrüßt Unterstützung von Altpeter für die Reform des Bereitschaftsdienstes | ||
STUTTGART, 26. März 2012 – Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), Dr. Johannes Fechner, begrüßt die Unterstützung von Sozialministerin Katrin Altpeter für die Reform des Bereitschaftsdienstes.
In ihrer Ansprache auf dem baden-württembergischen Hausärztetag am Samstag in Stuttgart erklärte die Ministerin: „Ich bin mit der KVBW völlig einig, dass dies ein wichtiges Thema ist, bei dem Handlungsbedarf besteht und begrüße daher die Schritte, die die KVBW vornimmt.“ Fechner sagte dazu: „Ich freue mich, dass sich die Ministerin ausdrücklich hinter unser Projekt gestellt hat.“ Er betonte, dass dieses Vorhaben für die Zukunft der ambulanten Versorgung unabdingbar sei. „Wenn es uns nicht gelingt, den ärztlichen Bereitschaftsdienst attraktiver zu gestalten, indem wir vor allem die Dienstbelastung der Ärzte senken, brauchen wir uns über die Gewährleistung der ambulanten Versorgung nicht mehr zu unterhalten.“
Fechner begründete dies mit der Feststellung, dass der organisierte Bereitschaftsdienst das zentrale Niederlassungsargument für den medizinischen Nachwuchs darstellt. „Wenn sich ein junger Mediziner oder eine Medizinerin heute niederlassen möchte, schaut er erst einmal auf die Frage, wie der Bereitschaftsdienst organisiert ist. Arztpraxen in Bezirken mit einer hohen Dienstbelastung haben keine Chance, einen Nachfolger zu finden! Das ist vor allem in den ländlichen Regionen der Fall. Kern unserer Reform ist daher die Neuordnung der Bereitschaftsdienstbezirke zu größeren Einheiten und die Gründung von zentralen Bereitschaftsdienstpraxen an Krankenhäusern. Es ist völlig klar, dass ein solches Vorhaben in der Bevölkerung und der Kommunalpolitik auf Unruhe stößt. Umso wichtiger ist die Rückendeckung durch die Landespolitik.“ Fechner sicherte der Ministerin zu, bei diesem Vorhaben die kommunale Ebene, vor allem die Bürgermeister und die Ärzte vor Ort mit einzubeziehen. „Wir haben den Ärzten mit ihrer Kenntnis der Situation vor Ort in dieser Reform eine zentrale Rolle gegeben. Und natürlich informieren wir die Bürgermeister und beziehen ihre Anregungen und Stellungnahmen in unsere Planungen mit ein.“
Der KVBW-Vorstand erklärte, dass die derzeitige Struktur mit rund 400 Bereitschaftsdienstbezirken wegen des Ärztemangels nicht zukunftsfähig ist. Vorgesehen sei daher die Reduzierung von etwa 100 bis 150 Bezirke. Damit würde die Dienstbelastung der Ärzte sinken, gleichzeitig könnten wirtschaftlich tragfähige Strukturen geschaffen werden.
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| Mehr als gerechtfertigt | ||
Vorstände der FALK-KVen fordern deutliche Erhöhung der Honorare für die Ärzteschaft | ||
23. März 2012 - Die Vorstände der vier Kassenärztlichen Vereinigungen der FALK-Kooperation bekräftigen angesichts der neuen Einkommensdaten der niedergelassenen Ärzte die Forderung von KBV-Chef Dr. Andreas Köhler nach einer Erhöhung der Vergütung. Auf einem Treffen der Vorstände in Berlin hieß es: „Das Panel des Zentralinstitutes für die kassenärztliche Versorgung (ZI) hat belastbare Daten über die Einkommenssituation der niedergelassenen Ärzte ermittelt. Nach den Berechnungen des ZI kommen die Vertragsärzte auf einen durchschnittlichen Nettostundenlohn von 26 Euro bei einer 52-Stunden-Woche. Die in den vergangenen Jahren oft unerträgliche Polemik von Krankenkassen und der Politik dürfte sich damit erledigt haben.“
Die Vorstände verwiesen vor allem auf die Daten des ZI zur Berechnung eines angemessenen Arzteinkommens. „Bei der letzten Reform der Vergütungssystematik wurde gemeinsam mit den Krankenkassen eine Referenzgröße festgelegt, die der Arzt mit der Behandlung von Kassenpatienten erzielen sollte. Diese Referenzgröße orientiert sich an dem Einkommen eines Oberarztes in einem Krankenhaus. Das ZI legt nun dar, dass das Einkommen der Ärzte aus GKV-Tätigkeit 13 Prozent geringer ausfällt und damit deutlich unter dieser Referenzgröße liegt.“
Vor diesem Hintergrund halten die Vorstände der FALK-KVen die Forderung der KBV nach einer Anhebung der Vergütung der Ärzte für mehr als gerechtfertigt: „Es steht außer Frage, dass eine Referenzgröße, die gemeinsam festgelegt wurde, auch eingehalten werden muss. Wozu sonst ist sie da? Das Ärzteeinkommen muss daher auf diese Höhe angehoben werden. Honorarsteigerungen der vergangenen Jahre haben lediglich die Mehrarbeit der Ärzte widergespiegelt und sind daher nicht heranzuziehen.“ Die KV-Vorstände unterstrichen ihre Forderung durch weitere Erkenntnisse des ZI-Panels: „Darüber hinaus hat die Studie des ZI auch gezeigt, dass die Ärzte in den vergangenen Jahren äußerst zurückhaltend mit Investitionen gewesen sind. Dies hat die Abschreibungen gesenkt und damit das Einkommen quasi künstlich erhöht. Die Folge ist jedoch ein großer Investitionsstau, der bei der Forderung nach einer Erhöhung der Vergütung ebenfalls berücksichtigt werden muss.“
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| KVBW und BKK Landesverband schließen Vertrag zur Patientenbegleitung ab | ||
Die KVBW und der BKK Landesverband gehen neue Wege in der Koordination der Behandlung der Patienten. | ||
23. März 2012 - "Wir haben viele Patienten, bei deren Behandlung es eine Reihe von Beteiligten im Gesundheitswesen gibt: Ärzte, Krankenkasse, Krankenhaus, Rehabilitationseinrichtung etc. Unser Ziel ist es, dass wir hier gemeinsam eine bessere Koordination gewährleisten und damit zu einer Verbesserung der Versorgung kommen", sagte KVBW-Vorstandsvorsitzender Dr. Norbert Metke.
Der Vertrag, der zunächst für die Patienten der BKK Scheufelen, BKK MAHLE und WMF BKK gilt, sieht vor, dass der Arzt und die Patientenbegleitung der Krankenkassen gemeinsam die Koordination von behandlungsbegleitenden Maßnahmen bei bestimmten Erkrankungen vornehmen. Dazu gehören etwa Depression, Diabetes, Bandscheibenvorfall, Verletzungen nach Stürzen von Patienten, die älter als 70 Jahre sind, sowie Herzerkrankungen. Der Arzt, der einen solchen Patienten behandelt, spricht diesen auf die Möglichkeit der Patientenbegleitung an, damit er seine Beteiligung erklären kann. Möchte der Patient die Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen, füllt der Arzt einen Begleitbogen aus, auf dem alle erforderlichen Maßnahmen der Behandlung enthalten sind. Dieser Begleitbogen wird an den BKK LV BW gesandt, der die Patientenbegleitung zentral koordiniert. Der Patientenbegleiter kümmert sich um alle weiteren Maßnahmen: die Genehmigung von unterstützenden Leistungen wie Rehabilitationen, Kuren, Krankengymnastik oder Hilfsmitteln - wie etwa die Bereitstellung eines Rollstuhls. Auch im Falle einer Pflegebedürftigkeit wird der Patientenbegleiter tätig.
„Durch die bessere Koordination und standardisierte Abläufe wollen wir erreichen, dass wir den individuellen Behandlungsbedürfnissen der Patienten besser gerecht werden und die Versorgungseffizienz erhöhen. Der Patient soll feste Ansprechpartner haben. Wichtig ist uns weiter, dass wir stationäre Krankenhausaufenthalte vermeiden oder verkürzen können und damit zu einer rascheren beruflichen (Re)Integration kommen, beziehungsweise die Selbständigkeit des Patienten sichern“, erklärte Konrad Ehing, Vorsitzender des Vorstandes des BKK LV BW.
Der Vertrag wird ab 1. April 2012 in Kraft treten. Vorgesehen ist eine Erprobung von sechs Monaten, danach werden weitere Betriebskrankenkassen dem Vertrag beitreten. Die Teilnahme seitens der Patienten ist selbstverständlich freiwillig.
