QM-Richtlinie

Verbindliche Standards für das Qualitätsmanagement (QM)

Der Gesetzgeber verpflichtet mit dem GKV-Modernisierungsgesetz zum einrichtungsinternen Qualitäts­management (§ 135a SGB V):

  • niedergelassene Ärzte und Leistungserbringer wie Psychotherapeuten
  • Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
  • zugelassene Krankenhäuser

Die grundsätzlichen Anforderungen an ein QM hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Qualitätsmanagement-Richtlinie festgelegt. Die Richtlinie erklärt Zweck und Ziele eines praxisinternen Qualitäts­managements und nennt Grundelemente sowie Instrumente, die einzusetzen sind, und legt einen verbindlichen Zeitrahmen fest.

Kernaussagen der QM-Richtlinie

  • Praxen können ihr QM-System frei wählen
  • Praxen müssen sich nicht nach einem QM-System zertifizieren lassen
  • Umsetzungsfrist liegt bei drei Jahren nach Zulassung bzw. Ermächtigung
  • Kommissionen der KVen prüfen stichprobenartig die Umsetzung in den Praxen
  • bei Bedarf Beratung statt Sanktionen

Eine bei der KVBW eingerichtete QM-Kommission dokumentiert und bewertet den Einführungs- und Entwicklungsstand von QM und berichtet dem G-BA über die Ergebnisse. Im Rahmen einer zweijährlichen Stichprobe bittet die Kommission eine repräsentative Anzahl an Praxisinhabern, einen Fragebogen zur Ist-Einschätzung im Rahmen des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements auszufüllen. Sollte der Umsetzungsstand nicht den in der Richtlinie vorgesehenen Anforderungen entsprechen, berät die Kommission die Praxen.

Mit Hilfe eines begleitenden Selbstbewertungsbogens können Sie feststellen, inwieweit Ihre Praxis die in der Richtlinie geforderten Grundelemente und Instrumente des Qualitätsmanagements bereits umsetzt. Dieser Selbstbewertungsbogen ist ein Abbild der Stichprobe und eine wichtige Grundlage für die KVBW zur Gestaltung individueller und bedarfsgerechter Beratungs- und Fortbildungsangebote.

Antworten auf Fragen zur gesetzlichen Verpflichtung zum Qualitätsmanagement finden Sie unter FAQ.

Individuelle Beratung zu Praxismanagement & QM

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