Schiedsstelle setzt neue Preise für Physiotherapie

Was Ärzte dabei beachten und wissen müssen

Seit dem 01. August 2021 gelten bundesweit neue einheitliche höhere Preise für physiotherapeutische Leistungen. Darüber hinaus wurde ohne Beteiligung der Ärzteschaft zu Lasten Ihres Verordnungsvolumens ein neuer sogenannter physiotherapeutischer Bericht eingeführt. Er erfolgt ausschließlich auf schriftliche Anforderung des Arztes und wird den Physiotherapeuten mit 55 € vergütet wird. Der Vorstand der kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg informiert in einer aktuellen Schnellinfo, was Ärzte dazu wissen sollten.