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| Denkzettel statt Wunschzettel: Überschüsse der GKV gehören in die Versorgung | ||
Versichertenbeiträge sind nicht dafür da, den Haushalt zu sanieren. | ||
Stuttgart, 16. März 2012 – Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), Dr. Norbert Metke, fordert, dass die Überschüsse in der Gesetzlichen Krankenversicherung für die Versorgung verwendet werden. Metke sagte am Freitag in Stuttgart: „Die Diskussion, die derzeit geführt wird, ist völlig absurd. Die Beiträge der Versicherten sind doch nicht dafür da, den Bundeshaushalt zu sanieren. Der Finanzminister möge bitte seine Probleme anders in den Griff bekommen. Der Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds ist für einen klar definierten Zweck eingeführt worden, der nicht beliebig durch Versichertengelder ersetzt werden darf. Sozialabgaben sind kein Teil des Länderfinanzausgleichs.“
Beitragssenkung im Gegenwert von zwei Kugeln Eis
Entschieden lehnte Metke Forderungen nach einer Senkung des Krankenkassenbeitrages oder einer Prämie für die Versicherten ab. „Eine Senkung des Krankenkassenbeitrages um 0,1 Prozent ist für den einzelnen Versicherten vernachlässigbar. Bei einer Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 3.825 Euro pro Monat wäre das eine maximale ‚Ersparnis’ für den Versicherten von 1,91 Euro pro Monat, kostet die Krankenversicherung insgesamt aber eine Milliarde Euro. Auch eine Prämie für die Versicherten würde als Maßnahme verpuffen, da sie kaum einen nennenswerten Betrag überschreiten könnte. Da ist es sinnvoller, Kranke von zehn Euro Praxisgebühr zu entlasten als alle Versicherten mit dem Gegenwert von zwei Kugeln Eis zu belohnen.“
Der KVBW-Chef ließ keinen Zweifel daran, dass die Überschüsse aus seiner Sicht bei den Krankenkassen bleiben sollten. „Über viele Jahre hinweg gab es nahezu jedes Jahr eine Hau-Ruck-Aktion der Politik, um das Gesundheitssystem zu stützen. Die letzte ist mit dem GKV-Finanzierungsgesetz noch nicht einmal zwei Jahre her! Es bedarf keiner hohen prophetischen Gabe um vorherzusagen, dass die Konjunktur sich auch wieder abschwächen wird und zusätzlich höhere Kosten auf das Gesundheitssystem zukommen werden. Also sollen die Kassen das Geld sparen und damit für die künftige Versorgung der Patienten bereithalten.“
Versorgung von Patienten gezielt verbessern
Wenn überhaupt an eine aktuelle Verwendung der Gelder gedacht wird, bittet Metke darum, diese bestehenden Versorgungsengpässen zugute kommen zu lassen. „Vorstellen könnte ich mir, dass ein Teil der Überschüsse dafür verwendet wird, um die Versorgung bestimmter Patientengruppen zu verbessern. Die KVBW hat in der Diskussion um das Versorgungsstrukturgesetz im vergangenen Jahr bereits einige Bereiche genannt. Dazu gehören beispielsweise die Psychotherapie, die aus den bisherigen Budgets herausgenommen werden sollte, oder auch die bessere Versorgung von Patienten in den Pflegeheimen sowie in der Palliativmedizin.“
Metke stellte abschließend fest: „Weihnachten ist vorbei. Damit sollte auch das Wunschzetteldenken, wie man werbewirksam mit den GKV-Überschüssen umgehen könnte, ein Ende haben. Sonst führt der Wunschzettel zum Denkzettel.“
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| Über den Wolken – und bei Ministern – muss die Freiheit doch grenzenlos sein | ||
Metke kritisiert, frei nach Reinhard Mey, Forderungen von Sozialministerin Dreyer | ||
Stuttgart, 15. März 2012 - Mit deutlichen Worten hat der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden Württemberg (KVBW), Dr. Norbert Metke, die Forderung der Gesundheitsministerin aus Rheinland-Pfalz, Frau Malu Dreyer, nach einem verpflichtenden Patientenbegleitbrief kritisiert. Metke sagte am Mittwoch in Stuttgart: „Grenzenlosigkeit gibt es offenbar nicht nur über den Wolken, sondern auch in Ministerien – zumindest was das Schöpfungspotential neuer teuerer Bürokratie für Ärzte angeht. Wer einen verpflichtenden Patientenbegleitbrief in allgemein verständlicher Form nach Abschluss der Behandlung fordert, der verkennt die Situation in den Praxen völlig. Bundesweit werden im ambulanten Bereich pro Jahr rund 800 Millionen Behandlungsfälle versorgt. Wie sollen hier jedes Mal verpflichtende Arztbriefe erstellt werden? Soll ein Landarzt mit 1.800 Scheinen im Quartal sich noch zusätzlich hinsetzen und seine Zeit damit verbringen, permanent Arztbriefe zu schreiben? Ich kann nicht erkennen, welchen Sinn dies ergeben könnte, es sei denn, man wünscht eine weitere Reduktion der Zeit, die der Arzt wirklich für seine Patienten zur Verfügung hat.“
Enorme Kosten - keine Versorgungsverbesserung
Metke verwies darauf, dass die Kosten einer solchen Maßnahme enorm wären. „Nach der derzeitig gültigen Vergütungsordnung für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (EBM) betragen die von den Krankenkassen anerkannten Kosten für einen Arztbrief 7,36 Euro. Die Erstellung von 800 Millionen Patientenbegleitbriefen würde daher eine stolze Summe von rund 6 Milliarden Euro nebst 400 Millionen Portokosten hervorrufen, ohne dass sich die Versorgung hierdurch bessert.“
Aus seiner langen Erfahrung als niedergelassenen Arzt kann Metke auch den Vorteil für den Patienten nicht erkennen. „Gerade im ambulanten Bereich werden eine Vielzahl von Vorsorgeuntersuchungen und Bagatellbehandlungen durchgeführt. Was hat der Patient davon, wenn ihm mit viel Aufwand und Kosten mitgeteilt wird, dass er eine oberflächliche Schürfwunde am kleinen Finger rechts gehabt habe, an die er sich zum Zeitpunkt des Erhalts des Briefes kaum noch erinnern kann?“ Darüber hinaus stellt Metke fest, dass es geradezu ein Vergehen am Patienten ist, schwersterkrankte Patienten, wie etwa Multiple-Sklerose- oder Karzinom-Patienten kontinuierlich in Briefform daran zu erinnern, welch schlimmem Schicksal sie anheim gefallen sind, oder dass sie nur noch kurze Zeit zu leben haben: „Das kann ja wohl nicht im Ernst Plan der Politik sein!“
Metke weiter: „Viele in der Republik sind ideentechnisch hochproduktiv, was mit den derzeitigen erheblichen Überschüssen der Krankenkassen passieren könnte. Wenn man sie nicht im Sinn einer Haushaltskonsolidierung der Krankenkassen für schlechtere Zeiten zurücklegen will, und für Sparsamkeit schlägt das Herz des Schwaben ja bekanntlich immer, dann könnte man diese Mittel sicherlich sinnvoller einsetzen als für das Abholzen von Wäldern, Entnervung der Ärzte, Überbürokratie und Ernährung des Postgewerbes. Ich denke da beispielsweise an Versorgungsengpässe wie sie bei Pflegeheim-Patienten oder in der palliativmedizinischen Versorgung vorkommen. Hier wäre das Geld bestens angelegt.“
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| Rückenerkrankungen auch bei der Generation@ im Vormarsch | ||
Stuttgart, 15. März 2012 - Anlässlich des Tags der Rückengesundheit am 15. März weist die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) auf die kostenlosen Präventionsprogramme der Gesetzlichen Krankenkassen für Kinder- und Jugendliche sowie für Erwachsene ab 35 Jahren hin. Zwar gibt es kein spezielles Vorsorgeangebot für den Rücken, umgekehrt gilt aber: „keine allgemeine Vorsorgeuntersuchung ohne Rücken“.
Häufiges Sitzen schadet dem Rücken
Der Rücken wird bei jeder der Kinder- und Jugend-Früherkennungs-Untersuchungen von U1 bis J1 vom Arzt in Augenschein genommen. Bei der U9, im Alter von 5 Jahren, stehen Rücken und Gangbild besonders im Fokus. Auch bei der bisher einzigen Untersuchung für Jugendliche, im Alter von 12 bis 15 Jahren, kontrolliert der Arzt den Körperbau und handelt, wenn der Heranwachsende droht, aus dem Lot zu geraten. Wer mit seinem Kind alle Früherkennungsuntersuchungen wahrnimmt, sorgt dafür, dass krankhafte Veränderungen am Skelett rechtzeitig erkannt und fachärztlich behandelt werden. „Leider sitzen die meisten von uns heutzutage viel zu häufig”, sagte der Vorstand der KVBW und Allgemeinmediziner, Dr. Johannes Fechner, heute in Stuttgart: “Wir sitzen am Arbeitsplatz vor dem PC und auf dem Nachhauseweg im Auto. Am Abend vor dem Fernseher sitzen wir wieder.”
Noch beunruhigender sind die Studien über die Stunden, die Kinder und Jugendliche heute sitzend in der Schule und in der Freizeit vor PC und Fernseher verbringen. Dabei ist Bewegungsmangel gerade in der Wachstumsphase problematisch. Orthopäden beobachten mit Besorgnis die Zunahme von Haltungsschäden bei Heranwachsenden. „Muskeln müssen benützt werden, sonst verkümmern sie und bilden sich zurück. Oft genügt schon das Ballspiel mit Freunden an der frischen Luft oder kindgerechte Gymnastik. Früh behandelt, bilden sich leichte Abweichungen wieder zurück und es kommt erst gar nicht zur Volkskrankheit Rückenschmerz“, rät Fechner.
Check up 35 beim Hausarzt
Was für Heranwachsende gilt, gilt auch für Erwachsene. Beim Check up 35, der zum ersten Mal mit 35 Jahren und ab dann alle zwei Jahre kostenlos vom Hausarzt durchgeführt wird, werden erste Anzeichen von Haltungsschäden oder krankhaften Veränderungen erkannt. Manche Kassen bieten ihren Versicherten Rückenschulen an. Denn ein gesunder Rücken ist eine Lebensaufgabe, für die man sensibilisiert und geschult werden kann.
Rückenschmerzen sind nach den Infektionen des Atemtrakts die zweithäufigste Ursache für Arztbesuche. Am „Tag der Rückengesundheit“ werden Veranstaltungen, kostenfreie Rückenvermessungen und Aktionen zur Prävention und Therapie von Rückenschmerzen angeboten. Fechner hält das für eine gute Sache: „Nehmen Sie teil, Ihr Rücken wird es Ihnen danken.“
Nähere Informationen und weiterführende Links finden Sie in unserem Bürgerbereich. Bei der Suche nach einem wohnortnahen Arzt, der Vorsorgeuntersuchungen durchführt, hilft die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg weiter.
Wer lieber zum Hörer greift, für den ist Medcall, das Patiententelefon der KVBW, eine Anlaufstelle. Die Mitarbeiter erteilen von Montag bis Donnerstag durchgehend zwischen 8 und 16 Uhr Auskunft. Am Freitag ist das Patiententelefon von 8 bis 12 Uhr erreichbar.
| * 14 Cent pro Minute aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent pro Minute. MedCall Patiententelefon Telefon: 01805 633 2255* |
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| „Praxisgebühr soll abgeschafft werden“ | ||
FALK-KVen unterstützen Vorstoß von Bahr | ||
Die vier in der FALK-Kooperation verbundenen Kassenärztlichen Vereinigungen aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern haben die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr für eine Reform der Praxisgebühr begrüßt.
