Häusliche Krankenpflege: Neues Formular Muster 12 ab Oktober

Kohlhammer-Verlag schickt Erstausstattungspaket

Muster 12
Muster 12 neu

Ab 1. Oktober 2020 gilt ein neues Formular für die Verordnung der häuslichen Krankenpflege (Muster 12). Es bildet die Änderungen der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bei der Verordnung der Wundversorgung ab.

Ältere Formulare nicht mehr nutzbar

Ab diesem Zeitpunkt ist das neue Formular verbindlich zu nutzen. Bitte verwenden Sie bis 30. September 2020 die bisherigen Formulare und vernichten Sie anschließend die Restmengen, da die alten Vordrucke ihre Gültigkeit verlieren. Verordnungen, die davor für einen Zeitraum ausgestellt wurden, der über den 1. Oktober 2020 hinaus geht, behalten ihre Gültigkeit.

 

Vom Kohlhammer-Verlag erhalten alle Praxen, die dort seit der letzten Vordruckänderung (2017) Muster 12 bezogen haben, bis Ende September 2020 automatisch ein Erstausstattungspaket. Nutzer der Blankoformularbedruckung erhalten keine Erstausstattung, da das Muster von den Softwarefirmen zum 1. Oktober 2020 aktualisiert wird.

 

Das ändert sich auf dem Formular

 

Die Felder zur Verordnung von Leistungen zur Wundversorgung wurden erweitert und umstrukturiert. Die Wundart ist künftig anzugeben (beispielsweise venöses oder arterielles Ulcus cruris, Schnitt- oder Stichverletzung) und es erfolgt eine Differenzierung zwischen akuter und chronischer Wunde. 

  • Eine akute Wunde heilt voraussichtlich innerhalb von maximal 12 Wochen komplikationslos ab.
  • Eine chronische und schwer heilende Wunde heilt trotz fachgerechter Therapie innerhalb von maximal 12 Wochen nicht komplikationslos ab, beispielsweise bei diabetischem Fußsyndrom, Dekubitus oder Ulcus cruris.

Geben Sie auch die Präparate und Verbandmaterialien an, die bei der Wundversorgung verwendet werden müssen, sowie die Dauer und Häufigkeit der Maßnahmen. Da hierfür nicht viel Platz ist, können Sie zusätzlich ein Beiblatt verwenden.

 

Die Leistung „Positionswechsel bei Dekubitusbehandlung“ ist neu hinzugekommen. Sie kann bei einem Dekubitus ab Grad 1 verordnet werden, wenn keine im Haushalt lebende Person diese übernehmen kann, auch nicht, nachdem sie durch die „Anleitung zur Behandlungspflege“ dazu befähigt wurde.

 

Können chronische und schwer heilende Wunden nicht in der Häuslichkeit des Patienten versorgt werden, sondern zum Beispiel in einem Wundzentrum, geben Sie das unter „Weitere Hinweise“ an.

 

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