Sprechstundenbedarf: Aktuelle Wirtschaftlichkeitsprüfungen

Für nachfolgende Mittel wurden von der GKV Einzelprüfanträge infolge unwirt­schaft­lichen Bezuges – den Bezugsweg oder die verordnete Menge betreffend – gestellt:

  • BSS Distra Sol Spüllösung,
  • Infusionsbestecke/-nadeln,  
  • Solutrast,
  • Venofix und
  • Verbandsmaterial.

Wirtschaftlicher Bezugsweg auch im Sprechstundenbedarf wichtig

Bei der Verordnung von Mitteln, die von der Apothekenpflicht oder von der Vertriebsbindung über die Apotheken ausgenommen sind, soll der wirtschaftlichste Bezugsweg – z. B. Bezug direkt vom Hersteller oder Großhändler – gewählt werden (siehe Sprechstundenbedarfsvereinbarung § 4 Punkt 11). Im Einzelnen sind dies:

  • Zubereitungen zur Injektion oder Infusion (z. B. Kontrastmittel bei bildgebenden Verfahren, Releasinghormone), die ausschließlich dazu bestimmt sind, die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktion des Körpers erkennen zu lassen – auch Allergie-Testsubstanzen für Provokationstests können hier zugeordnet werden;
  • Infusionslösungen in Behältnissen mit mindestens 500 ml, die zum Ersatz oder zur Korrektur von Körperflüssigkeiten bestimmt sind;
  • nicht-apothekenpflichtige Verbandmittel (z. B. Verbandmittel ohne Wirkstoffzusatz);
  • Nahtmaterial (entspr. Anlage 1 medizinisch-technische Mittel);
  • Einmalartikel (soweit in der Anlage 1 genannt).

Um in Zukunft unnötige Regressanträge zu vermeiden, bitten wir um Beachtung dieses Hinweises!