Berlin, 12. März 2012 - Auf einem Treffen der FALK-Vorstände in Berlin sagte KVBW-Vorstand Dr. Johannes Fechner: „Wir freuen uns, dass Daniel Bahr die Regelung im Koalitionsvertrag nach einer Überprüfung der Praxisgebühr in Angriff nimmt. Die aktuelle Diskussion, die Bahr nun angestoßen hat, ist dringend notwendig. Wir sind uns alle einig, dass die Praxisgebühr in ihrer derzeitigen Form abgeschafft werden soll.“
Aus Sicht des Vorstands der KV Bayerns hat sich die Gebühr in der Praxis nicht bewährt. Die Ärzte hätten einen enormen Verwaltungsaufwand damit, der im Praxisalltag zu einer echten Belastung geworden sei. Insbesondere für Hausarztpraxen sei die Handhabung zum Quartalsanfang mit viel bürokratischem Aufwand verbunden, weil Patienten Überweisungen zum Facharzt innerhalb eines Quartals erhalten wollten, um eine erneute Zahlung beim Facharzt bzw. im Folgequartal zu vermeiden.
Frank-Rüdiger Zimmeck, Vorstand der KV Hessen, sieht die Praxisgebühr als gescheitert an. „Falls jemand sich eine Steuerungswirkung erhofft hat, ist diese unserer Ansicht nach nicht eingetreten. Die einmalige Gebühr wird als „Flatrate“ für den Zugang zur ambulanten Versorgung entrichtet, die keine Auswirkung auf die Zahl der Arzt-Patienten-Kontakte gezeigt hat. Wir können nicht erkennen, dass sich am Patientenverhalten durch die Praxisgebühr signifikant etwas geändert hat.“ Sein Kollege Dr. Wolfgang Eckert von der KV Mecklenburg-Vorpommern möchte die Ärzte hier nicht weiter in der Verantwortung sehen. „Ich kann nicht erkennen, warum die Ärzte für die Krankenkassen Geld bei den Versicherten eintreiben sollen – zumal sowieso nur ein verhältnismäßig kleiner Prozentsatz überhaupt bei den Krankenkassen ankommt. Die Notwendigkeit einer sozial flankierten Patientensteuerung in der Gesetzlichen Krankenkassenversicherung ist nach wie vor gegeben. Deswegen müssen wir über alternative Instrumente nachdenken. Wir brauchen ein neues und wirksameres Instrument zur Steuerung der Patientenströme.“
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| KVBW richtet Symposium zur Skoliose Heranwachsender aus | ||
STUTTGART, 8. März 2012 – Rund 150 Teilnehmer zählte das interdisziplinäre Symposium zur idiopathischen Adoleszentenskoliose, das gestern in Stuttgart statt fand. Eingeladen hatten mit der Landesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung die beiden ärztlichen Körperschaften Baden-Württembergs. Initiator und Gastgeber, KV-Vorsitzender Dr. Norbert Metke, freute sich gemeinsam mit dem Präsidenten der Landesärztekammer, Dr. Ulrich Clever, über das große Interesse. Namhafte Spezialisten aus Medizin und Physiotherapie ermöglichten einen hochkarätigen Austausch. Im Mittelpunkt stand die Frage nach der Evidenz einzelner Behandlungsverfahren.
Bei niedergelassenen Ärzten steht sowohl im allgemeinmedizinischen und kinderärztlichen als auch im orthopädischen Alltag am Ende einer Untersuchung häufig die Diagnose „Skoliose“. Bei bis zu 15 Prozent der Bevölkerung tritt diese Erkrankung, die Verkrümmung der Wirbelsäule, auf. Moderne Verfahren der Diagnostik und Therapie sowie neu diskutierte operative Möglichkeiten verleihen dem Thema eine besondere Bedeutung. Aber auch die zunehmende Diskussion um die Evidenz ärztlichen Handelns und die Vorteile einer Behandlung im Vergleich zum natürlichen Verlauf der Erkrankung bestimmt die aktuelle wissenschaftliche Debatte in der Medizin.
„Als Orthopäde liegt mir diese Erkrankung der Wirbelsäule von Kindern und Jugendlichen besonders am Herzen“, sagte Metke bei der Begrüßungsrede. „In der Diagnostik und Therapie der Skoliose bei Heranwachsenden hat sich in der letzten Zeit viel verändert. Immer häufiger wird nicht nur das „Wie“ sondern auch das „Wann“ und „Ob überhaupt“ in Frage gestellt. Deshalb war es mein persönlicher Wunsch, in einer Fortbildung den aktuellen Stand der medizinischen Behandlung dieser Krankheit interdisziplinär zu diskutieren.“ Clever indessen zeigte sich stolz, dass es geglückt sei, die besten Spezialisten aus dem ambulanten und stationären Bereich nach Stuttgart zu holen: „In einer breiten Vielfalt können wir das Thema aus unter-schiedlichsten Perspektiven beleuchten und so moderne Wege der Diagnostik und Therapie aufzeigen.“
Im Mittelpunkt des Symposiums stand vor allem die Frage nach dem messbaren Erfolg einzelner Behandlungsverfahren. Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie, Kinder- und Jugendmedizin, genauso wie Allgemeinmediziner und Internisten waren die Zielgruppe. Mit Spannung erwarteten die Teilnehmer insbesondere die neue Generation der bildgebenden Verfahren, die 3D-Wirbelsäulenvermessung. Ein Höhepunkt der Veranstaltung war der Vortrag von Cornelia Neuhaus aus Basel. Neuhaus ist Chef-Physiotherapeutin am Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB). Das UKBB ist für die Behebung von Wirbelsäulen-Problemen weltberühmt. Für den Erfolg der Therapie sei die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Orthopäde, Orthopädietechniker und Physiotherapeut sowie Eltern und Lehrer maßgeblich, berichtete Neuhaus. Neuhaus weiter: Die Erkrankung treffe die jungen Patienten in einer sensiblen Entwicklungsphase. Die komplexe und langwierige Behandlung erfordere enorme Selbstdisziplin, da Krankengymnastik und Korsett die Lebensqualität eines Heranwachsenden sehr einschränken. Ohne Motivation und Begleitung des Patienten durch alle Beteiligten gehe da gar nichts.
Der niedergelassene Orthopäde, Dr. Dieter Hoffmann, ist als Spezialist für Wirbelsäulendeformitäten über Stuttgart hinaus bekannt. Hoffmann erzielt mit einer Korsetttherapie in Verbindung mit Physiotherapie und Krankengymnastik nach Lehnert-Schroth beachtliche Erfolge. Immer noch gilt die Operation als letzte Lösung. Doch auch hier gibt es neben der konventionellen Versteifung der Wirbel (Spondylodese) innovative Verfahren. Auf großes Interesse stieß der Vortrag von Prof. Dr. Thomas Wirth vom Olgahospital Stuttgart. Wirth referierte über neue schonende und flexiblere Operationstechniken für den heranwachsenden Patienten.
Wenn auch abschließend durchaus kontrovers über die Behandlungsverfahren diskutiert wurde, so herrschte in einem Punkt doch große Einigkeit: je früher desto besser. Da immer noch zu viele Skoliosen sehr spät entdeckt werden, ist eine Vorsorgeuntersuchung, auch nach den Jugenduntersuchungen, anzustreben. Außerdem sollten Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Vorgeschichte besonders gefährdet sind, öfters vom entsprechenden Facharzt angeschaut werden.
![]() | ![]() | ![]() |
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| Hände weg von den Überschüssen der Kassen und dem Gesundheitsfonds | ||
FALK-KVen weisen Forderungen aus der Politik zurück | ||
Die Vorstände der vier in der FALK-Kooperation verbundenen Kassenärztlichen Vereinigungen aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern haben sich entschieden gegen die aktuelle Diskussion über die Überschüsse bei den Krankenkassen und im Gesundheitsfonds gewandt.
BERLIN, 6. März 2012 - KVBW-Chef Dr. Norbert Metke sagte am Dienstag: „Es ist völlig absurd, sofort reflexhaft nach Rückvergütungen an die Versicherten zu rufen oder den Bundeszuschuss für den Gesundheitsfonds einzustellen, wenn die Kassen aufgrund der guten Konjunktur einen Überschuss verzeichnen. Es ist ein Zeichen von solidem Wirtschaften, an dem sich gerade die Politik ein Beispiel nehmen könnte, in guten Zeiten Überschüsse zu erwirtschaften, auf die in schwierigen Zeiten zurückgegriffen werden kann.“ Metke warnte davor, die Höhe der Überschüsse überzubewerten. „Die reichen gerade einmal aus, um die Ausgaben für die Kliniken für zwei oder drei Monate zu finanzieren.“
Sein Kollege Dr. Wolfgang Krombholz aus Bayern ergänzte: „Auf unser Gesundheitssystem kommen in den nächsten Jahren wegen des demografischen Wandels, steigender Ansprüche der Patienten sowie medizinischer Fortschritte erhebliche Belastungen zu. Insofern wäre es grob fahrlässig, nun die Überschüsse in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht anzulegen, sondern sofort wieder abzubauen.“ Für Frank-Rüdiger Zimmeck aus Hessen stellen derartige Forderungen einen Systemwiderspruch dar: „Von Seiten der Politik wird immer völlig zu Recht auf den Wettbewerb und die Eigenständigkeit der Kassen Wert gelegt. Vor diesem Hintergrund halten wir es für wenig angebracht, den Kassen Vorschriften machen zu wollen, wie sie mit ihren Überschüssen umgehen. Hinzu kommt, dass wir das Geld dringend benötigen, angesichts der Tatsache, dass die Vergütung der ambulanten Leistungen völlig unterbezahlt ist.“
Dr. Wofgang Eckert, Vorstand der KV Mecklenburg-Vorpommern, wies darauf hin, dass die Zuschüsse für den Gesundheitsfonds aus guten Gründen gesetzlich festgeschrieben sind. „Damit sollen die versicherungsfremden Leistungen finanziert werden, die nicht Aufgabe der Krankenkassen darstellen. Für die Beteiligten im Gesundheitswesen sind verlässliche Rahmenbedingungen unerlässlich, das gilt für die Ärzte gleichermaßen wie für die Krankenkassen.“
Für mehr Einfluss der Länder-KVen:
Vier KVen kooperieren und gründen FALK
Aus einer Initiative von vier Kassenärztlichen Vereinigungen ist die Freie Allianz der Länder-KVen – kurz: FALK – entstanden. Die Gründungsmitglieder sind die Kassenärztlichen Vereinigungen Baden-Württemberg (KVBW), Bayerns (KVB), Hessen (KVH) und Mecklenburg-Vorpommern (KVMV). Dies gaben deren Vorstandsvorsitzende, Dr. Norbert Metke (KVBW), Dr. Wolfgang Krombholz (KVB), Frank-Rüdiger Zimmeck (KVH) und Dr. Wolfgang Eckert (KVMV), im Mai 2011 in Berlin bekannt. Ziel des Zusammenschlusses ist eine länderübergreifende Kooperation hinsichtlich wichtiger gesundheits- und versorgungspolitischer Themen sowie eine effektive Vertretung der Interessen der Länder-KVen auf Bundesebene.
