Heilmittel

Rational und wirtschaftlich verordnen

Heilmittel sind ein wichtiger Bestandteil der Krankenbehandlung. Aufgrund stetig steigender Kosten bleiben die Heilmittelverordnungen allerdings im Fokus der gesetzlichen Krankenkassen. Die Verordnung richtet sich dabei nach dem in der Heilmittel-Richtlinie festgelegten Verfahren und den im Heilmittelkatalog aufgeführten verordnungsfähigen Heilmitteln.

Broschüre: Heilmittel richtig verordnen

Den Heilmittelkatalog und die Heilmittel-Diagnoseliste haben wir für Sie in einer Broschüre zusammengefasst. Sie soll Ihnen als hilfreiches Nachschlagewerk im Praxisalltag dienen. Die vereinbarten Diagnosen, welche den besonderen Verordnungsbedarfen oder langfristigen Heilmittelbedarfen zugeordnet sind, entlasten das Heilmittel-Verordnungsvolumen der Praxis. Dies ist insbesondere im Rahmen einer Heilmittel-Richtwertprüfung für Sie von Bedeutung.

Was und wie viel ist verordnungsfähig?

Zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen können Heilmittel nur verordnet werden

  • bei Vorliegen einer Indikation nach dem Heilmittelkatalog
    (mehr dazu unter Heilmittel-Richtlinie),
  • nur die im Heilmittelkatalog zur jeweiligen Indikation genannten Heilmittel,
  • nur die zur Indikation angegebenen Verordnungsmengen.

Wie verordnen Psychotherapeuten Ergotherapie?

Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen­psycho­thera­peuten können Ergotherapie verordnen – allerdings nur bei Menschen  mit psychischen Erkrankungen sowie mit bestimmten Erkrankungen des zentralen Nervensystems und Entwicklungsstörungen. Damit soll die Versorgung von psychisch kranken Patienten verbessert werden. Alles was Psychotherapeuten zur Ergotherapie wissen müssen, lesen Sie hier. 

Online-Kurs: Verordnung von Heilmitteln

Der Online-Kurs „Mittel und Wege: Verordnung von Heilmitteln“ hilft Ihnen anhand von Fallbeispielen interaktiv und selbstbestimmt zu erlernen, wie Sie Heilmittel richtig verordnen.

Preisvereinbarungen

Die Vergütung von Heilmittelleistungen richtet sich nach den auf Bundesebene vereinbarten einheitlichen Preisen für Heilmittel. Diese sind in Ihrer Praxissoftware hinterlegt.

Fragen zum Thema

Informationen zur Verordnung einzelner Heilmittel liefern die Artikel unserer Zeitschrift Verordnungsforum.

Die wichtigsten Fragen zum Thema haben wir in einem Fragen-Antworten-Katalog zusammengefasst, den wir ständig aktualisieren: FAQ.