Gutachtertätigkeit für Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen

Bewerbung bei der KBV ab 17. April 2024

Vom 17. April bis 17. Mai 2024 können Sie sich bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für eine Gutachtertätigkeit im Bereich der Systemischen Therapie bei Kindern und Jugendlichen bewerben. Zum 1. Juli 2024 sollen die Gutachterinnen und Gutachter ihre Tätigkeit beginnen.

Wie Sie sich bewerben

Die Ausschreibung ist auf die Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen begrenzt. Sie kann bei entsprechender Qualifikation Gruppenpsychotherapie einschließen, wenn dies bei der Bewerbung beantragt wird. 

Anderweitig eingegangene Bewerbungen oder Bewerbungen für andere Psychotherapieverfahren werden nicht berücksichtigt. Eine Bewerbung ist auch dann erforderlich, wenn bereits eine Bestellung als Gutachterin oder Gutachter für ein anderes Verfahren besteht.

Die Ausschreibung mit den Modalitäten des Bewerbungsverfahrens wird am 17. April 2024 im Deutschen Ärzteblatt und dessen Ausgabe für Psychologische Psychotherapeuten veröffentlicht.