Plus von insgesamt circa drei Prozent vereinbart

Honorarverhandlungen für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg abgeschlossen

Die Honorarverhandlungen für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg sind abgeschlossen. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) und die Landesverbände der Krankenkassen haben sich in gewohnt konstruktiven Verhandlungen geeinigt und eine Vereinbarung für 2018 und 2019 getroffen. KVBW-Vorstandschef Dr. Nobert Metke zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis: „Wir konnten für 2018 ein Plus von circa drei Prozent erzielen. Für 2019 wird zusätzlich eine Erhöhung der Vergütung auf Grundlage der Bundesvorgaben umgesetzt. Die Erhöhungen sollen möglichst alle Ärzte erreichen.“

Positiv bewertet es Metke, dass die bisherigen, über die Bundesvorgaben hinaus geltenden zusätzlichen Förderungen, etwa für verschiedene Vorsorgeuntersuchungen, Besuche in Pflegeheimen, Gespräche im Rahmen der psychiatrischen Behandlung oder auch die Drogensubstitution von den Krankenkassen weiter nachhaltig unterstützt bleiben.

Behandlung von Krebspatienten und Allergikern gefördert

Neu vereinbart wurde eine höhere Vergütung zur Unterstützung der Behandlung von Krebspatienten und Allergikern. „Wir reagieren damit auf aktuelle Entwicklungen bei den Krankheiten der Patienten“, erläuterte Metke. Der KVBW-Vorsitzende freute sich darüber hinaus, dass auch die Förderung für nicht-ärztliches Praxispersonal, die die Ärzte etwa bei Hausbesuchen entlasten, massiv erhöht wurde.

Besondere Bedeutung habe, so Metke, dass die Krankenkassen erstmals Geld zur Verfügung stellen, wenn ein Krankenhaus geschlossen wird und dann zusätzliche Ärzte notwendig sind, um Teile der Versorgung ambulant zu übernehmen. „Wir sehen hier ein wichtiges Signal, dass die Krankenkassen diese Entwicklung unterstützen, weil damit die Leistung der ambulanten Versorgung anerkannt wird. Bisher hat die Politik nur die Krankenhäuser dabei unterstützt, Klinikstandorte zu schließen, aber keine Mittel für die dafür erforderliche ambulante Versorgung zur Verfügung gestellt“, so der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Johannes Fechner.

Förderstrukturen gegen den Ärztemangel

Metke betonte, dass mit den Krankenkassen ebenfalls vereinbart wurde, zusätzliche Förderstrukturen in Baden-Württemberg zu erhalten. Dazu zähle der Notfalldienst, die Förderung innovativer Versorgungsmodelle wie Fernbehandlung und Telemedizin und die Fördermaßnahmen für die Ansiedlung von Ärzten in Gebieten mit drohender Unterversorgung.