Patientenerklärungen

So sichern Sie ihren Honoraranspruch bei Kassenprüfungen

Bestimmte Leistungen (z. B. Mutterschaftsvorsorge, Krebsvorsorge) sind nur einmalig abrechenbar – je nach GOP überhaupt nur einmal pro Patient, einmal pro Quartal oder einmal im Behandlungs- oder Krankheitsfall. Wenn der Versicherte verschiedene Ärzte für solche Leistungen aufsucht, muss der Zweitabrechner damit rechnen, dass ihm die jeweilige Gebühren­ordnungs­position (GOP) gestrichen und somit nicht bezahlt wird.

Besprechen Sie daher, die Frage einer etwaigen Vorbehandlung bei ärztlichen Kollegen mit Ihren Patienten. Nur wenn diese erklären, dass sie diese Leistung noch bei keinem anderen Arzt im relevanten Zeitraum erhalten haben, sind sie anspruchsberechtigt.

Das betrifft beispielsweise:

  • Mutterschaftvorsorge (GOP 01770)
  • Darmkrebs-Früherkennung (GOP 01741)
  • HIV-Patienten (GOPs 30920, 30922 und 30924) 
  • Onkologie-Vereinbarung (GOPs 86510 – 86518)
  • Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen (GOP 01748)
  • Krebsvorsorge bei Frauen (GOP 01760/01761)

Um die Patienten zu sensibilisieren und den Honoraranspruch der behandelnden Ärzte abzusichern, stellen wir Mustererklärungen zur Verfügung. So können Sie sich von Ihren Patienten bestätigen lassen, dass diese allein Ihre Praxis für die jeweilige Leistung gewählt haben.