Schutzschirm für Praxen – jetzt ist es amtlich
Der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der KV Baden-Württemberg regelt nun die Umsatzgarantien für Vertragsärzte und -psychotherapeuten bei Fallzahlrückgängen infolge von COVID-19 (in § 16 Ausgleich von überproportionalen Honorarverlusten). Die Vertreterversammlung hat mit Datum 7. Mai 2020 einstimmig die Änderungen der Honorarverteilung beschlossen, die erforderlich waren, um den GKV-Schutzschirm in Baden-Württemberg rückwirkend ab dem ersten Quartal 2020 umzusetzen.
Ausgleich für gesunkene GKV-Umsätze
Pandemiebedingte Vergütungsausfälle bei den Leistungen, die Sie über die KV abrechnen, gleichen wir aus, sodass 90 Prozent des GKV-Gesamthonorars aus dem Vorjahresquartal gesichert sind (bei unveränderter Praxiskonstellation). Die Ausgleichszahlung umfasst auch extrabudgetäre Leistungen wie Früherkennung und ambulante Operationen. Selektivvertragliche oder privatärztliche Honorarverluste kann die KV hingegen nicht ausgleichen.
Wichtig dabei: Der Rückgang der Patientenzahlen darf nicht auf verkürzte Präsenzzeiten unabhängig von der Pandemie zurückgehen. Grundsätzlich müssen die Mindestsprechstunden erfüllt sein, damit die Härtefallregelung greift.
Umsatzgarantie für Ermächtigte
Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten und Ermächtigte erhalten die Ausgleichszahlung automatisch (ohne Antrag).
Bei Neupraxen orientiert sich die Ausgleichszahlung am Fachgruppendurchschnitt. Auf Antrag berücksichtigen wir stattdessen das Honorar des vorherigen Praxisinhabers.
Sonstige Finanzhilfen sind anzeigepflichtig
Das Geld muss nicht zurückbezahlt werden, ist allerdings mit anderen Zahlungen (z. B. Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, Soforthilfe von Bund oder Land etc.) zu verrechnen. Denken Sie daran, uns unverzüglich mit dem untenstehenden Formular mitzuteilen, wenn Sie anderweitig Geld bekommen.
Dokumente zum Download
- Honorarverteilungsmaßstab KVBW (gültig 1.1. bis 31.3.2020, Beschlussfassung 7.10.2020)
- Honorarverteilungsmaßstab KVBW (gültig 1.4. bis 30.6.2020, Beschlussfassung 7.10.2020)
- Honorarverteilungsmaßstab KVBW (gültig 1.7. bis 30.09.2020, Beschlussfassung 7.10.2020)
- Honorarverteilungsmaßstab KVBW (gültig 1.10. bis 31.12.2020, Beschlussfassung 7.10.2020)
- Formular Corona-Härtefall: Sonstige Finanzhilfen