Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Verordnungen auf Sprechstundenbedarf

Prüfanträge zu Butylscopolamin Ampullen und Ophthalmika

Die gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg haben Prüfanträge zu Butylscopolamin-Ampullen gestellt, wenn statt einer Großpackung von 50 Ampullen 10 x 5 Ampullen über den Sprechstundenbedarf bezogen wurden.

Ebenso gab es Prüfanträge zu Ophthalmika, wenn bei gleichzeitiger Verordnung von je einer Packung Augentropfen (AT) und Augensalbe (AS) eines Präparates auch eine entsprechende Kombipackung (bestehend aus AT und AS) im Handel verfügbar war. Kombipackungen gibt es zum Beispiel von Dexa-Gentamicin®, Dexagent-Ophtal®, Dexamytrex® und Gentamicin POS®.

Kostengünstige Groß- und Kombipackungen sind wirtschaftlicher

Wir möchten Sie daher eindringlich bitten, nicht nur darauf zu achten, dass Sie die Wirkstoffauswahl entsprechend der Anlage 1 der Sprechstundenbedarfsvereinbarung vornehmen, sondern Ihr Augenmerk auch auf eine wirtschaftliche Verordnungsweise legen. Diese ist gegeben, wenn Sie kostengünstige Groß- beziehungsweise bei Ophthalmika Kombipackungen verordnen.

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