Hausärzte-Budgetierung: Wann und wo das RLV greift

Optimierte Sonderseite und individuelle Beratung für Ihre Praxis

Das Ende der 100-Prozent-Vergütung für hausärztliche Praxen in Baden-Württemberg hat eine Menge an Diskussionen und Fragen ausgelöst. Was Sie aktuell natürlich am meisten interessiert:  Wie sehe ich in meinen Honorarunterlagen, ob ich mit einer Einbuße durch das Regelleistungsvolumen (RLV) rechnen muss? Mit zusätzlichen Erläuterungen zu Ihren Honorarunterlagen und weiteren FAQs haben wir unserer Sonderseite optimiert.

RLV-relevante Leistungen sind nur eine Säule Ihres Praxishonorars. Längst nicht alle Leistungen werden quotiert. Dem Regelleistungsvolumen (RLV) unterliegen in erster Linie Leistungen, die zur Basisversorgung gehören. Bei Einzelleistungen und Leistungen innerhalb Ihrer RLV-QZV-Obergrenze müssen sie hingegen keine finanziellen Abstriche befürchten.

Unsere Abrechnungsberatung hilft Ihnen gerne dabei, die wichtigsten Zahlen in Ihrem persönlichen Honorarbescheid zu verstehen und einzuordnen. Bei Fragen oder Sorgen rund um die Auswirkungen der Budgetierung in Ihrer Praxis wenden Sie sich an unsere Abrechnungsberatung. Wir unterstützten Sie gerne.

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