Podologische Behandlung mit Nagelkorrekturspange ab 1. Juli 2022 verordnungsfähig

Neue Diagnosegruppen UI 1 und UI 2 in den Heilmittelkatalog aufgenommen

Mit der Änderung der Heilmittel-Richtlinie zum 1. Juli 2022 können Vertragsärzte eine Nagelspangenbehandlung bei eingewachsenen Zehennägeln als Heilmittel verordnen. Diese Behandlung kann jetzt auch von Podologen übernommen werden. Bisher war die Nagelspangenbehandlung eine ärztliche Leistung.

Verordnung auf Muster 13

Damit eine Nagelspangenbehandlung bei eingewachsenen Zehennägeln als Heilmittel verordnet werden kann, muss ein Unguis incarnatus (ICD-10: L60.0) in den Stadien 1, 2 oder 3 an den unteren Extremitäten vorliegen. Außerdem muss die Befestigung einer Nagelkorrekturspange ohne weitergehende Verletzung der geschädigten Haut oder des umliegenden, entzündlich veränderten Weichteilgewebes möglich sein. Die Behandlung von eingewachsenen Zehennägeln mittels Nagelkorrekturspange ist ein konservatives Verfahren.

Vertragsärzte verordnen eine Nagelspangenbehandlung auf dem Heilmittel-Formular (Muster 13). Dort kreuzen sie „Podologische Therapie“ an, tragen die Diagnose L60.0 und die entsprechende Diagnosegruppe nach dem Heilmittelkatalog ein (Ausfüllhilfe). Die Diagnosegruppe ergibt sich in Abhängigkeit vom Stadium des eingewachsenen Zehennagels:

  • UI 1 für Unguis incarnatus in Stadium 1
  • UI 2 für Unguis incarnatus in Stadium 2 oder 3

Im Stadium 1 können bis zu acht Behandlungseinheiten je Verordnung verschrieben werden. Um eine regelmäßige Wiedervorstellung beim behandelnden Arzt sicher­zu­stellen, ist die Höchstmenge in den Stadien 2 und 3 auf vier Einheiten je Verordnung begrenzt.

Stadien des eingewachsenen Zehennagels

  • Stadium 1
    Der Nagel beginnt seitlich in die Haut einzuwachsen. Die Haut schmerzt und beginnt sich zu entzünden.
  • Stadium 2
    Am Rand des eingewachsenen Nagels hat sich neues, entzündetes Gewebe (Granulationsgewebe) gebildet. Das Gewebe nässt und eitert.
  • Stadium 3
    Der betroffene Nagelbereich ist chronisch entzündet und eitert immer mal wieder. Das Granulationsgewebe wächst bereits über den Nagel.

Besonderheiten bei Behandlungen in den Stadien 2 und 3

  • Behandlungen in den Stadien 2 und 3 erfolgen nur in enger Abstimmung mit dem verordnenden Arzt.
  • Bei Verschlechterung des Krankheitsbildes oder Auftreten von Komplikationen, wie offenen Wunden, neu aufgetretenen oder zunehmenden Entzündungszeichen oder Eiterbildung, ist eine ärztliche Behandlung notwendig. In diesen Fällen informiert der Podologe die verordnende Praxis und weist den Patienten auf die Notwendigkeit einer Wiedervorstellung in der Arztpraxis hin.
  • Die Wundbehandlung und Wundkontrolle ist eine ärztliche Aufgabe.
  • Podologen müssen in den Stadien 2 und 3 vor der Behandlung mit einer Nagelspange, bei einer Verschlechterung des Krankheitsbildes sowie nach Abschluss der Behandlung eine Fotodokumentation führen. Der verordnende Arzt kann bei Bedarf im Rahmen des Therapieberichts diese Fotodokumentation anfordern.

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