Honorarverlust für die Hausärzte

Grund: Die Budgetierung

Knapp sieben Prozent beträgt der Honorarverlust für die Hausärztinnen und -ärzte im vierten Quartal 2023 im Vergleich zum Vorjahresquartal. Das haben die Ergebnisse gezeigt, die durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg nun vorgelegt wurden, nachdem die Abrechnungsergebnisse des Quartals vorliegen.

Immer weniger Ärzte, aber mehr Kosten

Grund sind die Budgets, welche für die Hausärzte seit dem vierten Quartal 2023 wieder wirksam sind. In der Konsequenz bedeutet das, dass die Hausärzte einen Teil der Behandlungen aus der eigenen Tasche übernehmen müssen. Für den Vorstandsvorsitzenden der KVBW, Dr. Karsten Braun, ist das eine völlig inakzeptable Situation: „An allen Ecken und Enden fehlen uns Hausärzte, wir bekommen Schreiben von Patienten, Bürgermeistern und Landräten, dass es zu wenige Termine bei den Hausärzten gibt. Und dann müssen wir unseren hausärztlich tätigen Mitgliedern sogar zumuten, dass sie nicht einmal alle Behandlungen vergütet bekommen. Das ist nicht zu verstehen, aber noch weniger zu akzeptieren.“

Wir brauchen die Entbudgetierung

Die stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Doris Reinhardt, befürchtet ernsthafte Konsequenzen für die Versorgung. „Wir müssen uns ja darüber im Klaren sein, dass unsere Ärzte gleichzeitig eine Kostensteigerung zu verkraften haben, die sich aus der allgemeinen Teuerungsrate und aus gestiegenen Gehältern für die Medizinischen Fachangestellten ergeben. Und weiter müssen Kostensteigerung und Honorarverlust alleine von den Praxisinhabern getragen werden. Das wird den Trend noch verstärken, dass Ärztinnen und Ärzte als Angestellte tätig sein möchten.“ Beide Vorstände forderten die Bundesregierung auf, die geplanten Gesetzesänderungen für eine Entbudgetierung der Hausärzte schnell umzusetzen. „Die Entbudgetierung ist bereits im Koalitionsvertrag enthalten, aber bisher steht sie eben noch nicht im Gesetz. Zwar gibt es endlich einen Gesetzentwurf, aber nun gilt es, das Gesetz auch schnell zu verabschieden. An der hausärztlichen Versorgung muss künftig ein attraktives Preisschild hängen, damit eine zukunftsfähige hausärztliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet ist.“