Homöopathie

Besondere Heilmethode – besonderer Versorgungsvertrag

Die Homöopathie ist eine Heilmethode, welche die Selbstheilungskräfte der Erkrankten aktiviert. Der Mensch in seiner Gesamtheit wird behandelt, nicht einzelne Symptome.

Homöopathie-Vertrag gemäß § 140a SGB V – Securvita BKK

Zusammen mit der Securvita BKK hat die AG Vertragskoordinierung einen Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie als besonderen Versorgungsauftrag gemäß § 140a SGB V entwickelt und abgeschlossen.

Homöopathie-Vertrag gemäß § 140a SGB V – IKK classic

Zusammen mit der IKK Classic hat die AG Vertragskoordinierung einen Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie als besonderen Versorgungsauftrag gemäß § 140a des Fünften Sozialgesetzbuches entwickelt und abgeschlossen. Der Vertrag gilt für alle Versicherten der IKK classic. Der Vertrag gilt in Baden-Württemberg ab dem ersten Quartal 2011.

Homöopathie-Vereinbarung – BKK-Landesverband

Zusammen mit dem BKK Landesverband hat die KVBW eine Vereinbarung zur vertragsärztliche Behandlung von BKK Versicherten mittels Homöopathie als im Gesetz besondersprivilegierte Therapierichtung geschlossen.