Kontakt für Medien:
Martin Degenhardt
Unter den Linden 16
10117 Berlin
Tel.: 030.408 173 268
Fax: 030.408 173 450
info@falk-kv.de
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| Darmkrebsmonat März – ärztliche Beratung macht Mut auf Vorsorgeuntersuchungen | ||
STUTTGART, 29. Februar 2012 - Darmkrebs zählt bei Männern und Frauen zur zweithäufigsten Krebsart. Das Robert Koch-Institut geht in Deutschland für 2010 von über 70.000 Neuerkrankungen aus; etwa 26.000 Menschen sterben pro Jahr daran. Dabei lässt sich Darmkrebs früh erkannt sehr gut heilen und durch die Behandlung von Vorstufen sogar vermeiden.
Darmkrebs ist eine bösartige Schleimhautwucherung im Dick- bzw. Mastdarm. Die Krankheit tritt überwiegend nach dem 50. Lebensjahr auf. An diese Altersgruppe richtet sich ein kostenloses Präventionsprogramm der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) unterstützt die bundesweite Kampagne im Monat März für die Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen von Darmkrebs. „Obwohl die Heilungschancen bei Früherkennung nachweislich sehr hoch sind, nutzen immer noch zu wenig Versicherte die angebotenen Präventionsmaßnahmen. Für die Entscheidung des Versicherten für oder gegen eine Untersuchung ist es wichtig, dass er gut informiert ist. Geeignete Ansprechpartner sind die Hausärzte, aber auch beispielsweise Gynäkologen und Urologen beraten und führen die Untersuchung durch,“ sagte Dr. Johannes Fechner, Vorstand der KVBW, anlässlich des Darmkrebsmonats März heute in Stuttgart.
Die Darmkrebsfrüherkennung beginnt bei Männern und Frauen ab dem Alter von 50 Jahren. Zu dem Früherkennungsprogramm der gesetzlichen Krankenkassen ab 50 gehört neben der Beratung der Okkultbluttest. Beim Okkulttest wird eine Stuhlprobe auf verstecktes Blut untersucht. Erst für Patienten ab 55 Jahren ist die Darmspiegelung, auch Koloskopie genannt, Bestandteil der Untersuchung. „Viele fürchten die Koloskopie. Die völlige Darmentleerung im Vorfeld wird als unangenehm empfunden, genauso wie die Untersuchung, in deren Verlauf ein Koloskop, ein flexibler Schlauch mit Kamera und Leuchte, in den Darm eingeführt wird,“ weiß Fechner aus seiner Zeit als Hausarzt. Fechner weiter: „Allerdings ist die Angst davor unbegründet: Der Eingriff verläuft dank Beruhigungsmitteln gewöhnlich ohne Beschwerden und liefert eine äußerst zuverlässige Diagnose. Komplikationen im Zusammenhang mit Vorsorgekoloskopien liegen im Promillebereich, sind also sehr selten. Wir würden uns wünschen, dass das Präventionsangebot stärker beachtet wird, da sich Darmkrebs früh erkannt sehr gut heilen lässt.“
In Baden-Württemberg wird die Darmkrebsprävention insgesamt durchschnittlich in Anspruch genommen. Die baden-württembergischen Frauen lagen 2010 etwas unter dem Bundesdurchschnitt, dafür lagen die Männer darüber. Insgesamt nahmen im Jahr 2010 bundesweit 18 Prozent der Vorsorgeberechtigten zwischen 55 und 74 Jahren an einer Vorsorgekoloskopie teil. Erfreulicherweise konnte Baden-Württemberg insbesondere die Rate der Okkulttests im Jahr 2011 steigern. Gemessen am Vorjahr wurden 5000 Stuhlproben mehr auf verstecktes Blut untersucht.
Nähere Informationen gibt es im Bürgerbereich unserer Homepage. Hier gibt es auch allgemeinverständlich aufbereitete Information zum Download, die der Versicherte zu Hause in aller Ruhe durchlesen kann. Bei der Suche nach einem wohnortnahen Arzt, der die Darmkrebsprävention durchführt, hilft die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg weiter. Wer lieber zum Hörer greift, für den ist Medcall, das Patiententelefon der KVBW, eine Anlaufstelle. Dort erteilen Mitarbeiter von Montag bis Donnerstag durchgehend zwischen 8 und 16 Uhr Auskunft. Am Freitag ist das Patiententelefon von 8 bis 12 Uhr erreichbar. Die Gesprächszeit ist gebührenpflichtig: 14 Cent kostet die Minute aus dem Festnetz, Mobilfunk maximal 42 Cent pro Minute. Selbstverständlich ist die Auskunft kostenlos.
| * 14 Cent pro Minute aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent pro Minute. MedCall Patiententelefon Telefon: 01805 633 2255* |
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| Wenn Kassen über IGeL reden, führt das nur zum Kater | ||
Zum gesundheitspolitischen Aschermittwoch aus Stuttgart | ||
Stuttgart, 22. Februar – Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), Dr. Norbert Metke, hat den gesundheitspolitischen Aschermittwoch zum Anlass genommen, Teile der Krankenkassen und insbesondere den GKV-Spitzenverband deutlich wegen ihrer Polemik über Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) zu kritisieren.
Metke sagte am Mittwoch in Stuttgart: „Es bedarf ausgefeilter Anti-Kater-Rezepturen, um die Nachwehen auszuschalten, wenn die Kassen im IGeL-Monitor des GKV-Spitzenverbandes die niedergelassenen Ärzte als qualitätsbefreite und evidenzlose Abzocker hinstellen, während einzelne Krankenkassen die identischen Leistungen, wie etwa Teile der Osteopathie, Homöopathie und anthroposophische Medizin, die kaum eine Evidenz aufweisen, als werbewirksame Satzungsleistung anbieten.“
Metke weiter: „Wer sich als Gralshüter der Beitragsstabilität aufführt und gleichzeitig die Erstattung OTC-fähiger Medikamente ermöglicht, deren Entfernung aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen er einst selbst forderte, muss sich fragen lassen, ob er nach dem Aschermittwoch noch ernst genommen werden will. Völlig zu Recht bezeichnet der GKV-Spitzenverband im IGeL-Monitor beispielsweise die Bachblütentherapie als Scheinbehandlung, einzelne Kassen erstatten diese jedoch im Rahmen der homöopathischen Behandlung. Wer die PSA-Bestimmung zur Früherkennung von Prostatakrebs als ‚tendenziell negativ’ abstempelt, im gleichen Schritt aber osteopathische Behandlungen bis zu 360 Euro im Jahr subventioniert, wäre besser auf dem Themenwagen „Angeschlagen und K.o.“ des Rosenmontagsumzugs in Köln aufgetreten als auf der gesundheitspolitischen Bühne.“
Der KVBW-Vorstand führte darüber hinaus an, dass diejenigen, die im Rahmen des derzeit diskutierten Patientenrechtegesetzes den „fachlichen Standard“ bei ärztlichen Behandlungen fordern, einen seriösen Qualitätsstandard dringlich auch bei andern Beteiligten im Gesundheitswesen, insbesondere den Krankenkassen, anmahnen sollten. So gebe es klare „Spielregeln“, unter welchen Voraussetzungen Ärzte gegenüber Patienten IGeL überhaupt erbringen dürfen.
„Anstatt mit den erarbeiteten Geldern der Versicherten aus Werbegründen Voodoo-Leistungen anzubieten, sollten sich diese Krankenkassen am Beispiel anderer messen lassen und die Versichertengelder zur Beseitigung von Versorgungsengpässen verwenden. Begrüßenswert sind hier insbesondere die Selektivverträge der AOK Baden-Württemberg, die verbesserte geriatrische Versorgung von Barmer-GEK-Patienten, die Patientenbegleitprogramme der Betriebskrankenkassen in Baden-Württemberg und die gemeinsame Förderung des ambulanten Operierens und der Notfalldienstversorgung der Bevölkerung durch alle Kassenverbände im Lande. Man wird strikt darauf achten müssen, dass der Anspruch auf Qualität nicht nur bei Ärzten gilt, während man anderen einen Freibrief für Mittel-Verschwendung ausstellt“.
Metke abschließend: „Die meisten Märchen haben eine Logik und gehen gut aus. So sollte auch das Märchen vom abzockenden Arzt und der guten Fee der Krankenkassen-Evidenz einem Happy End zugeführt werden. Und dieses heißt: Vernunft, Maß und Qualität durch Ärzte, aber auch von Krankenkassen.“
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| KVBW begrüßt Vorschlag der Bundesärztekammer zum Quereinstieg Allgemeinarzt | ||
Stuttgart, 16. Februar 2012 – Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat die Empfehlungen der Bundesärztekammer zum Quereinstieg von anderen Fachärzten in die Allgemeinmedizin begrüßt. KVBW-Vorstand Dr. Johannes Fechner sagte am Mittwoch in Stuttgart: „Es ist wichtig, dass hier etwas geschieht. Wir sehen große Probleme in der Nachbesetzung vieler Hausarztpraxen, die für die Versorgung der Bevölkerung unerlässlich sind. Umso wichtiger ist es, anderen Fachärzten den Weg in die Allgemeinmedizin zu öffnen.“
In Baden-Württemberg werden nach Angaben der KVBW bis zum Jahr 2015 voraussichtlich rund 500 Hausärzte fehlen. Fechner erklärte, dass Baden-Württemberg schon heute Maßnahmen in dieser Richtung unternommen habe. „In Baden-Württemberg gibt es ein solches Programm bereits seit letztem Herbst. Die ersten Interessenten nehmen auch daran teil, so dass der Weg der Bundesärztekammer durchaus Erfolg versprechend ist.“ Fechner führte fort, dass die KVBW für diese Weiterbildung sogar eine Förderung unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung stellt.
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| Raus aus dem Hamsterrad | ||
Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg verabschiedet Grundsätze der Honorarverteilung | ||
16. Februar 2012 - Durchhaltevermögen und parlamentarische Disziplin war bei der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) am 8. Februar gefragt. Gleich über drei zukunftsweisende Anträge musste entschieden werden und offensichtlich war den Delegierten der baden-württembergischen Ärzteschaft klar, dass das Fortbestehen der vertragsärztlichen Versorgung mutige Veränderungen erfordert. So konnten mit großer Mehrheit die neuen Grundsätze der Honorarverteilung, die Reform der Notfalldienstordnung sowie die Finanzierungsrichtlinien für die RegioPraxis BW verabschiedet werden.
