Patientenbetreuung aus dem Homeoffice

Digital-Gesetz (DigiG) stärkt die Videosprechstunde

Ab sofort dürfen Sie Ihre Patientinnen und Patienten nicht nur aus der Praxis per Video­sprechstunde betreuen, sondern beispielsweise auch von zu Hause aus. Die Bundes­regierung will die Gesundheits­versorgung per Tele­medizin stärken. Dazu hat sie die bisher geltende Bindung der Video­sprechstunden an den Vertrags­arztsitz aufgehoben.

Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheits­wesens (Digital-Gesetz – DigiG), das am 27. März 2024 in Kraft getreten ist, ergänzt § 24 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) um diesen achten Absatz:
„(8) Die vertragsärztliche Tätigkeit darf in Form von Video­sprechstunden außerhalb des Vertrags­arztsitzes erbracht werden, sofern der Vertragsarzt seiner Verpflichtung nach § 19a Absatz 1 Satz 2 und 3 am Ort des Vertrags­arztsitzes nachkommt.“

Ärztinnen und Ärzte bzw. Psycho­therapeutinnen und Psycho­therapeuten müssen Video­sprechstunden nun also nicht mehr von der Praxis aus durchführen, sofern sie ihre Mindest­sprechstunden­pflicht am Praxis­sitz einhalten.

Die Sorgfalts­pflicht gilt selbstverständlich auch bei der Behandlung von zu Hause aus. Bei Video­sprechstunden ist die Sicher­stellung des Daten­schutzes zentral.