Psychotherapie: Akutbehandlung & Gruppentherapie per Video

Ab Oktober 2021 weitere Flexibilisierung der psychotherapeutischen Leistungen

Die Möglichkeiten für Psychotherapie per Video werden weiter ausgebaut und sind ab Oktober auch für Akutbehandlungen und Gruppentherapien möglich. KBV und Krankenkassen haben dazu die entsprechenden Regelungen in der Psychotherapie-Vereinbarung und im EBM angepasst.

Akutbehandlungen dienen der niedrigschwelligen und schnellen Krisenintervention. Es wurde zwischen KBV und dem GKV-Spitzenverband nun vereinbart, dass dieses Angebot künftig ohne Einschränkungen per Video möglich ist und so die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit akuten und schweren Belastungen verbessert werden kann.

Diese weitere Flexibilisierung der psychotherapeutischen Leistungen per Video wurde mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz angestoßen.

Regelungen zur Gruppentherapie per Video

Gruppentherapeutische Leistungen sind künftig auch im Rahmen einer Videosprechstunde berechnungsfähig. Dies umfasst auch die neue gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung, die zum 1. Oktober startet.

In einer Video-Gruppentherapie dürfen insgesamt maximal neun Personen sein: acht Teilnehmerinnen und Teilnehmer beziehungsweise Bezugspersonen plus eine Therapeutin oder ein Therapeut. Gruppentherapien mit zwei Therapeutinnen beziehungsweise Therapeuten sind per Video nicht möglich.

Anforderungen an die Videositzungen

Für die möglichen Videositzungen wurde in der Psychotherapie-Vereinbarung grundsätzlich festgelegt, dass sie nur durch den Therapeuten erfolgen können, der den Versicherten auch im unmittelbaren persönlichen Kontakt behandelt. Eine örtliche Nähe soll gegeben sein.

Auch muss vorab vereinbart werden, wie die Sitzung bei einem technischen Verbindungsabbruch fortgesetzt wird und welche Schritte bei gegebenenfalls drohender Eigen- oder Fremdgefährdung ergriffen werden (gerade für die Akutbehandlung wichtig).

Hinweise zur Abrechnung

Der EBM wird entsprechend den neuen Regelungen in der Psychotherapie-Vereinbarung so angepasst, dass die Akutbehandlung nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 35152 und gruppentherapeutische Leistungen aus Kapitel 35 (GOP 35173 bis 35178 und Abschnitt 35.2.2 – außer Gruppen mit neun Teilnehmerinnen und/oder Teilnehmern) ab 1. Oktober auch per Video möglich und berechnungsfähig sind.

Darüber hinaus werden im EBM Gruppenbehandlungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (GOP 14221), der Psychiatrie und Psychotherapie (GOP 21221), der Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie (GOP 22222) sowie der Neuropsychologischen Therapie (GOP 30933) ab 1. Oktober für die Videosprechstunde geöffnet.

Auch der Technikzuschlag nach der GOP 01450 (Bewertung: 40 Punkte / 4,45 Euro) ist bei den neu als Videositzung möglichen Leistungen berechnungsfähig. Bei den Gruppenbehandlungen gilt zudem die Höchstwertregelung, nach der der Zuschlag nur einmal je Gruppenbehandlung vergütet wird.

Quelle: KBV

Übersicht: Psychotherapie per Video

Folgende Angebote der ambulanten Psychotherapie sind per Video möglich:

  • neu ab 1. Oktober: Akutbehandlung
  • neu ab 1. Oktober: Gruppentherapie und gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung
  • Einzeltherapie
  • fachgruppenspezifische Einzelgesprächsleistungen (zum Beispiel: psychotherapeutisches Gespräch nach GOP 22220 und 23220)
  • Über die Coronavirus-Sonderregelungen (befristet bis 31. März 2022)
  • Psychotherapeutische Sprechstunde
  • Probatorische Sitzungen (neu ab 1. Oktober auch in der Gruppe)

Hinweis: Die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut muss unter Berücksichtigung der individuellen Krankheits- und Lebensumstände der oder des Versicherten entscheiden, ob eine Videosprechstunde durchgeführt werden kann. Dabei müssen die Vorschriften der jeweiligen Berufsordnungen, insbesondere der Sorgfaltspflichten, beachtet werden.

Was benötigt die Praxis für die Videosprechstunde?

Die Videosprechstunde funktioniert ähnlich unkompliziert wie eine normale Sprechstunde auch. Die Technik setzt auf Standardgeräte, die häufig bereits vorhanden sind:

  • Internetanbindung mit Firewall
  • Bildschirm (Monitor/Display)
  • Kamera, Mikrofon und Lautsprecher

Daneben muss die Praxis einen zertifizierten Videodienstanbieter auswählen und sich dort registrieren (Übersicht der möglichen Anbieter).