Umfassende Änderungen der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL)

Impfungen zulasten der GKV künftig für mehr Berufsgruppen möglich

Zum Jahreswechsel sind verschiedene Änderungen der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) in Kraft getreten. Damit wurden nicht nur die neuen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) umgesetzt, sondern auch erforderliche Änderungen aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen vorgenommen.

Wir informieren Sie über folgende relevante Inhalte:

  • Durch die Anpassung können künftig alle in der Anlage 1 zur SI-RL aufgeführten beruflich indizierten Impfungen auch zulasten der GKV durchgeführt werden.
  • In Zukunft sind damit für mehr Berufsgruppen Impfungen zulasten der GKV möglich.
  • Für beruflich indizierte Impfungen sind die Buchstaben V, W, X und Y als Zusatz zu den Dokumentationsziffern zu verwenden.
  • Die Anlage 1 der SI-RL hat künftig einen einheitlichen Aufbau und besteht nur noch aus drei Spalten.

Impfungen zulasten der GKV künftig für mehr Berufsgruppen möglich

Künftig gilt der Anspruch der Versicherten auf Leistungen für Schutzimpfungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unabhängig davon, ob die Versicherten auch entsprechende Ansprüche gegen andere Kostenträger (z. B. ihren Arbeitgeber) haben. Berufliche Indikationsimpfungen können damit zulasten der GKV durchgeführt werden, wenn sie in der SI-RL Anlage 1 aufgeführt sind.

  • Beispiel: Die Hepatitis A-Immunisierung für eine medizinische Fachangestellte kann zulasten der GKV durchgeführt werden.

Dadurch sind jetzt für mehr Berufsgruppen Impfungen zulasten der GKV möglich. Diese Regelung gilt auch für Reiseimpfungen, wenn der Auslandsaufenthalt beruflich oder durch eine Ausbildung bedingt ist (in der Anlage 1 der SI-RL als „Anspruch gemäß § 11 Absatz 3” gekennzeichnet).

  • Beispiel: Die Mitarbeiterin einer Hilfsorganisation soll in einem Flüchtlingslager in der Demokratischen Republik Kongo eingesetzt werden. Die notwendige Gelbfieber-Impfung kann zulasten der GKV durchgeführt werden (WHO-Übersicht verpflichtender Gelbfieber-Impfungen beachten! Durchführung nur durch eine zertifizierte Gelbfieber-Impfstelle).

Die Verordnung dieser Pflichtleistungen erfolgt über den SSB, mit Ausnahme der folgenden Impfungen: Cholera-, Gelbfieber-, Tollwut-, Typhus-Impfung, Hepatitis A/B-Kombinationsimpfung. Für die Dokumentation und Abrechnung werden einzelne zusätzliche Ziffern sowie die Buchstaben V, W, X und Y als Zusatz zu den Dokumentationsziffern neu eingeführt.

Kassenleistung – ja oder nein?

Die Anlage 1 zur SI-RL gibt vor, welche Impfung wann zulasten der GKV erfolgen kann. Den Dokumentationsschlüssel und weitere wichtige Informationen zu Indikationen und Verordnungswegen finden Sie in unserem Impfzifferndokument sowie unter Impfungen.

Dokumentationsziffern werden um berufliche Indikationen erweitert

In Zukunft wird in Anlage 1 konsequent zwischen Grundimmunisierung, Indikationsimpfung, Standardimpfung und der beruflichen Indikation unterschieden. In Anlage 2 der SI-RL werden daher jetzt auch Dokumentationsziffern für Impfungen aufgrund beruflicher Indikation bzw. beruflich oder durch die Ausbildung bedingtem Auslandsaufenthalt aufgeführt (siehe Impfzifferntabelle). Einerseits handelt es sich dabei um einzelne neue Dokumentationsziffern für beruflich indizierte Reiseimpfungen. Andererseits wurden zusätzliche Buchstaben, die zur Unterscheidung von medizinisch und beruflich indizierten Impfungen an die Ziffern angehängt werden, festgelegt. In der Praxis werden künftig folgende Buchstaben unterschieden:

A
erste Dosis/Dosen einer Impfung (Grundimmunisierung, Indikationsimpfung, Standardimpfung)

B
letzte Dosis einer Impfung (Grundimmunisierung, Indikationsimpfung, Standardimpfung)

R
Auffrischimpfung (nur gemäß Anlage 1 SI-RL; nach Grundimmunisierung, Indikationsimpfung, Standardimpfung)

V
erste Dosen einer Mehrfachimpfung bei beruflicher Indikation (neu!)

Beispiel: 89105 V: erste Dosis einer Hepatitis A-Impfung bei einer Medizinischen Fachangestellten

W
letzte Dosis einer Mehrfachimpfung bei beruflicher Indikation (neu!)

Beispiel: 89105 W: letzte Dosis einer Hepatitis A-Impfung bei einer Medizinischen Fachangestellten

X
Auffrischungsimpfung bei beruflicher Indikation (neu!)

Beispiel: 89102 X: FSME-Auffrischimpfung bei einem Forstbeschäftigten

Y
Dosis einer Einzelimpfung bei beruflicher Indikation (neu!)

Beispiel: 89112 Y: Einzeldosis einer Influenza-Impfung für eine Busfahrerin

Anlage 1 wird vereinfacht

Da ab sofort auch beruflich bedingte Impfungen zulasten der GKV durchgeführt werden können, entfallen die Hinweise auf die „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge” (ArbMedVV) in der Anlage 1. Nach Überarbeitung besteht die Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie nun nur noch aus drei Spalten. Die Darstellung wurde überarbeitet und die Informationen je Impfung sind nun immer gleich aufgebaut.

Häufige Fragen aus der Praxis

Die wichtigsten Fragen zum Thema Impfungen haben wir in einem Fragen-Antworten-Katalog zusammengefasst, den wir ständig aktualisieren: FAQ.

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