Mit der GOP 99881 profitieren Sie vom Fördergeld
Bereits in Kürze sollen mit dem Notfalldatenmanagement (NFDM) und dem elektronischen Medikationsplan (eMP) zwei neue Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) Einzug in die Praxen halten. Das erfordert ein Upgrade des Konnektors zum E-Health Konnektor sowie die passenden Module in der Praxissoftware. Als Praxisinhaber haben Sie Anspruch auf Erstattungspauschalen für die Kosten, sobald Sie der KV anzeigen, dass Sie die notwendigen Komponenten aktiviert haben. Dabei geht es für eine Vertragsarztpraxis mit durchschnittlicher Fallzahl um über 1.000 Euro.
Fördervoraussetzungen: Das benötigen Sie von Ihrem IT-Dienstleister
- Upgrade des TI-Konnektors auf den eHealth-Standard
Nachweiserbringung per Pseudo-GOP 99881
Um die Kostenpauschalen zu erhalten, setzen Sie einfach bei einem GKV-Patienten im Quartal bei jeder Ihrer Betriebsstätten (auch Nebenbetriebsstätten) die Pseudo-GOP 99881 für die Finanzierung an. Damit bestätigen Sie die Betriebsbereitschaft gegenüber der KVBW. Dann zahlen wir Ihnen die maximal möglichen Förderpauschalen aus.
Notfalldatenmanagement (NFDM)
Beim Notfalldatenmanagement geht es darum, dass bei einem medizinischen Notfall wichtige notfallrelevante Informationen wie Diagnosen oder Medikationen direkt von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abrufen können.
Elektronischer Medikationsplan (eMP)
Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist die digitale Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Mit dem eMP wird der Medikationsplan nicht mehr nur auf Papier ausgedruckt, sondern auf der eGK gespeichert.
Überblick Finanzierungspauschalen
Komponente | Pauschale |
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NFDM/eMP-Updates für Konnektor und PVS | 530 Euro einmalig |
Zusätzliches Kartenterminal | 595 Euro (seit 01.10.2020) je Anspruch auf ein zusätzliches, stationäres Kartenterminal, einmalig ein zusätzliches stationäres Terminal je angefangene 625 Betriebsstättenfälle mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt* |
Zusatzpauschale NFDM/eMP | 60 Euro je Quartal je angefangene 625 Betriebsstättenfälle mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt* befristet bis 30.09.2020 |
Zuschlag zur laufenden TI-Betriebskostenpauschale | 4,50 Euro je Quartal |
* Für die Berechnung der Betriebsstättenfälle wird der Durchschnitt der Quartale 3 und 4/2016 sowie 1 und 2/2017 herangezogen (ohne Sonstige Kostenträger und Selektivfälle wie HZV sowie nur Fälle mit direktem Arzt-Patienten-Kontakt). Wenn eine Praxis nach dem 31. Mai 2015 zugelassen wurde, bekommt diese mindestens den Fachgruppendurchschnitt. Bei Praxen, die sich neu niederlassen, wird evtl. ebenfalls mindestens der Fachgruppendurchschnitt herangezogen.
GOP 01641 – Überprüfung & Aktualisierung des Notfalldatensatzes
Übrigens: Sobald Sie die technischen Voraussetzungen haben, um das Notfalldatenmanagement (NFDM) durchzuführen, erhalten Sie pauschal 44 Cent bei jedem Einlesen der eGK für verschiedene Tätigkeiten rund um den Notfalldatensatz – unabhängig davon, ob diese Tätigkeiten im jeweiligen Quartal tatsächlich anfallen. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg setzt die GOP 01641 automatisch zu jeder Versicherten-, Grund- und Konsilliarpauschale zu.
Hardware bleibt gleich
Wichtig für alle Praxen, die bereits an die TI angeschlossen sind: Der Konnektor muss nicht ausgetauscht werden. Das Gerät, das bereits für den Online-Abgleich der Versichertenstammdaten (VSDM) im Einsatz ist, wird per Software-Update zum E-Health-Konnektor. Falls Sie Ihre Praxis neu an die TI anbinden, werden natürlich außerdem die Erstattungspauschalen für Erstinstallation und Betrieb bezahlt.
Heilberufsausweis (eHBA) der zweiten Generation
Um die medizinischen Anwendungen tatsächlich nutzen zu können, ist ein elektronischer Heilberufsausweis der zweiten Generation (eHBA G2) erforderlich. Der eHBA G2 ermöglicht zum Beispiel, den Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) beim Anlegen zu signieren.
Die Gematik empfiehlt allen Ärzten, die aktuelle Version so bald wie möglich bei ihrer Kammer zu bestellen.
eHBA 2.0: Bestellung bei der Kammer ab sofort
Kommende Anwendungen in der Telematikinfrastruktur (TI) erfordern einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der zweiten Generation (G2). Diesen Arztausweis, mit dem eine qualifizierte elektronische Signatur möglich ist, können Ärzte in Baden-Württemberg ab sofort im Portal der Landesärztekammer (LÄK) Baden-Württemberg bestellen.
- Telematikinfrastruktur (TI) & E-Health
- KBV: Notfalldatenmanagement (NFDM)
- KBV: Elektronischer Medikationsplan (eMP)
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