Systemische Therapie – neue Genehmigung beantragen

Viertes Psychotherapieverfahren wird Kassenleistung

Ärztliche und psychologische Psychotherapeuten, die Systemische Therapie für Erwachsene anbieten wollen, können jetzt eine Genehmigung beantragen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die Aufnahmen der Systemischen Therapie als viertes Richtlinien-Verfahren in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen.

Nachweis der Fachkunde

Für eine Genehmigung weisen Ärzte ihre Fachkunde in der Regel mit einem Weiterbildungszeugnis nach, Psychologische Psychotherapeuten über die entsprechende Zusatzbezeichnung der Landespsychotherapeutenklammer (LPK).

Verhandlungen zu Vergütung

KBV und Krankenkassen müssen zunächst den EBM um die neue Leistung erweitern. Erst dann können Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten die neuen Leistungen der Systemischen Therapie bei Erwachsenen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchführen und abrechnen. Voraussichtlich im Sommer ist es soweit.