Das Patientenrechtegesetz

Welche Rechte – und Pflichten – haben Sie als Patient?

Diese Frage beantwortet das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patienten (Patientenrechtegesetz) aus dem Jahr 2013. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arzt oder Psychotherapeuten und dem Patienten, die bis dahin in einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsquellen enthalten waren. 

Behandlungsvertrag

Das Behandlungsverhältnis zwischen Arzt und Patient ist der sensibelste Teil in der ärztlichen Versorgung. Häufig ist den Beteiligten allerdings nicht bewusst, dass auch zwischen Arzt oder Psychotherapeut und Patient ein privatrechtlicher Vertrag über die Behandlung, der sogenannte Behandlungsvertrag, geschlossen wird. Der Vertrags­abschluss erfolgt in der Regel stillschweigend, sobald sich der Patient in der Praxis beraten und behandeln lässt.

Wie aus jedem Vertrag ergeben sich Rechte und Pflichten für beide Vertragspartner. So verpflichtet sich der Arzt unter anderem, die erforderliche medizinische Behandlung sorgfältig und nach den geltenden Vorschriften zu erbringen. Er hat außerdem die Pflicht, Sie als Patient umfänglich und verständlich zu informieren. Sie wiederum sind verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu bezahlen, soweit nicht ein Dritter, zum Beispiel Ihre Krankenkasse, zur Zahlung verpflichtet ist.

Patientenakte

Oft fragen Patienten nach ihren Patientenakten. Ärzte sind grundsätzlich zur Dokumentation und Aufbewahrung der Patientenakten verpflichtet. Insofern haben Patienten kein Recht darauf, die Original-Dokumentation des Arztes mitzunehmen. Allerdings muss Ihnen Ihr Arzt Einsicht in Ihre vollständige Patientenakte ermöglichen – jedoch nur zu den regulären Praxis-Sprechzeiten. Elektronische Abschriften von der Patientenakte – sprich Kopien – können die Patienten erhalten. Die erste Kopie ist für den Patienten kostenlos, bei weiteren Kopien trägt jedoch der Patient die Kosten dafür. Die Aufbewahrungsfrist für den Arzt beträgt üblicherweise zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung.

Patientenberatung UPD

Sollten Sie zum Thema Patientenrechte weitere Fragen haben, können Sie sich auch an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden. Die UPD ist eine gemeinnützige Einrichtung und arbeitet im gesetzlichen Auftrag (§ 65b SGB V). Sie ist zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet; die Beratung ist für Sie kostenfrei.