Planungssicherheit durch Leistungsbegrenzung
Lange hatte man darauf gehofft in der Honorarverteilung die regionale Kompetenz wieder zu erlangen. Das Versorgungsstrukturgesetz hat den KVen nun den Weg in die regionale Honorarverteilung frei gemacht. „Einer der Hauptgründe, warum die Honorardiskussionen in der Vergangenheit von schweren Zerwürfnissen begleitet waren, war die ungenügende Einbindung des Plenums in die Entwicklung. Das soll nun anders werden. Die Honorarverteilung wird erstmals in der Geschichte der KVBW gemeinsam mit Ihnen diskutiert und beschlossen und das Ergebnis anschließend gemeinsam getragen und da, wo Mängel sind, wird gemeinsam nachgebessert“, eröffnete der Vorstandsvorsitzende Dr. Norbert Metke die Diskussion um die Honorarverteilung. Metke betonte, dass die neue Honorarverteilung dem Grundsatz der Stabilisierung folgen werde. „Wir machen Schluss mit der permanenten Umverteilung innerhalb und zwischen den Fachgruppen. Damit geben wir den Ärzten und Psychotherapeuten Planbarkeit und Kalkulationssicherheit zurück und bringen Stabilität in die Honorarsystematik. Wir werden vorhersehbare Honorare schaffen frei nach dem Motto: Begrenztes Geld hat begrenzte Leistung zur Folge. Nur so kommen die Ärzte raus aus dem Hamsterrad.“ Geschäftsführerin Susanne Lilie erläuterte die Vorgehensweise und die Handlungsfelder, in denen Entscheidungsspielräume bestehen. „Wir werden in jedem Bereich, in dem wir Handlungsspielräume haben, prüfen, wie wir diesen nutzen können, um so wenig Umverteilung wie möglich vornehmen zu müssen.“ Nahezu einstimmig beauftragten die Delegierten Vorstand und Verwaltung mit der Umsetzung des Honorarverteilungsmaßstabs. Im nächsten Schritt sollen dann alle Berufsverbände für die fachgruppenbezogenen Details und die Beratenden Fachausschüsse für die übergreifenden Themen eingebunden werden. Bis Mitte April wird ein konkreter Vorschlag ausgearbeitet sein, der am 9. Mai abschließend beraten werden soll.
Neue Bereinigung der Facharzt-Selektivverträge
Selektivverträge sind aus Sicht des Vorstandes als Mittel, das zusätzlich Geld für die Versorgung der Patienten ins System bringt, für den Arzt und den Patienten nur zu begrüßen. Auch für Selektivverträge gilt die Prämisse, dass die Bereinigung nicht zu Lasten der Gesamtheit gehen darf. Gerade für die Facharztverträge hat die Vertreterversammlung nun eine neue Bereinigungssystematik beschlossen, die der bisherigen Bereinigung vorgeschaltet wird. Danach soll die Bereinigung situativ, das heißt nach Inanspruchnahme des Arztes durch den Patienten durchgeführt werden. Diese Systematik war nicht unumstritten. Vor allem seitens der Psychotherapeuten wurde Kritik laut, da auch Selektivverträge für Psychotherapeuten davon betroffen sind. Die Delegierte Dr. Birgit Clever bat darum, keine Grundsatzentscheidungen zu fällen, ohne die Konsequenzen im Detail zu kennen. Dennoch wurde der Vorschlag des Vorstandes zur akutsituativen Bereinigung mit großer Mehrheit angenommen.
VV beschließt Änderungen der Notfalldienstordnung
Mit Spannung wurde die Änderung der Notfalldienstordnung erwartet. Bereits im Oktober hatte die Vertreterversammlung einer Neuordnung des Notfalldienstes zugestimmt. Der stellvertretende Vorsitzende, Dr. Johannes Fechner, informierte über die laufenden Aktivitäten in den Stadt- und Landkreisen. „Wir sind in engem Kontakt mit den Notfalldienstbeauftragten in den Regionen. Die Vorbereitungen für die neuen Gebietszuschnitte laufen auf Hochtouren“, so Fechner. Um die neue Struktur umsetzen zu können, bedarf es auch einer Anpassung der Notfalldienstordnung. Die Delegierten haben nach intensiver Diskussion den Änderungen mit einer Zweidrittel-Mehrheit zugestimmt: Künftig wird der Vorstand der KVBW die Kreisbeauftragten für den Notfalldienst benennen. Vorschlagsrecht haben die Bezirksbeiräte der vier Bezirksdirektionen sowie die im Stadt- oder Landkreis vertretenen Ärzteschaften. Grünes Licht gaben die Delegierten nach intensiver Diskussion auch zur Einführung eines organisierten Notfalldienstes an Werktagen von 19 Uhr bis 7 Uhr. Dr. Fechner stellte klar, dass parallel eine kollegiale Vertretung weiterhin möglich ist, allerdings lägen die Vorteile des organisierten Notfalldienstes auf der Hand: Möglichkeit der fachgruppenfremden Vertretung, Abrechnung außerhalb des Regelleistungsvolumens, Strukturpauschale von 7,50 Euro, Reduktion der Dienstbelastung sowie die einfache Umsetzung der Rufnummer 116117. Eine weitere Änderung betrifft die Einrichtung von Notfallpraxen. Künftig können Notfalldienstkommission oder Vorstand die Bildung von zentralen Notfallpraxen initiieren.
Freigabe der Förderrichtlinie für die RegioPraxis BW
Auch in Sachen RegioPraxis BW ging es weiter voran. Hier galt es, die Förderrichtlinien für die RegioPraxen, hausärztlich orientierte Ärztezentren in unterversorgten Gebieten, zu verabschieden. Das Projekt ist begrenzt auf 500.000 Euro und 4 Standorte. Noch in diesem Jahr sollen bis zu zwei Praxen an den Start gehen. Die Förderung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Bis zu vier Hausärzte pro RegioPraxis erhalten eine Gründungspauschale in Höhe von je 25.000 Euro. Für die Errichtung einer Nebenbetriebsstätte gibt es bis zu 20.000 Euro pro beteiligter Praxis. Ergänzt wird die Förderung durch eine Strukturpauschale in Höhe von 3.000 Euro je Abrechnungsquartal. Weitere 3.000 Euro gibt es für die Beschäftigung eines angestellten Arztes, das allerdings zunächst nur für drei Jahre. Die Fördermittel werden von der Ärzteschaft selber aufgebracht. Der Finanzausschuss gibt die Mittel pro RegioPraxis frei. Nach der Evaluation des Projekts sollen Krankenkassen, Kommunen und das Land in die Förderung integriert werden. Die Förderrichtlinien wurden einstimmig verabschiedet.
Die Einbindung der Ärzteschaft in zukunftsweisende Entscheidungsprozesse kommt an. Auch Entscheidungen, die Mut erfordern, werden von den Delegierten unter ihrem Vorsitzenden Dr. Frank-Dieter Braun konstruktiv begleitet und mehrheitlich unterstützt. VV-Mitglied und Bezirksbeirat Dr. Michael Barzcok regte an, auch die Öffentlichkeit frühzeitig in die Kommunikation einzubeziehen: „Wenn wir die Neuerungen gezielt mitteilen und unsere Entscheidungen nachvollziehbar begründen, werden sie auch von einer breiten Mehrheit akzeptiert.“
![]() |
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| Erfolgreiche Rezertifizierung: Gutachter bescheinigen der MAK herausragende Arbeit | ||
Stuttgart, 13. Februar 2012 – Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (MAK) hat am 9. Februar 2012 in Stuttgart die Rezertifizierung ihres Qualitätsmanagement-Systems erfolgreich abgeschlossen. Bereits seit 2008 trägt die MAK das Signet „LQW - Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung“, das nun erneuert wurde. Das LQW-Zertifikat ist eine begehrte Auszeichnung für Schulungseinrichtungen – weit über die Grenzen Deutschlands hinaus. Es wurde speziell für die Weiterbildung entwickelt und rückt den Lernenden in den Mittelpunkt der Qualitätsarbeit.
Mit Bravour hat die MAK ihre Retestierung geschafft. Die Gutachter – zwei unabhängige Fachberater der ArtSet® Testierungsstelle – sparten nicht mit Lob und Anerkennung. „Wir erkennen durchgängig ein hohes Niveau der Qualitätsarbeit“, so die Gutachter Heiko Bennewitz und Ulrich Schumann in ihrer Beurteilung. Zum ersten Mal in ihrer Gutachterlaufbahn mussten sie keine weiteren Auflagen erteilen. Im Gutachten heißt es: „Die selbstkritische und offene Auseinandersetzung mit den eigenen Strukturen, Prozessen und Qualitätsmaßnahmen birgt nach unserer Auffassung ein hohes Entwicklungspotenzial, das von der Management Akademie in jedem Qualitätsbereich in vorbildlicher Weise genutzt wird.“ Mit dem positiven Gutachten und der erfolgreichen Visitation vor Ort hat sich das Zertifikat der MAK nun um weitere vier Jahre bis zum 20. Februar 2016 verlängert.
Über die Auszeichnung der MAK freut sich auch Dr. Johannes Fechner, stellvertretender Vorsitzender der KV Baden-Württemberg. „Die erneute Zertifizierung beweist, dass die KVBW ihre Dienstleistungen auf einem sehr hohen, qualitätsgesicherten Niveau anbietet und die Belange der niedergelassenen Ärzte, Psychotherapeuten und deren Praxismitarbeiter dabei stets in den Vordergrund stellt“, so Dr. Fechner. „Es ist schön, dass unsere Qualitätsanstrengungen nunmehr auch von unabhängiger Seite bestätigt wurden.“
Das Zertifikat LQW wird von der ArtSet® Qualitätstestierungs GmbH vergeben, die hohe Ansprüche an die testierten Einrichtungen stellt. Insgesamt 57 Anforderungen, aufgeteilt in elf Qualitätsbereiche, müssen erfüllt und in einem schriftlichen Selbstreport nachgewiesen werden. Die Begutachtung reicht von der Bedarfsplanung, der Kursorganisation und -evaluation über die Referentenqualifikation bis hin zur Kundenkommunikation. Nur wenn all diese und viele weitere Faktoren positiv bewertet werden und auch die Visitation vor Ort erfolgreich verläuft, wird das Qualitätstestat vergeben.
