Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)
Was Sie zur Krankschreibung wissen müssen
Wer kennt ihn nicht: den sogenannten gelben Schein? Gemeint ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die der Vertragsarzt gesetzlich versicherten Patienten bei Arbeitsunfähigkeit ausstellt. Die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit ist Voraussetzung für den Anspruch des Versicherten auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld.
Arbeitsunfähigkeit (AU) liegt vor, wenn der Patient aufgrund von Krankheit seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr ausführen kann, dass sich seine Erkrankung verschlimmert. Die Krankschreibung bescheinigen Sie auf Muster 1.
Seit 1. Januar 2016 sind Muster 1 und Muster 17 (Auszahlschein für Krankengeld) zum neuen Muster 1 zusammengefasst, sodass dieser Vordruck auch den Krankengeldanspruch während der Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse bescheinigt.
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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU)
Gemeinsame Hinweise der LÄKBW und KVBW zur Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) in der ambulanten und stationären Versorgung