U-Untersuchungen: Untersuchungszeiträume ab U6 ausgesetzt
Ärzte können Kinder-Früherkennungsuntersuchungen ab der U6 jetzt auch durchführen und abrechnen, wenn die vorgegebenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten überschritten sind.
Gilt für U6, U7, U7a, U8 und U9
Die Zeiträume für die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen sind in der Kinder-Richtlinie geregelt und entsprechend im EBM festgelegt. KBV und GKV-Spitzenverband haben nun vereinbart, dass diese festen Zeiträume für die U6, U7, U7a, U8 und U9 vorübergehend ausgesetzt werden (UPDATE: gilt bis: 30. Juni 2022).
Ziel ist es, nicht unbedingt notwendige Patientenkontakte in den Praxen zu vermeiden. Dadurch sollen die Praxen entlastet und eine zusätzliche Ausbreitung des COVID-19-Virus über die Wartezimmer der Arztpraxen verhindert werden.