IGeL sind unverzichtbare Ergänzung der GKV-Leistungen

Für den Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), Dr. Norbert Metke, stellen IGeL-Leistungen eine von den Patienten gewünschte unverzichtbare Ergänzung zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung dar.

Große Nachfrage nach alternativen Behandlungsmethoden

„Die Leistungen der GKV sind angesichts strikter politischer Vorgaben und knapper Mittel begrenzt. Sie werden daher nie das gesamte Spektrum von Behandlungsmethoden insbesondere im Bereich der sogenannten Alternativmedizin abdecken können. Das bedeutet aber nicht, dass IGeL damit automatisch negativ zu bewerten seien, zumal sie von großen Teilen der Bevölkerung aktiv zur Ergänzung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nachgefragt und gefordert werden.“
Metke weiter: „Es wird in der Diskussion immer vergessen, dass es eine große Nachfrage nach alternativen Behandlungsmethoden über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus durch die Patienten gibt. Vor diesem Hintergrund ist es geradezu grotesk, wenn Krankenkassen, Apotheker, Heilpraktiker und Physiotherapeuten diese Leistungen anbieten, es aber kritisiert wird, wenn Ärzte auf diese Nachfrage reagieren. Ich darf daran erinnern, dass kein anderer Gesundheitsberuf eine so umfangreiche Ausbildung nachweisen kann, wie alleine der Arzt. Wer also sonst soll in der Lage sein, Nutzen und Gefahren alternativer Behandlungsmethoden zu erkennen?“
Darüber hinaus gibt es IGeL-Leistungen, die nicht von der Solidargemeinschaft übernommen und damit von den Patienten selbst bezahlt werden müssten, wie etwa Reisemedizin oder sportmedizinische Untersuchungen.

Vorreiter für die GKV

Der KV-Vorsitzende stellte weiter fest, dass IGeL-Leistungen auch Vorreiter für den GKV-Katalog gewesen sind: „Eine Reihe von Leistungen, die heute Bestandteil des Angebots der gesetzlichen Krankenkassenversicherung sind, waren ursprünglich nur als IGeL-Leistungen verfügbar. Dazu zählt etwa das Hautkrebs-Screening. Die Untersuchung der Haut auf krankhafte Veränderungen im Frühstadium ist heute für jeden gesetzlich Versicherten auf Kosten der Krankenkasse möglich. Maßgeblich dazu beigetragen haben die Patienten, die jahrelang das Screening auf Anraten des Arztes als IGeL-Leistung bezahlt haben und mit einer frühzeitigen Diagnose der Krebserkrankung sich selbst Leid und der Krankenkasse hohe Therapiekosten erspart haben, wie die Evaluation dieser IGeL-Leistung ergeben hat.“

Für Metke steht im Vordergrund, die Diskussion weiter zu versachlichen. „Wir haben in Baden-Württemberg vor einigen Jahren einen IGeL-Kodex für unsere Praxen entwickelt, dem sich rund 1.000 Praxen angeschlossen haben. Darin verpflichten sich die Praxen, bei IGeL-Leistungen bestimmte Regeln einzuhalten.“