Sechsfachimpfung bei allen Versicherten wieder über die bekannten GOPs abrechnen

Abrechnungsverfahren bei den „B52-Kassen” wurde in Kooperation mit den Berufsverbänden vereinfacht

Am 14. Januar 2021 haben wir Sie mit einer Schnellinfo über die Vergütungserhöhung der Sechsfachimpfung bei den sogenannten B52-Kassen informiert. Jetzt können wir Ihnen mitteilen, dass wir die Abrechnung in enger Kooperation mit Ihren Berufsverbänden nun einfacher gestalten können.

Ab sofort können Sie die Sechsfachimpfung wieder wie gewohnt einheitlich bei allen Versicherten mit den bekannten Gebührenordnungspositionen 89600A (erste Dosen) und 89600B (letzte Dosis) abrechnen. Die höhere Vergütung der ersten Impfung wird durch KV-interne Umsetzungsregelungen sichergestellt.

Die neuen Gebührenordnungspositionen 89600C, 89600D und 89600E sind damit nicht mehr notwendig.

Falls Sie bisher bereits eine Gebührenordnungsposition gemäß der Schnellinfo vom 14. Januar 2021 abgerechnet haben, brauchen Sie keine Korrektur vorzunehmen; wir ändern dies für Sie.