Die Management Akademie der KVBW (MAK)
Die MAK der KVBW bietet maßgeschneiderte Fortbildungen für freiberufliche wie angestellte Ärzte und Psychotherapeuten. Darüber hinaus gibt es spezielle Schulungen für das Praxisteam. Die Angebote reichen von der Betriebswirtschaft und Praxisorganisation über die IT bis hin zum Qualitätsmanagement. In der MAK können Qualifikationen erworben werden, um genehmigungspflichtige Leistungen der GKV zu erbringen. Besonderes Merkmal der Fortbildungen ist der hohe Bezug zur Praxis, der unmittelbar in die tägliche Arbeit einfließen kann.
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| Wir machen den Weg frei – Ärzte für Patienten | ||
Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg genehmigt Förderrichtlineien für RegioPraxisBW | ||
STUTTGART, 9. Februar 2012 - Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat am Mittwoch in Stuttgart den Weg für das Projekt RegioPraxisBW freigemacht und die entsprechenden Richtlinien zur finanziellen Förderung des Projektes genehmigt.
Die RegioPraxisBW ist ein von der KVBW entwickeltes Modell, mit dem die ambulante ärztliche Versorgung, vor allen Dingen in ländlichen Regionen, künftig sichergestellt werden soll. Das Konzept sieht hausärztlich orientierte Ärztezentren in unterversorgten oder mittelfristig von Unterversorgung bedrohten Gebieten vor.
Ideale Arbeitsbedingungen für junge Mediziner
„Wir haben damit ein Angebot entwickelt, mit dem wir auf die Bedürfnisse der jungen Mediziner eingehen“, sagte KVBW-Chef Dr. Norbert Metke. „Vor allem Frauen finden hier ideale Arbeitsbedingungen, da etwa eine Teilzeittätigkeit möglich ist und in Kooperationsformen gearbeitet werden kann,“ sagte der stellvertretende Vorsitzende der KVBW, Dr. med. Johannes Fechner. „Damit verbessern wir die Versorgung der Patienten im ländlichen Raum.“
Das Modell wird zu attraktiven Konditionen gefördert. Die Förderung setzt sich aus mehreren Elementen zusammen und beinhaltet eine Gründungspauschale in Höhe von 25.000 Euro je zugelassenem Hausarzt, maximal jedoch 100.000 Euro oder hilfsweise für die Errichtung einer Nebenbetriebsstätte bis 20.000 Euro je beteiligter Praxis. Ergänzt wird die Förderung durch eine Strukturpauschale in Höhe von 3.000 Euro je Abrechnungsquartal sowie noch einmal 3.000 Euro bei der Beschäftigung von mindestens einem angestellten Arzt für zunächst „angedachte“ drei Jahre.
Kassen, Kommunen und das Land sind gefragt
Der Vorstand der KVBW, Dr. Metke stellt hierzu fest: „Die Mittel für die finanzielle Förderung zur Verbesserung der Patientenversorgung werden derzeit von den Ärzten selbst, also aus ihrem erarbeiteten Einkommen, zur Verfügung gestellt. Die für 2012 vorgesehene Etablierung zweier RegioPraxen in Baden-Württemberg soll daher ausschließlich ein Modell sein, welches den politisch Verantwortlichen aufzeigt, wie Rahmenbedingungen aussehen können, damit Ärzte wieder auf das Land gehen. Über diese Modelle hinaus werden wir als Ärzte allein nicht in der Lage sein, bei Versorgungsengpässen weitere RegioPraxen zu etablieren. Hilfen der Krankenkassen, der Kommunen und des Landes werden erforderlich sein.“
Neben der direkten finanziellen Förderung bietet die KVBW ein breit gefächertes Beratungsangebot für alle Bereiche der Praxisführung.
Dr. Fechner sieht in dem Beschluss einen wichtigen Meilenstein für die Umsetzung des Projektes. „Vorgesehen ist, dass wir in diesem Jahr zwei RegioPraxen in Baden-Württemberg eröffnen. Wir haben bereits viele Gespräche mit interessierten Gemeinden und der Ärzteschaft geführt und können nun mit Hochdruck an der konkreten Umsetzung arbeiten.“
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| Eine bedrohte Spezies: IGeL zu Unrecht unter Beschuss | ||
STUTTGART, 8. Februar 2012 – Individuelle Gesundheitsleistungen in der Arztpraxis (IGeL), stehen zu Unrecht mal wieder in der öffentlichen Diskussion. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hält IGeL-Leistungen überwiegend für eine sinnvolle Möglichkeit, den in Art und Menge begrenzten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen im Sinne der eigenen Gesundheitsvorsorge auszuweiten.
„Die gesetzlichen Krankenkassen werden angesichts beschränkter Gelder nie das gesamte Leistungsspektrum von Schulmedizin und alternativer Medizin abdecken können. Reisemedizin und sportmedizinische Untersuchungen müssen beispielsweise als IGeL privat bezahlt werden. Wenn gewisse Leistungen oder Leistungsmengen nicht Teil des Angebots sind, ist das nicht gleichbedeutend mit einer negativen Bewertung“, kommentiert Dr. Metke, Vorstandsvorsitzender der KVBW, die viel diskutierten Zusatzleistungen. „Ich will das am Beispiel der Massage deutlich machen. Massagen haben einen nachgewiesenen Nutzen, den sie nicht durch eine Überschreitung der Menge verlieren. Trotzdem ist die Zahl der Anwendungen aus wirtschaftlichen Gründen pro Quartal begrenzt.“ Metke weiter: „Wenn uns der Arzt, dem wir uns anvertraut haben, aus gegebenem Anlass hier ergänzend zu einer individuellen Gesundheitsleistung rät, ist es uns selbstverständlich selbst überlassen abzuwägen, ob uns unsere Gesundheit das „Plus“ wert ist. Aber Hand aufs Herz, die durchschnittliche IGeL-Leistung kostet nicht mehr als ein Haarschnitt beim Friseur oder ein Besuch im Nagelstudio.“
Der stellvertretende Vorsitzende der KVBW, Dr. med. Fechner, stellt fest: „Viele medizinische Leistungen, die heute Bestandteil des Angebots der gesetzlichen Krankenkassenversicherung sind, waren IGeL-Leistungen, so z. B. das Hautkrebs-Screening. Die Untersuchung der Haut auf krankhafte Veränderungen im Frühstadium ist heute für jeden gesetzlich Versicherten auf Kosten der Krankenkasse möglich. Maßgeblich dazu beigetragen haben die Patienten, die jahrelang das Screening auf Anraten des Arztes als IGeL-Leistung bezahlt haben und mit einer frühzeitigen Diagnose der Krebserkrankung sich selbst Leid und der Krankenkasse hohe Therapiekosten erspart haben, wie die Evaluation dieser IGeL-Leistung ergeben hat.“
Alles andere als Geldmacherei
Metke abschließend: „Solche Beispiele geben uns immer wieder Recht: IGeL ist alles andere als Geldmacherei von unseriösen Ärzten mit fragwürdigen medizinischen Angeboten für überängstliche Patienten. IGeL ist im Einzelfall eine sinnvolle Erweiterung des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen und darüber hinaus als Bahnbrecher für dessen Weiterentwicklung unverzichtbar. Selbstredend müssen die ärztlichen Gremien auf die Seriosität der IGeL-Angebote achten.“
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| Dickes Lob verdient: Ärzte verordnen wirtschaftlich | ||
Die Zahl der Regresse aus den sogenannten Richtgrößenprüfungen in Baden-Württemberg ist weiter rückläufig. | ||
STUTTGART, 8. Februar 2012 – KVBW-Vorstand Dr. Norbert Metke stellte bei der Präsentation der Ergebnisse am Montag in Stuttgart fest: „Es ist mehr als erfreulich und politisch lobenswert, dass die Ende 2011 verschickten Regressbescheide für 2009 gegenüber dem Vorjahr sowohl in Zahl als auch im Betrag zurückgegangen sind. Dies ist ein messbares Zeichen dafür, dass die niedergelassenen Ärzte in Baden-Württemberg verantwortungsvoll und wirtschaftlich mit der Verordnung von Arzneimitteln umgehen.“
Richtgrößen sind eine Art von Budget, welches die Ärzte für jedes Quartal für die Verordnung von Arznei- und Heilmitteln bekommen. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass bei einer deutlichen Überschreitung dieser Mengenbegrenzung eine arztbezogene Prüfung durchgeführt wird, die so genannte Richtgrößenprüfung. Dabei wird der Arzt aufgefordert, seine Überschreitung zu begründen. Für die Durchführung der Prüfung der Überschreitung des Budgets und die Bewertung der Begründungen des Vertragsarztes ist eine unabhängige, gemeinsam von der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen getragene Prüfungsstelle zuständig. Erkennt die Prüfungsstelle die vom Arzt genannten Gründe nicht an, kann er haftbar gemacht und in Regress genommen werden.
So sind für das Jahr 2009 im Bereich der Arzneimittel 139 Regresse im Gesamtwert von 3,8 Millionen Euro ausgesprochen worden. Zwei Jahre zuvor waren es noch 247 Ärzte, die für insgesamt 6,3 Millionen Euro zur Kasse gebeten wurden. Im Bereich der Heilmittel (z.B. Massage, Krankengymnastik, manuelle Therapie) erhielten 2009 49 Vertragsärzte Regressbescheide mit einem Gesamtwert von ca. 500.000 Euro. 2007 war die Anzahl der betroffenen Ärzte zwar nahezu konstant, jedoch das Volumen der Heilmittelregresse mit insgesamt 575.000 Euro deutlich höher.
