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Anstellung & Jobsharing

Niedergelassene dürfen neben Fachkollegen auch Ärzte anderer Fachgebiete oder Psychotherapeuten anstellen. Hierbei ist Teilzeitarbeit möglich, zum Beispiel nur 20 Stunden in der Woche. Allerdings gelten einige Voraussetzungen:

  • Facharztanerkennung/Arztregistereintrag des Anzustellenden bzw. des Jobsharing-Partners
  • Genehmigung durch den Zulassungsausschuss
  • Berücksichtigung von Zulassungsbeschränkungen (Bedarfsplanung)

Offene Planungsbereiche

Wenn für die Arztgruppe, der der anzustellende Arzt angehört, keine Zulassungsbeschränkungen bestehen, kann ein Vertragsarzt fachgleiche und/oder fachungleiche Ärzte ohne Leistungsbeschänkungen anstellen. Ein Hausarzt kann in diesem Fall zum Beispiel auch einen HNO-Arzt oder einen Psychotherapeuten beschäftigen.

Gesperrte Planungsbereiche

Jobsharing

In einem gesperrten Planungsbereich ist es möglich, Ärzte der eigenen Fachgruppe anzustellen oder als Juniorpartner in die Praxis aufzunehmen, wenn sich der Vertragsarzt zu einer Leistungsbeschränkung verpflichtet (Jobsharing). Die Praxis darf dann den bisherigen Praxisumfang nicht wesentlich ausweiten. Der Zulassungs­ausschuss legt für jedes einzelne Quartal eine verbindliche Obergrenze für die Leistungsmenge fest, die die Jobsharing-Praxis insgesamt abrechnen darf.

Anstellung ohne Leistungsbeschränkung im gesperrten Bereich

  • Zulassungsverzicht eines bisher niedergelassenen Arztes zugunsten einer Anstellung
  • Bewerbung mit einem anzustellenden Arzt auf einen ausgeschriebenen Sitz

Häufige Fragen und Antworten zum Thema

  • Detaillierte Informationen und Antworten auf häufige Fragen zu Anstellung & Jobsharing finden Sie in unseren FAQs.

Stellenmarkt der KVBW-Online-Börse

Praxisinhaber können unsere kostenlose Online-Börse (Kategorie „Praxis – Stellen”)  nutzen, um passende ärztliche oder psychotherapeutische Angestellte zu finden: Inserieren in der KVBW-Online-Börse ». Bewerber finden hier offene Stellen in Praxen in Baden-Württemberg: Suchen in der KVBW-Online-Börse ».

Antrag beim Zulassungsausschuss

Wer einen angestellten Arzt beschäftigen will, muss die Anstellung zuvor vom
Zulassungsausschuss genehmigen lassen. Informieren Sie sich frühzeitig über die Sitzungstermine. Die Antragsformulare bietet der Zulassungsausschuss für Ärzte als ausfüllbare PDF-Dokumente zum Download an: