Rückwirkende Änderung in der Honorarverteilung zum 1. Januar 2015

Vertreterversammlung passt HVM infolge neuer KBV-Vorgaben an

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat – wie angekündigt – zum 1. Januar 2015 ihre für die KV Baden-Württemberg bindenden Bundesvorgaben zur Honorarverteilung der Kassenärztlichen Vereinigungen gemäß § 87b Abs. 4 SGB V angepasst. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Streichungen nicht mehr notwendiger Textpassagen. Die KVBW-Vertreterversammlung hat in ihrer Sitzung am 25. Februar 2015 beschlossen, den Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der KVBW gemäß der neuen KBV-Vorgaben anzupassen.

Die zentralen Anpassungen sind:

  • Teil B (Vorgabe zur Festlegung und Anpassung des Vergütungsvolumens für die hausärztliche und fachärztliche Versorgung): Hier konnten die Vorgaben zur Ermittlung der erstmaligen Ausgangswerte entfallen. Zudem wurde ein Anhang neu aufgenommen, der der Berücksichtigung von Beschlüssen des Bewertungs-ausschusses oder von gesetzlichen Änderungen dient, die keine grundsätzliche Änderung der in Teil B dargestellten Systematik des Verfahrens zur Festlegung und Anpassung des Vergütungsvolumens für die hausärztliche und fachärztliche Versorgung zur Folge haben.
  • Teil E (Vorgaben zur Vergütung laboratoriumsmedizinischer Leistungen): Hier wurden Folgeänderungen notwendig und es erfolgte eine textliche Umstellung auf den Halbjahresbezug bei der Ermittlung der bundesweiten Laborquote Q.
  • Teile G (Vorgaben zur Vergütung von Leistungen der Humangenetik) und H (Vorgabe zur Ermittlung des versorgungsbereichsspezifischen Grundbetrags für die PFG) konnten entfallen, da sie in Teil B aufgegangen sind.

Den genauen Wortlaut der Anpassung in den Teilen B und E der KBV-Vorgaben finden Sie in der aktualisierten Fassung des HVM unten. Auf der Website der KBV stehen deren Vorgaben Teile A-F aktualisiert zum Download bereit. Im Einzelfall stellen wir Ihnen auf Anforderung den Text der Bekanntmachung auch in Papierform zur Verfügung. Bitte nehmen Sie hierzu oder wenn Sie weitere Fragen zur Änderung der Honorarverteilung haben Kontakt mit unserer Abrechnungsberatung auf.