Impfung gegen Dengue-Virus-Infektion ist in Ausnahmefällen Kassenleistung

Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) um berufliche Impfung gegen Dengue-Virus ergänzt

Nachdem die berufliche Impfung gegen das Dengue-Virus in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) aufgenommen worden ist, können Sie künftig Ihre Patienten unter folgenden Voraussetzungen gegen das Dengue-Virus zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung impfen:

  • Patienten, die anamnestisch eine labordiagnostisch gesicherte Dengue-Virus-Infektion durchgemacht haben und außerhalb von Endemiegebieten gezielte Tätigkeiten mit Dengue-Viren ausüben (z. B. in Forschungseinrichtungen oder Laboratorien)
  • Patienten ≥ 4 Jahren die anamnestisch eine labordiagnostisch gesicherte Dengue-Virus-Infektion durchgemacht haben und aus beruflichen Gründen eine Reise in ein Endemiegebiet (Asien, Mittel- und Südamerika, Afrika, Mittlerer Osten und pazifische Inseln) unternehmen. Dies gilt besonders bei Reisen, bei denen ein erhöhtes Expositionsrisiko besteht (Langzeitaufenthalt (> 4 Wochen), aktuelles Ausbruchsgeschehen).

Für Patienten, die in der Vergangenheit keine Dengue-Virus-Infektion durchgemacht haben, spricht die STIKO aufgrund der limitierten Datenlage derzeit keine Impf­empfeh­lung aus.

Die Dengue-Virus-Impfung wird mit der Ziffer 89136 V für die erste Dosis und mit der 89136 W für die letzte Dosis abgerechnet. Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage über die Notwendigkeit einer Auffrischimpfung getroffen werden, da die entsprechenden Studien hierzu noch nicht abgeschlossen sind.

Der Impfstoff wird auf Namen des Patienten verordnet.

Impfungen gegen das Dengue-Virus, die aufgrund einer Urlaubsreise vom Patienten gewünscht werden, sind privat zu verordnen und abzurechnen.

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