Ahnungslos durch die Pandemie – Widerruf

KVBW-Vorstandsvorsitzender Metke nimmt das Wort „Verleumdung” gegenüber Hilde Mattheis (MdB) zurück

Unter der Überschrift „Ahnungslos durch die Pandemie” nahm die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg am 26. August 2020 in einer Pressemitteilung Bezug auf die Pressemitteilung der SPD-Bundestagsabgeordneten Hilde Mattheis vom 20. August 2020, in der diese den KVen vorwarf, in Bezug auf die Bewältigung der Coronapandemiefolgen u. a. einen Mangel an Problembewusstsein zu haben. Dabei hat der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Norbert Metke, ausgeführt, dass sich Ärzte und Mitarbeiter in den Praxen in Baden-Württemberg durch Hilde Mattheis (SPD) nicht verleumden lassen und der Beitrag der Bundestagsabgeordneten Hilde Mattheis für die Bewältigung der Pandemie Verleumdung und Unkenntnis seien.

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Norbert Metke, nimmt das Wort „Verleumdung” zurück. 

Er stellt in einem Schreiben an die Abgeordnete fest, dass er den Begriff KV mit den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten im Lande gleichsetze und es Frau Mattheis überlassen bleibe, eine Begrifflichkeit angesichts der Glanzleistungen der Ärzteschaft in der Coronakrise für den Tenor ihrer Presseerklärung zu finden, in der sie u. a. feststellt, „… die streiten sich lieber mit den Krankenkassen über das Geld, was die niedergelassenen Ärzte dafür bekommen sollen, wenn sie auch außerhalb der Sprechzeiten Abstriche nehmen…” und „… hier mangelt es angesichts einer möglichen zweiten Welle an Problembewusstsein.”

Die niedergelassenen Ärzte versorgten im ersten Halbjahr in Baden-Württemberg in ihren Praxen sowie in den etablierten, durch die Niedergelassenen betreuten und durch die KVBW organisierten Sondereinrichtungen, wie derzeit in ca. 700 Corona-Schwerpunktpraxen und in fast jedem Landkreis in sogenannten Fieberambulanzen, über 450.000 Patienten mit den Diagnosen „Verdacht auf Infekt durch Covid-19 und Covid-19”. Darüber hinaus richteten sie an den Flughäfen des Landes, an Autobahnen und am Hauptbahnhof Stuttgart Anlaufstellen für Reiserückkehrer ein, in denen derzeit zu Spitzenzeiten 6.850 Abstriche am Tag erfolgen. Dies geschieht in enger, harmonischer Kooperation mit dem Land Baden-Württemberg, den Krankenkassen des Landes, den politischen Verantwortungsträgern auf kommunaler und auf Landkreis-Ebene sowie Hilfsorganisationen.