Notfalldatenmanagement: Höhere Vergütung

Doppelter Zuschlag für das Anlegen eines Notfalldatensatzes

Mit Inkrafttreten des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) wird das Notfalldaten­management (NFDM) höher vergütet. Ab dem 20. Oktober 2020 gilt für den Zeitraum von einem Jahr die doppelte Vergütung für das Anlegen des Notfalldaten­satzes. Die Gebührenordnungs­position 01640 im EBM, die Praxen abrechnen können, wenn sie für einen Patienten einen Notfalldatensatz anlegen, wurde von 80 Punkten (8,79 Euro) auf 160 Punkte (17,58 Euro) erhöht.

Konnektor-Update erforderlich

Um das Notfalldatenmanagement durchführen zu können, ist ein Update des TI-Konnektors zum sogenannten E-Health-Konnektor (noch nicht bei allen Herstellern verfügbar) sowie ein elektronischer Heilberufsausweis der zweiten Generation nötig. Die Finanzierungspauschalen für die notwendigen technischen Komponenten sind bereits abrufbar (mehr dazu: Mit der GOP 99881 profitieren Sie vom Fördergeld »).

Beim NFDM werden im Notfall relevante medizinische Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte des Versicherten gespeichert. Somit sollen Ärzte und medizinisches Personal schnell Zugriff auf wichtige Informationen wie Diagnosen, Allergien und Medikamente haben.