Für Metke bleibt das Thema Regresse eines der zentralen Themen der gesundheitspolitischen Diskussion: „Die Angst vor teilweise Existenz vernichtenden Regressen belastet den Arzt im Praxisalltag und schränkt sein Leistungspotential ein bis hin zur daraus resultierenden Folge der Unterversorgung. Für den ärztlichen Nachwuchs ist die Regressangst eine ernstzunehmende Hürde, die ihn von der Niederlassung abhält.“
Metke weiter: „Gleichzeitig sehen wir in Einsparungen im Verordnungsbereich sehr wohl ein Potential für die Krankenkassen, zukünftig zusätzliche Mittel für Versorgungsengpässe zur Verfügung zu stellen. Unser Ziel muss es daher sein, gemeinsam mit den Vertragspartnern Krankenkassen den Patienten eine wirtschaftlich optimierte Arznei- und Heilmitteltherapie anzubieten und durch gemeinsame Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen die Regressangst bei Ärzten zu reduzieren. Hier sind wir auf einem guten Weg. Auch das Versorgungsstrukturgesetz der Bundesregierung hat wichtige Verbesserungen mit sich gebracht. Zukünftig gilt bei erstmaliger Auffälligkeit der Grundsatz „Beratung vor Regress“, Regresse sind dann erst für den Zeitraum nach der Beratung zulässig und für die ersten beiden Jahre insgesamt auf 25.000 Euro begrenzt.“
Metke abschließend: „Wir sind zuversichtlich, dass Krankenkassen und Ärzte auch weiterhin gemeinsam in der Lage sind, den Patienten in Baden-Württemberg eine Versorgung zu garantieren, die „praktisch, quadratisch, gut“ sein wird.
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| KVBW warnt vor Internetpraxen | ||
Fechner: „Dubiose und fragwürdige Geschäftspraktiken“ | ||
8. Februar 2011 - Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat vor der Inanspruchnahme sogenannter Internetpraxen und Gesundheitsportalen gewarnt. „Wir bekommen derzeit häufiger Mitteilung davon, dass mit sehr fragwürdigen Geschäftspraktiken versucht wird, Geld im Gesundheitssystem zu verdienen. Dazu gehören auch Internetpraxen im Ausland und andere Anbieter von Gesundheitsleistungen, die über das Internet operieren“, sagte KVBW-Vorstand Dr. Johannes Fechner am Donnerstag in Stuttgart.
Fechner stellte klar, dass es nach aktueller Gesetzeslage verboten ist, ärztliche Leistungen nur über das Internet zu erbringen. „Wir raten dringend davon ab, derartige Angebote wahrzunehmen. Gesundheitsberatung ist Vertrauenssache. Bei der Inanspruchnahme von Internetpraxen beispielsweise weiß der Patient nicht, wer die Leistung überhaupt erbringt. Darüber hinaus ist es äußerst fragwürdig, Ferndiagnosen aufgrund von Fragebögen vorzunehmen, ohne ein einziges Mal den Patienten zu sehen. Klar ist auch, dass die Gesetzliche Krankenversicherung in diesen Fällen keinerlei Kosten übernimmt, weder für die Behandlung noch bei den Medikamenten.“ Fechner ergänzte, dass derartige Praxen im Ausland auch keinerlei Qualitäts- und Fortbildungsbestimmungen unterliegen, wie sie heute für Praxen in Deutschland gelten – von allen Fragen der Haftung und Dokumentation einmal abgesehen.
Neben Interpraxen bieten in Deutschland auch einige Gesundheitsportale medizinische Beratung an. „Selbstverständlich ist es wichtig, dass Patienten sich über das Internet informieren und sich in entsprechenden Portalen austauschen – besonders bei chronischen Erkrankungen. Gerade Selbsthilfegruppen leisten hier wertvolle Arbeit, die von der KVBW auch unterstützt wird. Aber wir können nur unbedingt davon abraten, Gesundheitsportale zur medizinischen Beratung zu nutzen und damit den Besuch beim Arzt zu ersetzen. Entsprechende Untersuchungen, etwa der Stiftung Warentest, bestätigen uns in dieser Haltung. In vielen Fällen werden die Patienten schlichtweg abgezockt. Im Extremfall kann dies für die Patienten wirklich gefährlich werden, wenn falsche oder unvollständige Informationen an den Patienten gegeben werden.“ Für Fechner steht außer Frage, dass die eigene Gesundheit nur jemandem anvertraut werden sollte, zu dem ein Vertrauensverhältnis besteht. „Deutschland hat heute das beste Gesundheitssystem der Welt, weil es unter anderem ein flächendeckendes ambulantes Netz an hochqualifizierten Ärzten gebildet hat, welches weltweit einzigartig ist. Patienten sollten dieses Netz für die Behandlung und Diagnose von Krankheiten sowie zur Beratung in Sachen Gesundheit nutzen.“
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| FALK-KVen begrüßen Vorschlag zur Pflegeversicherung des BMG | ||
„Förderung der Ärzte ist auch Absage an geriatrische Institutsambulanzen“ | ||
26. Januar 2012 - Die in der Freien Allianz der Länder-KVen (FALK) verbundenen Kassenärztlichen Vereinigungen Bayerns (KVB), Baden-Württemberg (KVBW), Hessen (KVH) und Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) haben die Pläne zur Pflegereform des Bundesgesundheitsministeriums begrüßt, insbesondere zur Förderung der Heimärzte.
KVB-Vorstandschef Dr. Wolfgang Krombholz sagte dazu am Donnerstag in Berlin: „Es ist richtig, dass Bundesgesundheitsminister Bahr sich des Themas Zukunft der Pflege annimmt und eigene Vorschläge vorgelegt hat. Wir freuen uns, dass er dabei anerkennt, dass die Gewährleistung der medizinischen Versorgung, die ein wesentlicher Teil eines Pflegekonzeptes sein muss, nur von den niedergelassenen Ärzten geleistet werden kann.“
Sein Vorstandskollege Dr. Johannes Fechner aus Baden-Württemberg sieht darin vor allem auch ein Signal gegen Geriatrische Institutsambulanzen. „Bahr hat aus unserer Sicht damit den Überlegungen, für die Versorgung der älteren Menschen Geriatrische Institutsambulanzen zu gründen, eine klare Absage erteilt. Die Geriatrischen Institutsambulanzen als flächendeckende Versorgungsform sind abzulehnen, da schon heute durch die Hausärzte – in Kooperation mit den Fachärzten – eine ausreichende Versorgung stattfindet. Insbesondere das Team der Hausarztarztpraxis (VERAH®) ist in der Lage, das wohnortnahe soziale Umfeld des Patienten, welchen er vielfach seit Jahrzehnten kennt, zu koordinieren. Geriatrische Institutsambulanzen bedeuten eine unnötig teure, überspezialisierte Doppelversorgung. Die Mittel hierfür würden in der Grundversorgung fehlen. Wenige geriatrische Problemfälle können in Kooperation mit den bereits vorhandenen geriatrischen Schwerpunkten versorgt werden, die flächendeckend bundesweit vorgehalten werden.“
Frank-Rüdiger Zimmeck, Vorstandsvorsitzender der KV Hessen, begrüßte den Plan, Zuschläge für Heimärzte vorzusehen und diese aus der Pflegekasse zu bezahlen. „Die niedergelassenen Ärzte sehen hier eine tragbare Lösung, wie durch zusätzliche finanzielle Mittel die Versorgung verbessert werden kann.“ Er teilte weiter mit, dass sich die FALK-KVen dahingehend verständigt hätten, dass sie den Vorschlag des Ministers aktiv umsetzen, Kooperationsvereinbarungen zwischen niedergelassenen Ärzten und Pflegeeinrichtungen vermitteln und die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür schaffen werden.
„Gleichzeitig werden sich die FALK-KVen mit den Pflegekassen in Verbindung setzen, um Zuschläge für besonders förderungswürdige Leistungen zu vereinbaren und auch hier die erforderlichen Strukturen zu schaffen“, ergänzte Dr. Wolfgang Eckert aus Mecklenburg-Vorpommern.
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| Gemeinsam gegen den Landärztemangel - Kassenärzte und Landkreise verabreden Kooperation | ||
Gemeinsame Presserklärung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und des Landkreistags Baden-Württemberg | ||
Stuttgart 13. Januar 2012 - "Junge Hausärzte für eine Niederlassung im ländlichen Raum zu gewinnen, fällt heutzutage außerordentlich schwer. Umso wichtiger ist es, dass die verschiedenen Verantwortungsträger ihre Kräfte bündeln und sich gemeinsam für eine bedarfsgerechte ärztliche Versorgung der ländlichen Räume engagieren." Mit diesen Worten umriss der Reutlinger Landrat Thomas Reumann, Vorsitzender des Gesundheitsausschusses des Landkreistags Baden-Württemberg, am Mittwoch dieser Woche den Sinn und Zweck der Kooperationsvereinbarung, die zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und dem Landkreistag Baden-Württemberg geschlossen wurde. Anlass war die konstituierende Sitzung des in der Vereinbarung vorgesehenen Lenkungsausschusses.
Mit ihrer Zusammenarbeit nehmen Landkreistag und Kassenärztliche Vereinigung bundesweit eine Vorreiterrolle ein. "Kommunen können flankierend allerhand unternehmen, um jungen Ärzten die Niederlassung im ländlichen Raum schmackhaft zu machen", erläuterte Dr. Johannes Fechner, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Baden-Württemberg: "Sie können zum Beispiel mithelfen, einen Arbeitsplatz für den Partner des Arztes zu finden, oder auch bei der Wohnungssuche unterstützen. Bei der Kreditvergabe an niederlassungswillige Ärzte kann ebenfalls kommunaler Einfluss geltend gemacht werden."
"Unser erklärtes Ziel ist es, Kooperationsmöglichkeiten auszuloten und auf vielen Gebieten gemeinsam vorzugehen", erklärten Reumann und Fechner. Ein für die Kooperationspartner aktuell wichtiges Thema ist die Neuorganisation des ärztlichen Notfalldienstes. Denn die überproportionale Belastung von Ärzten des ländlichen Raums mit Bereitschaftsdiensten hat sich in den letzten Jahren zum zentralen Niederlassungshindernis entwickelt. "Durch eine Zusammenlegung von Notfalldienstbezirken und durch zentrale Notfallpraxen insbesondere an Krankenhäusern können wir die Dienstbelastung der Ärzteschaft erheblich reduzieren. Dadurch wird der vielseitige, interessante Beruf des Hausarztes wieder attraktiver", argumentierte Dr. Johannes Fechner. "Die Landkreise sind bereit, an dieser Reorganisation des Notfalldienstes konstruktiv mitzuwirken, denn die Kassenärztliche Vereinigung hat zugesichert, die Kommunen in ihre Planungen zur Reform der Notfalldienstbezirke einzubinden", erklärte Landrat Reumann.
Auch in Richtung Landespolitik wollen sich die beiden Kooperationspartner künftig stärker abstimmen. "Von der Landesregierung erwarten wir zum Beispiel, dass sie ihr Versprechen wahr macht und darauf hinwirkt, dass es baldmöglichst an allen medizinischen Fakultäten des Landes Lehrstühle für Allgemeinmedizin gibt", hoben Reumann und Fechner übereinstimmend hervor.
