Krankenhäuser fordern unzulässig Verordnung von Klinikbehandlung bei ambulanten Leistungen

KVBW veröffentlicht Patienteninformation zu Krankenhauseinweisungen

Immer wieder werden wir von Mitgliedern darauf hingewiesen, dass Krankenhäuser für eine geplante oder bereits vorgenommene ambulante Untersuchung und/oder Behandlung ihre Patienten zum niedergelassenen Arzt schicken und eine Krankenhauseinweisung fordern.

Wenn Mitglieder dann solche Forderungen von Krankenhäusern zurückweisen, stoßen sie häufig auf Unverständnis bei ihren Patienten.

Wichtige Hinweise

Krankenhäuser dürfen ausschließlich ambulante Untersuchungen und/oder Behandlungen nur im Rahmen einer Instituts- oder einer persönlichen Ermächtigung eines Krankenhausarztes vornehmen. Ambulante Leistungen dürfen nur im Rahmen dieser Ermächtigungen abgerechnet werden. Krankenhäuser dürfen für eine ausschließlich ambulante Behandlung keine Krankenhauseinweisung einfordern.

Handlungsempfehlung

Die beschriebene Vorgehensweise der Krankenhäuser ist nicht zulässig. Wir empfehlen, einer solchen Aufforderung der Krankenhäuser nicht nachzukommen und keine Krankenhauseinweisung für ausschließlich ambulante Behandlungen auszustellen.

Um Ihnen den Umgang mit den Patienten zu erleichtern, haben wir hierzu einen E-Flyer als Patienteninformation erarbeitet, den Sie unten zum Download finden.

Ansprechpartner bzgl. Krankenhauseinweisungen und Überweisungen: