Rückruf des Emerade-Fertigpens 300/500 µg

Ersatzverordnung notwendig – ohne Zuzahlung und Regressrisiko

Alle Emerade®-Fertigpens (Adrenalin-haltige Autoinjektoren) werden auf Apotheken- und Patientenebene zurückgerufen. Grund dafür sind Ergebnisse von routinemäßigen Falltests aus 1 m Höhe, bei denen einige der getesteten Pens im Anschluss nicht mehr aktiviert werden konnten oder bereits ausgelöst hatten (die Häufigkeit des Auftretens kann derzeit nicht genau abgeschätzt werden). In diesen Fällen steht dem Patienten die benötigte Adrenalin-Dosis bei einer akuten allergischen Reaktion nicht zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie alle Ihre Patienten, die in den vergangenen 24 Monaten einen Emerade®-Fertigpen verordnet bekommen haben. Diese sind aufgefordert, sich einen alternativen Adrenalin-Autoinjektor verordnen zu lassen und danach ihre(n) bisherigen Emerade®-Fertigpen(s) in einer Apotheke zurückzugeben. Aufgrund der Marktsituation ist es möglich, dass ein alternativer Adrenalin-Autoinjektor nicht sofort zur Verfügung steht. In diesem Fall sollte der Patient weiterhin seinen alten Pen mit sich führen.

Regelungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung

Da es sich um einen behördlichen Rückruf des Arzneimittels handelt, gelten folgende Regeln:

  • Auf dem Rezept wird „Ersatzverordnung gemäß § 31 Absatz 3 Satz 7 SGB V“ vermerkt. Nutzen Sie dafür die entsprechende Funktion Ihrer Verordnungssoftware.
  • Patienten müssen keine erneute Rezeptgebühr zahlen.
  • Die anfallenden Arzneimittelkosten werden im Fall einer statistischen Wirtschaftlichkeitsprüfung als Praxisbesonderheit aus dem praxisindividuellen Verordnungsvolumen herausgerechnet.