Spezifische Immuntherapie bei allergischen Krankheiten

Ergänzende Informationen zum Artikel: „SCIT und SLIT: Neue S2K-Leitlinie nimmt Präparate in den Focus“ in Verordnungsforum 34

In der Folge der Veröffentlichungen im Verordnungsforum 34 zur SIT-Leitlinie (spezifische Immuntherapie) hat sich eine rege Diskussion auf hohem wissenschaftlichen Niveau mit These und Antithese entwickelt. Insbesondere wurde festgestellt, dass zugelassene Allergenpräparate mit dokumentierter Wirksamkeit und Sicherheit oder im Rahmen der TAV (Therapieallergene-Verordnung) verkehrsfähige Präparate, die bereits in klinischen Studien nach WAO – oder EMA-Standards eine Wirksamkeit und Sicherheit dokumentiert haben, bevorzugt eingesetzt werden sollen.

In Bezug auf diese Diskussion verweisen wir erneut auf die Leitlinie als solche: DGAKI: S2k-Leitlinie SIT (Leitlinie zur (allergen-)spezifischen Immuntherapie bei IgE-vermittelten allergischen Erkrankungen) und stellen fest, dass neben der in der Leitlinie empfohlenen bevorzugten Verwendung von zugelassenen Allergenpräparaten mit dokumentierter Wirksamkeit bei sich diesbezüglich kontinuierlich ändernder Datenlage auch die Anwendung anderer zugelassener Substanzen das Gebot der wirtschaftlichen Therapie erfüllen, wenn sich bei sorgfältiger Dokumentation von  Anamnese, Diagnostik und Behandlungsverlauf die Wirksamkeit der Therapie darlegen lässt.

Aktuell verkehrsfähige Therapieallergen-Produkte sind grundsätzlich für die Vertragsärzte verordnungsfähig. Präparate, für die nach der in der TAV vorgesehenen Übergangsphase kein Wirksamkeitsnachweis vorliegt, werden von den Behörden vom Markt genommen und verlieren damit ihre Verordnungsfähigkeit.

Übersicht zugelassener SIT-Präparate

Besonders die präparatespezifische Darstellung zur Studien- und Zulassungslage in Form einer halbjährlich aktualisierten Übersichtstabelle zu allen auf dem Markt befindlichen SIT-Präparaten erleichtert eine patientenindividuelle und evidenzbasierte Verordnungsweise.

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hat bundesweit mit die niedrigste Rate an Prüfverfahren und Regressen im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung Arzneimitteltherapie.

Dies beruht auf mehreren Faktoren, insbesondere

  • der rationalen Verschreibungspraxis Ärzte in Baden-Württemberg
  • einer hohen Verschreibungsquote generischer und rabattierter Arzneimittel
  • der wahrgenommenen umfangreichen Teilnahme an pharmakotherapeutischen Qualitätszirkeln auch im Rahmen der Selektivverträge
  • den kontinuierlichen Veröffentlichungen im Verordnungsforum der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (VoFo), die dem Arzt einen aktuellen Überblick über den in der Regel evidenzbasierten Stand der pharmakotherapeutischen Literatur auch mit dem Ziel einer Regressvermeidung geben sollen sowie
  • den mit den Krankenkassen des Landes konsentierten und auf der Homepage der ARGE (www.gpe-bw.de) publizierten Behandlungskriterien zur Arzneimitteltherapie spezifischer Erkrankungen. („Arzneimitteltherapien, die diesen Behandlungskriterien entsprechen und deren Indikationsstellung, Kontrolle und notwendige Dauer patientenbezogen durch ausreichende Dokumentation nachgewiesen werden kann, gelten in der Regel als wirtschaftlich.“ Neben den veröffentlichten Indikationen sind weitere umfangreiche in Vorbereitung.)