RKI: Aufklärungsbögen zur Coronaimpfung aktualisiert

Aufklärungsmerkblätter gibt es in 21 verschiedenen Sprachen

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat aktualisierte Aufklärungsbögen zur Corona-Impfung für Arztpraxen bereitgestellt. Es stehen zwei Aufklärungsmerkblätter zur Verfügung: zum mRNA-Impfstoff (BioNTech/Pfizer) und zum Vektorimpfstoff (AstraZeneca bzw. Johnson & Johnson). Die Dokumente werden fortlaufend dem aktuellen Impfgeschehen angepasst. Die aktuelle Version bildet nun die 5. Aktualisierung der STIKO-Empfehlung ab, veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 19/2021 vom 12. Mai 2021. (UPDATE: Seit 11. Juni 2021 steht für die mRNA-Impfstoffe eine noch neuere Version zur Verfügung, die die 6. Aktualisierung der STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung mit der Empfehlung für Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren berücksichtigt, veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 23/2021 vom 10. Juni 2021.)

Die PDF-Dokumente sind in 21 verschiedenen Sprachen und in leichter Sprache abrufbar.

Eine schriftliche Einwilligung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll. Ärzte können dazu das Aufklärungsmerkblatt oder das Muster des RKI für eine Einwilligungserklärung verwenden und unterschreiben lassen. Auch eine formlose Einwilligungserklärung ist möglich.