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| KVBW-Vorstand fordert neue Strukturen in der psychotherapeutischen Versorgung | ||
18. Januar 2012 - Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat vor dem Hintergrund der heutige Vorstellung des Gutachtens „Zur ambulanten psychosomatischen/psychotherapeutischen Versorgung in der kassenärztlichen Versorgung in Deutschland“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) neue Strukturen gefordert.
Vorstandschef Dr. Norbert Metke sagte am Mittwoch in Stuttgart: „Die Studie hat deutlich gezeigt, dass die psychotherapeutischen, psychosomatischen und psychiatrisch tätigen Ärzte und Psychotherapeuten eine enorme Leistung in der Versorgung psychisch Kranker erbringen, für die sie höchste Anerkennung verdienen. Ich bin den Verfassern der Studie darüber hinaus außerordentlich dankbar, dass sie klar gestellt haben, dass es sich bei diesen Krankheiten um Volkskrankheiten handelt. Aus diesem Grund müssen wir auch die Versorgungsstrukturen entsprechend anpassen, damit sie Volkskrankheiten widerspiegeln.“
Für Vorstand Dr. Johannes Fechner bedeutet dies vor allem eine Abkehr der überholten Regelungen der Bedarfsplanung zu Psychotherapeuten, Veränderung im EBM und anderen Vergütungsstrukturen. „Die Bedarfsplanung muss dringend angepasst werden vor dem Hintergrund der steigenden Zahl psychischer Erkrankungen.
Bereits bei der Diskussion des Versorgungsstrukturgesetzes hat die KVBW gefordert, die psychotherapeutischen Leistungen auszubudgetieren und einen eigenen Versorgungstopf für die Psychotherapeuten einzurichten. Denn nur so kann verhindert werden, dass die steigende Zahl der psychischen Erkrankungen zu Lasten der somatischen Patienten bei den Haus- und Fachärzten gehen. Die Studie hat noch einmal deutlich gezeigt, wie berechtigt diese Forderung ist. Die Politik muss dabei erkennen, dass für die Behandlung psychischer Erkrankungen die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Es besteht kein Zweifel, dass die Behandlung dieser Patienten künftig nicht wie bisher aus den Arzttöpfen bezahlt werden kann.“
Beide Vorstände sprachen sich weiter zur Veränderung im EBM aus, um die Behandlung im Rahmen der Akut-Versorgung attraktiver zu gestalten und Benachteiligungen gegenüber der Langzeitversorgung auszugleichen. Nur wenn diese Maßnahmen umgesetzt werden, sehen sie die Möglichkeit, die heute langen Wartezeiten abzubauen.
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| Ärzte kooperieren im Notfalldienst – Notfallpraxis Nürtingen zieht ins Klinikum | ||
Stuttgart 16. Januar 2012 – Die Ärzte aus den Regionen Fildern, Nürtingen und Kirchheim/Teck werden ab heute im Notfalldienst gemeinsam die Patienten versorgen. Die bestehenden Notfallpraxen Fildern, Nürtingen und Kirchheim bleiben wie bisher an Wochenenden und Feiertagen geöffnet. Patienten können zu den Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung direkt in die Notfallpraxen kommen. Für den gesamten Bereich werden sich ein bis zwei Ärzte künftig die Hausbesuche teilen. Die Rettungsleitstelle übernimmt die Steuerung der Patientenversorgung und entscheidet von Fall zu Fall, ob der Patient in einer der Notfallpraxen behandelt werden kann, aus medizinischen Gründen ein Hausbesuch erforderlich ist oder der Rettungswagen ausrücken muss. Das Deutsche Rote Kreuz und die Malteser unterstützen mit ihrer Logistik den Hausbesuchsdienst der niedergelassenen Ärzte – ein Ergebnis der langjährigen guten Zusammenarbeit. Patienten erreichen die Rettungsleitstelle unter der Telefon-Nummer: Kreis Kirchheim: 07021 19292, Nürtingen: 07022 19292, Fildergebiet: 0711 19292.
Die Notfallpraxis Nürtingen zieht um
Ab dem 18. Januar 2012 ist die Notfallpraxis in den Räumen des Klinikums Nürtingen am Säer 1 zu finden. Neu ist auch, dass die Notfallpraxis Nürtingen werktags ab 19 Uhr bis am Folgetag 7 Uhr geöffnet ist. Werktags ist die Notfallpraxis Nürtingen künftig auch Anlaufstelle für Patienten aus Kirchheim und dem Fildergebiet. Die Kliniken unterstützen die Pläne der niedergelassenen Ärzte und stellen mietfreie Räume zur Verfügung. Im Gegenzug entlasten die niedergelassenen Ärzte durch die Übernahme der leichteren Fälle die Notfallambulanzen.
Mit der Neuorganisation möchten die Ärzte in der Region und die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) die Notfallpraxen und den Notfalldienst stabilisieren. Viele Notfallpraxen in Baden-Württemberg waren von Insolvenz bedroht, da die ärztliche Vergütung für Notfalldienstleistungen durch eine Änderung der Vergütungsregelungen sich deutlich verringert hatte.
Weiterer Grund für eine neue Aufteilung der Notfalldienstbereiche ist der sich abzeichnende Ärztemangel im ländlichen Raum. Vor allem im Notfalldienst wirkt sich dieser Trend sehr negativ aus, denn immer weniger Ärzte müssen sich die Dienste teilen. Eine hohe Dienstfrequenz hat oft zur Folge, dass ausscheidende Ärzte nur mit Schwierigkeiten einen Nachfolger für ihre Praxis finden. Durch die neue Kooperation werden die niedergelassenen Ärzte entlastet. Der stellvertretende Vorsitzende der KVBW, Dr. Johannes Fechner, erklärt: „Es rückt eine neue Ärztegeneration nach, die auf geregelte Arbeitszeiten und freie Wochenenden großen Wert legt. Dieser Entwicklung müssen wir Rechnung tragen.“ Die KVBW wird deshalb im Jahr 2012 in ganz Baden-Württemberg die Notfalldienstbereiche vergrößern.
Adressen und Öffnungszeiten der Notfallpraxen:
Notfallpraxis Nürtingen
Auf dem Säer 1
72622 Nürtingen
Telefon: 07022 19292
Öffnungszeiten: ab Mittwoch 18.01.2012 werktags von 19 bis 7 Uhr,
am Wochenende von Freitag 18 Uhr bis Montag 7 Uhr, sowie an Feiertagen
Notfallpraxis Filder
in der Filderklinik Filderstadt-Bonlanden.
Im Haberschlai 7
70794 Filderstadt-Bonlanden
Telefon: 0711 60130-60.
Öffnungszeiten: Freitag ab 19 Uhr bis Montag 7 Uhr sowie an Feiertagen
Notfallpraxis Kirchheim/Teck
Im Gebäude des Kreiskrankenhauses Kirchheim/Teck
Eugenstraße 3
73230 Kirchheim/ Teck
Telefon: 07021 19292
Öffnungszeiten: Freitag ab 19 Uhr bis Montag 8 Uhr sowie an Feiertagen
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen
| Wer im Glashaus saß, sollte das nicht vergessen, bevor er wirft – oder was ist ein ÜBUM? | ||
Metke wirft Lauterbach Doppelzüngigkeit über die Verantwortlichkeit für zu hohe Verwaltungskosten im Gesundheitssystem vor | ||
5. Januar 2012 - Äußerst verwundert hat sich KVBW-Chef Dr. Norbert Metke über Äußerungen des SPD-Abgeordneten Karl Lauterbach über die Studie einer Unternehmensberatung zu den Verwaltungskosten im Gesundheitssystem gezeigt, die feststellt, dass bis zu 25 Prozent der Aufwendungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch Verwaltungskosten verbraucht werden sollen.
Metke warf Lauterbach am Mittwoch in Stuttgart vor diesem Hintergrund eine nicht zu akzeptierende Doppelzüngigkeit gegen die Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen vor: Als enger Berater, und damit auch Bürokratiebeauftragter und –verantwortlicher der langjährigen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt ist Herr Lauterbach mit dieser zusammen für den Bürokratieumfang des Systems und die dadurch hervorgerufenen Kosten weitgehend allein verantwortlich. Denn die Selbstverwaltung aus Krankenkassen und KVen setzt nichts anderes an Regelungen um, als die die vom Gesetzgeber im SGB V vorgegeben sind. Die derzeitige Honorarsystematik, Plausibilitätsprüfung, Richtgrößen bei Arznei- und Heilmitteln und viele weitere gesetzliche Vorschriften mit dem daraus hervorgehenden Überbürokratisierungsumsetzungsmonster (ÜBUM) stammen beispielsweise aus dieser Zeit. Verantwortlich hierfür ist der Gesetzgeber und nicht die Selbstverwaltung. Man muss sich schon wundern, welchen Wandlungen sich in politischen Bereichen vollziehen“, so Metke.
Metke weiter: „Als besonders ärgerlich und geradezu als Hohn empfinde ich es dann, wenn sich die Verantwortlichen für den Überbürokratismus und für ein Kontrollsystems ohnegleichen hinstellen und die Selbstverwaltung aus Krankenkassen und Ärzte dafür verantwortlich machen.
Kassen und Ärzte sind vom Gesetz verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben und auch die der Gerichte umzusetzen. Gerade weil die Politik in vielen Fällen nicht den Mut hat, klare Regelungen in die Gesetze hineinzuschreiben und ihre Vorgaben nicht richtig durchdenkt, bevor sie in Kraft umgesetzt werden, entsteht hinterher oft teure juristische Klarstellung und Bürokratie. Himmelsangst wird mir aber, wenn ich die zentralistischen Tendenzen von Herrn Lauterbach zur Kenntnis nehme, der offensichtlich immer noch der Ansicht ist, dass diese Regelung mit der Überkontrolle umso besser sind, je weiter entfernt sie von der Basis festgelegt werden.
Wie bei der Kehrtwende in der Rentenfrage 67, der Rücknahme von Teilen der Hartz-IV-Bestimmung scheint sich Herr Lauterbach nunmehr auch in der Gesundheitspolitik von dem zu verabschieden, was er mit initiativ selbst in der Regierungsverantwortung beschlossen hat.“
Artikel drucken
Artikel weiterempfehlen









