Medizinische Reha: Neues Formular 61 gilt ab Juli 2022

Zusätzliche Angaben bei geriatrischer Reha und Dokumentation von Einwilligungen

Zum 1. Juli 2022 erfolgen wichtige Änderungen bei der Verordnung einer medizinischen Rehabilitation zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Die geänderte Rehabilitations-Richtlinie ermöglicht Versichertenab 70 Jahren künftig eine geriatrische Reha auch ohne Prüfung durch die Krankenkasse. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die Sie als verordnende Praxis vorab abklären und dokumentieren müssen. Dabei spielen die Funktionstests eine besondere Rolle. Die Dokumentation erfolgt auf dem angepassten Muster 61, das ab 1. Juli 2022 (Stichtagsregelung) verwendet werden muss. 

Das sind die wesentlichen Neuerungen: 

  • Verordnen Sie Ihren Patienten ab 70 Jahren eine geriatrische Reha, muss aus der Verordnung hervorgehen, dass eine geriatrietypische Multimorbidität vorliegt. Zudem müssen Funktionstests durchgeführt und dokumentiert werden. Ist dies erfolgt, prüfen die Krankenkassen nur noch leistungsrechtliche Voraussetzungen. Folgende Kriterien sind abzuklären: 
    • ein erhöhtes Lebensalter: 70 Jahre oder älter und 
    • mindestens eine rehabegründende Funktionsdiagnose sowie
    • mindestens zwei geriatrietypische Diagnosen
    Geriatrietypische Diagnosen sind zum Beispiel chronische Schmerzen, Harninkontinenz, Muskelschwund und Muskelatrophie (Sarkopenie), Demenz oder Sturzneigung. Eine Übersicht der Funktionstests finden Sie in der Anlage I und eine Liste der geriatrietypischen Diagnosen in Anlage II der Vordruckerläuterungen zum Reha-Formular 
  • Auch bei allen anderen Indikationen der Reha können die Krankenkassen die Verordnung nicht mehr ohne Weiteres ablehnen. Von der medizinischen Einschätzung der verordnenden Ärzte und Psychotherapeuten darf die Krankenkasse nur abweichen, wenn eine von der Verordnung abweichende gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes (MD) vorliegt. 
  • Künftig müssen Sie Ihre Patienten vor der Reha-Verordnung fragen, ob sie einer Übersendung der gutachterlichen Stellungnahme des MD an die verordnende Praxis zustimmen und ob sie wollen, dass die Krankenkassenentscheidung an Dritte, zum Beispiel Angehörige oder Vertrauenspersonen, übermittelt wird. Die Entscheidung des Versicherten ist auf dem Formular zu dokumentieren.
  • Bei sogenannten Anschlussrehabilitationen nach einem Krankenhausaufenthalt entfällt bei bestimmten Krankheitsbildern ebenfalls die Vorab-Überprüfung der medizinischen Notwendigkeit durch die Krankenkassen.

Aufbau des neuen Muster 61

Struktur und Aufbau des Formulars 61 bleiben wie bisher. Es werden keine Änderungen am Formularteil A zur Prüfung des Kostenträgers oder Initiierung einer Reha-Beratung bei der Krankenkasse und/oder der Rentenversicherung vorgenommen. 

Die Änderungen betreffen ausschließlich die Formularteile zur Verordnung medizinischer Rehabilitation – konkret also Teil B, C und D sowie die Ergänzung um den neuen Teil E, der die nun gesetzlich vorgegebenen Einwilligungserklärungen abbildet.  

Sie dokumentieren auf dem neuen Formularteil E, ob der Versicherte die Einwilligungen erteilt hat oder nicht. Dazu kreuzen Sie im Abschnitt VIII das jeweilige Feld an. 

Die restlichen Felder des Formularteils E füllt der Versicherte aus, wenn er der Übermittlung der Krankenkassenentscheidung an Dritte zustimmt. Dort trägt er den Namen und die Anschrift der Person oder Einrichtung ein, die die Unterlagen erhalten soll.

Hinweis zur Vergütung

Die gesetzlich geforderten Neuerungen sind mit einem Mehraufwand für die Praxen verbunden. Um diesen im EBM abzubilden, finden aktuell Beratungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband statt.

Was sich konkret ändert und neu auf dem Reha-Formular 61 ist, hat die KBV in einer Praxisinfo zusammengefasst.

Neues Muster 61: Erstausstattungspaket kommt

Praxen, die in den vergangenen zwei Jahren Muster 61 beim Kohlhammer-Verlag bezogen haben, erhalten Mitte Juni 2022 automatisch ein Erstausstattungspaket. Das Muster 61 wird auch in der Verordnungssoftware zum 1. Juli 2022 aktualisiert. Vernichten Sie bitte Ihre bisher verwendeten Formulare (Stand 4.2020). Sie dürfen nicht aufgebraucht werden.