Mammographie-Screening
Systematische Brustkrebsvorsorge
Strukturierte Programme zur Früherkennung des Mammakarzinoms eröffnen 50- bis 69-jährigen Frauen die Möglichkeit, alle zwei Jahre an einer systematischen Brustkrebsvorsorge teilzunehmen.
Besondere Merkmale des Programms:
- persönliche Einladung aller anspruchsberechtigten Frauen
- verpflichtende Doppelbefundung aller Mammographie-Aufnahmen
- kontinuierliche Qualitätssicherung aller Teilschritte
Die geringe Prävalenz beim Mammographie-Screening erfordert eine besondere Qualifikation der befundenden Ärzte. Im Gegensatz zur kurativen Mammographie ist im Screening mit wenigen Verdachtsfällen bei den untersuchten Frauen zu rechnen. Zudem ist eine andere Tumorstadienverteilung zu erwarten. Diese programmtypischen Rahmenbedingungen erfordern ein anderes Vorgehen in der Interpretation von Screening-Aufnahmen. Befundende Ärzte müssen daher im regelmäßigen Turnus spezielle Fortbildungen absolvieren und Fallsammlungen beurteilen.
Frequenzregelung:
- Pro Jahr muss der Arzt die Mammographien von mindestens 5.000 Frauen befunden.
- Kann diese Forderung nicht erfüllt werden, müssen im darauf folgenden Jahr die Aufnahmen von 3.000 Frauen unter Supervision befundet werden.
- Der Nachweis ist ein Jahr nach Aufnahme der Tätigkeit im Screening-Programm zu erbringen.
Besondere Qualifikation wird auch von den programmverantwortlichen Ärzten erwartet. Unter ihrer Anleitung und Aufsicht werden die Screening-Aufnahmen erstellt, die obligate Doppelbefundung organisiert und im Rahmen der Abklärungsdiagnostik (Assessment) die Diagnosesicherung vorgenommen. Neben speziellen Fortbildungsveranstaltungen und der regelmäßigen Beurteilung einer Fallsammlung wird von diesen Ärzten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit im Screening-Programm eine nachgewiesene vierwöchige Tätigkeit in einem Referenzzentrum erwartet. In dieser Zeit müssen sie unter anderem die Screening-Aufnahmen von 3.000 Frauen beurteilen.