Corona-Schwerpunktpraxen (CSP)
Ambulante Versorgung in Pandemiezeiten
Niedergelassene Haus- und Kinderärzte, HNO-Ärzte und Pneumologen können sich in Baden-Württemberg als Corona-Schwerpunktpraxis (CSP) registrieren und damit einen wichtigen Beitrag zur Versorgung in Pandemiezeiten leisten. Eine CSP ist eine reguläre Haus- oder Facharztpraxis, die für Infektpatienten und Corona-Verdachtsfälle spezielle Sprechstunden vorhält. Besteht ein Coronaverdacht, gelten deutlich erweiterte Sicherheitsstandards und eine strikte Trennung von den übrigen Patienten der Praxis.
Aufgaben der Corona-Schwerpunktpraxen:
- zentrale Anlaufstelle für Patienten mit Atemwegsinfektionen
- Abstrichdiagnostik, ggf. Behandlung eigener und fremder Patienten
- darunter auch Abstrichdiagnostik asymptomatischer Patienten
- Abstrichtermin in der Regel innerhalb von 24 Stunden je nach Kapazität
Corona-Schwerpunktpraxen finden
Corona-Schwerpunktpraxen finden Sie in unserer Corona-Karte für Baden-Württemberg.
Förderung von Corona-Schwerpunktpraxen (Bonusvergütung CSP)
GOP | Vergütung | Leistung |
---|---|---|
99915 | 10 Euro | CSP-Fallwertzuschlag für Anamnese, Untersuchung, Behandlung von Patienten mit Verdacht auf eine SARS-CoV-2 Infektion |
Höchste Impf-Priorität für Schwerpunktpraxen
Mediziner und Beschäftigte, die in den Corona-Schwerpunktpraxen (CSP) direkten Patientenkontakt haben, gehören zur höchsten Priorisierungsgruppe laut Coronavirus-Impfverordnung (ImpfV) und damit zu denen, die jetzt schon Impftermine vereinbaren dürfen: mehr erfahren »
Diagnostik & Testungen
Hinweise und Empfehlungen zur Diagnostik und den verschiedenen Testszenarien bei COVID-19-Verdachtsfällen finden Sie auf einer eigenen Unterseite.
Abrechnung und Kennzeichnung
Wie Sie im Zusammenhang mit COVID-19 richtig kennzeichnen und abrechnen, erklären wir auf einer eigenen Unterseite.
Teststrategie in der Gesamtschau

Seit 25. Januar gilt die neue Coronavirus-Testverordnung (TestV) des BMG. Am 8. Februar hat das RKI sein Flussschema angepasst, das zeigt, was bei Verdachtsfällen zu tun ist. Wie die beiden in der nationalen Teststrategie zusammenspielen, verdeutlicht unser Schaubild Corona-Tests in der Praxis. Corona-Tests bei Patienten, die COVID-19-Symptome zeigen, fallen unter die Krankenbehandlung laut EBM (RKI-Testkriterien). Der Testanspruch bei Personen ohne Symptome begründet sich in der TestV. Die Abrechnungsmodalitäten finden Sie in der Übersicht Corona-Tests: Behalten Sie den Durchblick!