Heilmittel
Rational und wirtschaftlich verordnen
Heilmittel sind ein wichtiger Bestandteil der Krankenbehandlung. Aufgrund stetig steigender Kosten bleiben die Heilmittelverordnungen allerdings im Fokus der gesetzlichen Krankenkassen. Die Verordnung richtet sich dabei nach dem in der Heilmittel-Richtlinie festgelegten Verfahren und den im Heilmittel-Katalog aufgeführten verordnungsfähigen Heilmitteln.
Neue Heilmittel-Richtlinie zum 1. Januar 2021
Zum 1. Januar 2021 tritt eine grundlegend überarbeitete Heilmittel-Richtlinie inkl. Heilmittel-Katalog mit zahlreichen Neuerungen in Kraft. Sie bietet Ihnen Vorteile durch einfachere Verordnung und mehr Therapiemöglichkeiten für Ihre Patienten. Psychotherapeuten können jetzt auch Ergotherapie verordnen.
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Neue Heilmittel-Richtlinie ab 1. Januar 2021 »
Vertragspsychotherapeuten können ab Januar 2021 Ergotherapie verordnen »
Heilmittel-Infobroschüren der KVBW und KBV
- Broschüre Heilmittel richtig verordnen – nach neuer Richtlinie 2021
- Broschüre Ergotherapie richtig verordnen für Psychotherapeuten (ab 2021)
- KBV-PraxisWissen: Heilmittel 2021



Ausfüllhilfen
Was und wie viel ist verordnungsfähig?
Zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen können Heilmittel nur verordnet werden
- bei Vorliegen einer Indikation nach dem Heilmittel-Katalog (mehr dazu unter Heilmittel-Richtlinie),
- nur die im Heilmittel-Katalog zur jeweiligen Indikation genannten Heilmittel,
- nur die zur Indikation angegebenen Verordnungsmengen.
Preisvereinbarungen
Die Vergütung von Heilmittelleistungen richtet sich nach den auf Bundesebene vereinbarten einheitlichen Preisen für Heilmittel: Preisvereinbarungen für Heilmittel.
Fragen zum Thema
Informationen zur Verordnung einzelner Heilmittel liefern die Artikel unserer Heilmittelserie im Verordnungsforum.
Die wichtigsten Fragen zum Thema haben wir in einem Fragen-Antworten-Katalog zusammengefasst, den wir ständig aktualisieren: FAQ.