Niederlassungsoptionen

Warum eigentlich niederlassen?

  • Pflanze in Topf mit Münzen

    Wirtschaftliche Chance

    Wussten Sie, dass über 99 Prozent der ärztlichen und psycho­therapeutischen Praxen in Deutschland wirtschaftlich erfolgreich laufen? Die Honorare sind stabil.

  • Wiese mit Blumen und blauem Himmel

    Auf der grünen Wiese

    Erfüllen Sie sich den Traum von der eigenen Praxis auf dem Land! Dort können Sie Ihren Praxis­standort meist frei wählen. Bis zu 80.000 Euro Zuschuss erleichtern die Ent­scheidung für eine Region, wo Ärzte dringend gebraucht werden.

  • Fels in der Brandung

    Ein Fels in der Brandung

    Sie möchten die Nachfolge eines Kollegen antreten? Eine bestehende Praxis zu übernehmen bringt hohe Planungssicherheit, dank etabliertem Patientenstamm und eingespieltem Praxis­team. So fällt der Start in die Selbst­ständigkeit leicht.

  • Zitrone mit Kiwi-Füllung

    Erfrischend anders

    Realisieren Sie Ihre eigenen Ideen und Ziele! Sie sind der Visionär. Gestalten Sie Ihr Arbeitsumfeld nach Ihren Vorlieben und arbeiten Sie selbstbestimmt! Regelmäßige Nacht- und Wochen­end­dienste sind endlich passé.

  • Daumen die nach oben zeigen

    Sie haben's drauf

    Als kompetenter Ansprech­partner für Gesundheits­­fragen genießen Sie hohes Ansehen. In der eigenen Praxis, in der Sie Patienten von der Diagnose bis zur Ausheilung kontinuierlich betreuen, bauen Sie ein Vertrauens­verhältnis auf, wie es im Kranken­­­haus kaum möglich ist.

Praxismodelle im Überblick

Für Ärzte und Psychotherapeuten gibt es so viele Varianten der selbstständigen beruflichen Tätigkeit wie nie. Diese Tabelle gibt einen ersten Überblick über die wichtigsten Vor- und Nachteile der einzelnen Praxisformen. Die Broschüren der Buchreihe „Beratungsservice für Ärzte” geben ausführliche Informationen und Entscheidungshilfen zur Niederlassung, zum Aufbau und zur Führung einer Vertragspraxis.

 Einzel­­praxisPraxis­­­gemeinschaftBerufs­ausübungs­­­­­­gemeinschaft
(früher Gemeinschaft­s­­­­praxis)
MVZ
Tätigkeitein Arzt/Psycho­therapeut ist wirtschaftlich und organisatorisch selbstständigKooperation eigenständiger Praxen mit getrennter Abrechnung und getrennter PatientenkarteiUnternehmen mehrerer Gesellschafter mit gemeinsamer Abrechnung und gemeinsamer Patienten­karteiärztlich oder psychotherapeutisch geleitete Einrichtung, in der Freiberufler und/oder Angestellte arbeiten
RechtsformEinzel­unternehmer
(freiberuflich)
meist Gesell­schaft bürgerlichen Rechts (GbR)Gesell­schaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder Partner­schafts­­gesellschaft (PartG)Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Partnerschaftsgesellschaft (PartG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG), öffentlich-rechtliche Rechtsform (nur für Kommunen), denkbar auch als unselbständiges MVZ unter dem Dach eines Trägers
Standort örtlichörtlich, überörtlich, KV-übergreifendörtlich
Interdisziplinarität fachgleich oder fachübergreifendfachgleich oder fachübergreifendfachgleich oder fachübergreifend
Vorteile (exemplarisch) 
  • höchster Grad der Unabhängigkeit
 
 
  • hohe Eigenständigkeit
  • Kosten­ersparnis­effekte durch gemeinsame
    Räume, Geräte, Personal etc.
 
 
  • Kosten­ersparnis­effekte
  • gemeinschaftliche Verantwortung
  • Kontinuität der Patienten­­betreuung
  • zeitliche Entlastung durch Arbeitsteilung
  • Sonderform Jobsharing-BAG: beschränkte Zulassung als Jobsharing-Partner eines zugelassenen fachidentischen Kollegen in gesperrten Gebieten möglich
 
 
  • Kosten­ersparnis­effekte
  • flexible Arbeits­zeiten und -einteilung
  • Patienten­bindung duch fächer­übergreifendes Angebot
  • Anstellung in einem MVZ als Einstieg in die ambulante Versorgung oder Vorbereitung auf den Ruhestand
  • Kooperation mit nichtärztlichen Gesundheits­berufen möglich
 
Nachteile (exemplarisch) 
  • Praxis­inhaber trägt Kosten vollständig selbst
  • Praxis­inhaber ist voll für den wirtschaftlichen Erfolg verantwortlich
  • Praxisinhaber muss für Vertretungen sorgen
 
 
  • gegenseitige Vertretung hat Grenzen
 
 
  • gemeinsame Haftung
  • komplexe gesellschafts- und steuer­rechtliche Sachverhalte
  • Gewinnverteilung bedarf klarer Regeln
 
 
  • potentielles
    wirtschaftliches Risiko
  • das MVZ und nicht die Person besitzt die Zulassung bei Angestellten
  • detailliert geplante Aufbau- und Ablauf­organisation unabdingbar
  • Gewinn­verteilung bedarf klarer Regeln
 
Zulassung  und GenehmigungZulassung durch Zulassungs­­­ausschussAnzeige­pflicht gegenüber der KVGenehmigung durch Zulassungs­­­ausschussGenehmigung durch Zulassungs­­ausschuss
Mehr unterEinzelpraxis »Praxisgemeinschaft »Berufsausübungs­gemeinschaft »MVZ »